Drucksache 18 / 15 104 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Hanno Bachmann (AfD) vom 23. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Mai 2018) zum Thema: Förderung von politischen Initiativen und Projekten durch den Senat und Antwort vom 11. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Juni 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Hanno Bachmann (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15104 vom 23. Mai 2018 über Förderung von politischen Initiativen und Projekten durch den Senat ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In welcher Höhe wurden Initiativen und Projekte, die sich – auch - der Bekämpfung von sog. „Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit“ bzw. von Rechtsextremismus, Rechtsradikalismus oder Rechtspopulismus verschrieben haben, seit 01.01.2015 vom Senat und/oder den Bezirken finanziell gefördert? In welcher Höhe sind finanzielle Zuwendungen für solche Initiativen und Projekte im Haushalt 2018/19 vorgesehen ? In welcher Höhe wurden diese Zuwendungen bereits beantragt bzw. bewilligt und abgerufen? (bitte statt eines pauschalen Verweises auf die Zuwendungsdatenbank jeweils einzeln unter Angabe von Initiative / Projekt, Höhe der jeweiligen Zuwendung sowie des von den Geförderten geleisteten Eigenanteils auflisten )? Zu 1.: Für das Landesprogramm gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung (SenJustVA) waren bzw. sind folgende Mittel für Projektförderungen mit der Zweckbindung „Landesprogramm gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus /Stärkung der Demokratie und Schutz vor Diskriminierung und Gewalt“ im Haushaltsplan des Landes angesetzt: 2015: 2.540.000 € vgl. Kap. 0900 Titel 68406 (Nr. 4) 2016: 3.201.000 € vgl. Kap. 0901 Titel 68406 (Nr. 4) 2017: 3.306.000 € vgl. Kap. 0901 Titel 68406 (Nr. 4) 2018: 4.315.000 € vgl. Kap. 0601 Titel 68406 (Nr. 4) 2019: 4.395.000 € vgl. Kap. 0601 Titel 68406 (Nr. 4) Die Fördersummen der einzelnen Projekte, die bisher abgerufenen Mittel, Eigenanteil des Trägers und Zahl der aus Landesmitteln geförderten Personalstellen (Vollzeitäquivalente ) können der als Anlage beigefügten Tabelle entnommen werden. Im Haushaltsjahr 2018 befinden sich die meisten Anträge auf Projektförderungen im Rahmen des Landesprogramms gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus noch im Prü- 2 fungsverfahren. Die als Anlage beigefügte Tabelle gibt Auskunft über die für die Antragsteller /innen vorgesehenen Fördersummen (Plansummen). Die Antragsprüfung kann zu Änderungen dieser Summen führen. Die durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBildJugFam) / Landeszentrale für Politische Bildung in den Jahren 2015 und 2016 geförderten Projekte sind auf der Webseite der Landeszentrale dargestellt (http://www.berlin.de/politischebildung /foerderung/). Die Landeszentrale gibt jährliche Schwerpunktthemen vor. Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, Rassismus oder Antisemitismus waren in den Jahren 2015 bis 2018 keine Schwerpunktthemen, jedoch gab es Projekte, z.B. in den Schwerpunktthemen „Stadt der Vielfalt“ oder „Geteilte Perspektiven“, die diese Themen mit aufnahmen. Eine genaue Abgrenzung ist hier nicht möglich. Das Thema Rechtspopulismus war 2017 Schwerpunktthema. Hier wurden folgende zehn Projekte mit insgesamt 25.786 € gefördert, deren Eigenanteil in der Regel 20 % betrug: Antragsteller Projekttitel ausgez. Betrag Bühne für Menschenrechte e.V. Die NSU-Monologe 3.982,00 EduNet-SDE Populismus "Sag mir wo du stehst!" Eigene Meinung Youtuben! 3.800,00 Evangelische Akademie zu Berlin gGmbH Selbstbilder im Fokus - Sinti und Roma im europäischen Film 4.000,00 Friedensbibliothek / Antikriegsmuseum der Ev. Kirche Berlin-Brandenburgschlesische Oberlausitz Der Traum von einem anderen Deutschland 450,00 Helmut-Gollwitzer-Haus, Bildungsstätte der Ev. Jugend Learning to be white. Anti-Rassismus- Training 1.660,48 Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge und Migrant_innen e.V. Der NSU-Komplex als Herausforderung für politische Bildungsarbeit 3.053,10 NaturFreunde Landesverband Berlin e.V. Aufstehen gegen Rassismus: Argumente gegen Rechtspopulismus 1.191,37 Neuköllner Begegnungsstätte e.V. "Lebendige Streitkultur - Selbstverteidigung will gelernt sein" - Argum .training für muslimische Jugendliche 1.754,78 reflect! Assoziation für politische Bildung und Gesellschaftsforschung e.V. Gestärkt gegen Rechts (Argumentieren und Handeln) 3.779,34 Servicestelle Jugendbeteiligung e.V. junge gegenargumente 2.115,36 Summe 25.786,43 3 Die Schwerpunktthemen des Jahres 2018 sind 1848 – 1918 – 1968: Geschichten vom demokratischen Aufbruch Geteilte