Drucksache 18 / 15 103 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marc Vallendar (AfD) vom 22. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Mai 2018) zum Thema: Raumnot bei der Berliner Justiz und Antwort vom 08. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Jun. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Marc Vallender (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15103 vom 22.05.2017 über Raumnot bei der Berliner Justiz -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Unter anderem nach Medienberichten herrscht in den Berliner Justizgebäuden Raumnot bei Arbeitsräumen und Gerichtssälen. Siehe zum Beispiel: Berliner Kurier, 26.03.2018, “Gerecht? Berlins Justiz stellt 70 Prozent aller Ermittlungsverfahren wieder ein” 1. Wie hoch ist die Auslastung der Räumlichkeiten in den Berliner Justizgebäuden bei Arbeitszimmern für Richter und Staatsanwälte und bei Gerichtssälen? 2. Hat die Auslastung der Räumlichkeiten Auswirkungen auf die Terminierung von Gerichtsverhandlungen ? Falls ja, wie hoch ist die durchschnittliche Verzögerung aufgrund fehlender Räume? Zu 1. und 2.: Die Auslastung der Dienstzimmer für Richter und Staatsanwälte liegt bei z.T. über 100 %. Die Auslastung der Gerichtssäle wird statistisch nicht erfasst. Auch die Auswirkungen der Raumauslastung auf die Verfahrensdauer werden statistisch nicht erfasst. 3. Gibt es in den Berliner Justizgebäuden ein Raum-Management, insbesondere bezogen auf die Arbeitszimmer für Richter und Staatsanwälte? Falls nein, ist ein solches Management zukünftig vorgesehen um eine flexible Nutzung freier Räume zu gewährleisten? Zu 3.: Nein. Aufgrund der dezentralen Fach- und Ressourcenverantwortung der Gerichte und Strafverfolgungsbehörden obliegt jedem Haus die dortige Verwaltung der Räume. Die Gerichte und Strafverfolgungsbehörden sind ständig darum bemüht, die vorhandenen Raumkapazitäten optimal auszunutzen. 4. Gibt es Pläne neue Gerichtssäle, auch Sicherheitssäle, in die Innenhöfe schon vorhandener Gebäude zu bauen? 2 Zu 4.: Ja, am Standort Turmstraße 91 sollen zwei neue Sicherheitssäle in Innenhöfen des Kriminalgerichts geschaffen werden. Zudem hat der Senat eine Machbarkeitsstudie für einen Sicherheitssaal am Standort Elßholzstraße 31-33 in Auftrag gegeben. 5. Welche weiteren Maßnahmen für neue Gerichtssäle sind geplant, bzw. welche Maßnahmen sind generell geplant um eine Raumnot zu lösen? Zu 5.: Generell soll die räumliche Situation durch Anmietung und Errichtung neuer Liegenschaften und die Verbesserung von bestehenden Liegenschaften und ihrer Nutzung erfolgen. 6. Mit welchen Kosten ist bei Neubauten, beispielsweise in den Innenhöfen, zu rechnen? Welchen Anteil davon haben Maßnahmen zum Denkmalschutz? 7. Mit welchen Kosten wäre bei Ausbauten, beispielsweise der Dachböden der Justizgebäude, zu rechnen ? Welchen Anteil davon haben Maßnahmen zum Denkmalschutz? Zu 6. und 7.: Die Kosten für neu gebaute Gerichtssäle bzw. den Ausbau von Dachgeschossen können nicht pauschalisiert werden. Diese sind abhängig von der Größe und Ausstattung sowie den äußeren Rahmenbedingungen der Liegenschaft. Der Kostenanteil für Maßnahmen des Denkmalschutzes ist ebenfalls nicht pauschalisierbar. Berlin, den 8. Juni 2018 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung