Drucksache 18 / 15 100 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katalin Gennburg (LINKE), Georg P. Kössler (GRÜNE), Clara West (SPD) vom 17. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Mai 2018) zum Thema: Freiluftparty ohne Stress - auch für Berlin? und Antwort vom 05. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Jun. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1/1 Senatsverwaltung für Finanzen Frau Abgeordnete Katalin Gennburg (Die LINKE), Herrn Abgeordneten Georg P. Kössler (Bündnis 90 / Die Grünen) und Frau Abgeordnete Dr. Clara West (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15 100 vom 17. Mai 2018 über „Freiluftparty ohne Stress – auch für Berlin?“ ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Bezirke sowie die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM GmbH) um Stellungnahme gebeten . Von dort übermittelte Angaben wurden nachfolgend zusammengefasst. Vorbemerkung der Abgeordneten: Berlin ist eine grüne Stadt. Und Berlin ist eine Stadt der Partys und der kreativen, nicht-kommerziellen Clubkultur – drinnen und draußen. Aber immer wieder geraten Open-Air Parties in Konflikt mit Anwohnenden und Nutzer*innen, die gerade keine Lust zum Feiern verspüren oder am nächsten Tag mit hinterlassenem Müll konfrontiert sind. Die Stadt Bremen bringt mit einem eigenen Ortsgesetz seit Anfang des Jahres den Wunsch nach Open-Air Kultur und die berechtigten Interessen anderer Stakeholder besser zusammen. Dies kann perspektivisch auch eine Option für Berlin sein, zunächst könnten aber die landes- und bezirkseigenen unbebauten Flächen für eine konfliktarme Partynutzung freigegeben werden. „1.Über wie viele unbebaute Flächen verfügen nach Kenntnis des Senats das Land Berlin und dessen Stadtbezirke, die bis zu ihrer endgültigen Nutzung bzw. Bebauung für spontane Freiluftpartys nutzbar sind? (Wir bitten um eine Auflistung)“ Zu 1.: Die Durchführung von Veranstaltungen ist immer eine Frage des Einzelfalls und nicht nur vom Vorhandensein einer Freifläche bestimmt. Die Bezirksämter prüfen z. B. neben bauordnungs- und planungsrechtlichen Aspekten regelmäßig auch die Lärmvorbelastung der Veranstaltungsfläche. Eine Auflistung ist deshalb nicht möglich . Berlin, den 05.06.2018 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen S18-15100 S18-15100