Perspektiven – gemeinsame Zukunft Digital ist ganz normal?! Digitale Medienkompetenz Mit Schülervertretungen Demokratie und Teilhabe an Schulen stärken Die Themenschwerpunkte des Jahres 2019 werden im Herbst 2018 festgelegt. Darüber hinaus werden im Jahr 2018 von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie folgende Projekte der Politischen Bildung zur Prävention von Extremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit gefördert bzw. im Haushalt geplant (kaum Eigenanteile ): Antragsteller Projekttitel Ausgezeichneter Betrag Kreuzberger Initiative gegen Antisemitismus (KIgA) Akteure der Jugendbildung stärken 8.940 € Zuwendungsbescheid erfolgt und abgerufen KIgA Praxisstelle Bildung und Beratung 41.060 € Zuwendungsantrag in Bearbeitung Gesicht zeigen! Lernort 7xjung 220.000 € Zuwendungsbescheid erfolgt, 95.000 € abgerufen Für 2019 sind die entsprechenden Mittel eingeplant. Eine Übersicht über die Projektförderungen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport können der als Anlage beigefügten Tabelle entnommen werden. Eine Entscheidung der Landeskommission Berlin gegen Gewalt zur Projektförderung für 2019 ist für das 4. Quartal 2018 geplant. Das Bezirksamt Pankow fördert seit 2015 das Projekt Moskito - Fach – und Netzwerkstelle gegen Rechtsextremismus - für Demokratie und Vielfalt. Projektförderung in den Jahren 2015-2018: 2015 in Höhe von 19.500 € 2016 in Höhe von 29.500 € 2017 in Höhe von 29.500 € Für 2018 sind ebenfalls 29.500 € vorgesehen, ausgegeben wurden bislang 9.833,36 € (Jan.-Mai). Über die Mittelausgabe in 2019 kann keine Aussage getroffen werden, da noch keine Anträge vorliegen. Daneben fördert das Bezirksamt seit 2015 anteilig das Pankower Register (vgl. Anlage zur schriftlichen Anfrage lfd. Nr. 45). Projektförderung in den Jahren 2015-2018: 2015 in Höhe von 11.000 € 2016 in Höhe von 12.450 € 2017 in Höhe von 5.000 € 4 In 2018 werden Mittel in Höhe von 5.000 € fließen, ausgegeben sind bislang 2.083,35 € (Jan.-Mai). Über die Mittelausgabe in 2019 kann keine Aussage getroffen werden, da noch keine Anträge vorliegen. 2. Wie viele Personalstellen bzw. Stellenanteile finanziert der Staat aktuell bei den unter Frage 1 aufgeführten Organisationen? Zu 2.: Die Zahl der im Rahmen des Landesprogramms gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus geförderten Personalstellen inklusive Stellenanteilen ist den als Anlage beigefügten Tabellen zu entnehmen. Die Stellenanteile sind wegen der besseren Vergleichbarkeit in Vollzeitäquivalente (VZÄ) umgerechnet worden. Daneben unterstützt die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie die Kreuzberger Initiative gegen Antisemitismus mit einer Lehrkräftevollzeiteinheit. Für die aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ geförderten fünfzehn bezirklichen „Partnerschaften für Demokratie“ müssen lt. Leitlinie (Bundesweite Förderung lokaler „Partnerschaften für Demokratie“ – Leitlinie Förderbereich A) von den beteiligten Bezirken jeweils Eigenanteile von „mindestens 0,5 Vollzeitäquivalent (VZÄ)“ zur Verfügung gestellt werden. 3. Welche grundsätzlichen rechtlichen und inhaltlichen Vorgaben macht der Senat politischen Initiativen, die er finanziell fördert? Zu 3.: Der Berliner Senat fördert keine „politischen Initiativen“, sondern Projekte der politischen Bildung oder Präventionsprojekte. Es handelt sich dabei nicht um institutionelle Förderungen sondern um Projektfinanzierungen im Rahmen einer Zuwendungsvergabe. Hierbei ist zu beachten, dass die Projektträger auch Grundrechtsträger sind. Grundrechte wie die Meinungsfreiheit schützen sie vor überzogener staatlicher Einflussnahme. Insbesondere für politische Aktivitäten jenseits staatlich geförderter Maßnahmen macht der Berliner Senat den Trägern keine Vorgaben und achtet die Autonomie der Rechtspersonen. Der Berliner Senat vergibt Zuwendungsmittel allerdings nur an Träger, die eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleisten. Geeignete Träger mit Fachexpertise können – auf Antrag - unter Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit jeweils eine finanzielle Unterstützung als Zuwendung gem. § 23 Landeshaushaltsordnung Berlin (LHO) im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung gem. § 44 (LHO) erhalten. Im Rahmen des Landesprogramms gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus durchläuft jeder Antrag ein Prüfungsverfahren indem sowohl finanzielle als auch fachlich-inhaltliche Aspekte untersucht und bewertet werden. Maßstab der fachlichinhaltlichen Prüfung sind die Leitlinien des Landesprogramms „Demokratie. Vielfalt. Respekt . Gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus“. Darüber hinaus erhält jeder Zuwendungsbescheid im Rahmen des Landesprogramms gegen Rechtsextremismus seit Anfang 2018 folgende Klarstellung: „Ich bitte zu beachten, dass der Zuwendungsgeber (hier die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung ) der staatlichen Neutralitätspflicht unterliegt. Dies bedeutet, dass die von der SenJustVA geförderten Maßnahmen nicht die Chancengleichheit der Parteien beeinträchtigen dürfen. Eine gute Grundlage für den Handlungsspielraum der politischen Bil- 5 dung zu Programmatiken und politischen Praktiken nicht-verbotener Parteien bieten die anerkannten fachlichen Prinzipien politischer Bildungsarbeit („Beutelsbacher Konsens“)“. Für die durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ausgereichten Fördermittel für Projekte der politischen Bildung gilt die „Förderrichtlinie der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie für die Gewährung von Zuwendungen durch die Berliner Landeszentrale für politische Bildung“ vom 1. Januar 2018, die in ihren diesbezüglichen Regelungen so auch in den Jahren 2015 bis 2017 galt. Dort heißt es unter der Überschrift „Sonstige Zuwendungsbestimmungen“ u.a.: „Um den Bildungscharakter zu wahren, dürfen Maßnahmen nicht geschäftlichen Interessen , politischer Organisation, einseitiger Meinungsbildung und Aktion, der Anhänger- und Spendenwerbung sowie einseitiger öffentlicher Auseinandersetzung mit demokratischen Positionen dienen. Umstrittene Fragen sind als umstritten zu behandeln, also mit den wichtigsten Standpunkten sachlich darzustellen und fair zu diskutieren, so dass Teilnehmende Für und Wider abwägen und sich ein eigenes Urteil bilden können.“ 4. Sind seitens der geförderten Initiativen und Projekte infolge der staatlichen Finanzierung nach Ansicht des Senats insbesondere • allgemeine rechtsstaatliche Grundsätze wie v.a. das Willkürverbot und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und als Ausfluss davon auch das Gebot der Ausgewogenheit und Sachlichkeit sowie der rechtsstaatlichen Distanz • und die Chancengleichheit der Parteien sowie das Neutralitätsgebot zu beachten? Zu 4.: Aus der Antwort zu Frage 3 ergibt sich, dass im Rahmen der Präventionsarbeit des Landesprogramms gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus die Grundsätze der politischen Bildungsarbeit zu beachten sind. Zur Erläuterung dieser Grundsätze wird im Allgemeinen der so genannten „Beutelsbacher Konsens“ herangezogen. Dessen drei Grundsätze zur politischen Bildungsarbeit beinhalten 1. das Überwältigungsverbot, d. h. dass Lehrkräfte (bzw. Anbieter/innen politischer Bildung ) ihre Meinung den Lernenden nicht aufnötigen dürfen; 2. das Kontroversitätsgebot: Es muss kontrovers im Unterricht (bzw. in den unterschiedlichen Settings politischer Bildung) diskutiert werden, was auch in der Öffentlichkeit kontrovers erscheint; 3. Politische Bildung muss die Schüler/innen (bzw. die Zielgruppen politischer Bildung) in die Lage versetzen, die politische Situation und ihre eigene Position zu analysieren und daraus Konsequenzen zu ziehen. 5. Falls nein, wie begründet der Senat die von ihm behauptete Nichtgeltung verfassungsrechtlicher Vorgaben für seine Förderpolitik und deren Profiteure? Falls ja, wie stellt der Senat konkret sicher, dass die in Rede stehenden Vorgaben von den geförderten Initiativen und Projekten beachtet werden? Weshalb findet sich in den Leitlinien des Landesprogramms „Demokratie. Vielfalt. Respekt. Gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus“ vom Juni 2012 weder unter den allgemeinen Fördergrundsätzen noch an anderer Stelle irgendein Hinweis auf diese Vorgaben? 6 Zu 5.: Eine „Nichtgeltung verfassungsrechtlicher Vorgaben“ für die Förderpolitik des Berliner Senats liegt nicht vor. Die ‚Leitlinien des Landesprogramms „Demokratie. Vielfalt. Respekt . Gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus“‘ beschreiben zentrale Handlungsziele des Landesprogramms und nennen wichtige Handlungsfelder in denen durch das Landesprogramm eine finanzielle Unterstützung wirksamer und nachhaltiger Projektansätze erfolgen soll. Zu den weiteren Vorgaben vgl. die Antwort zu Frage 3. Die Überprüfung der Vorgaben zur Projektarbeit geschieht im Rahmen der Sachberichtsprüfung , in regelmäßigen Projektgesprächen und durch Evaluation. 6. Weist der Senat insbesondere in Verbindung mit der Ausreichung von Geldern oder auf anderem Wege auf das staatliche Neutralitätsgebot und die Chancengleichheit der Parteien hin und fordert dazu auf, diese zu beachten? Zu 6.: Der Berliner Senat fördert Projekte im Rahmen von Förderleitlinien und unter Beachtung der rechtlichen Vorschriften. Vgl. die Antwort zu Frage 3. 7. Sind dem Senat zwei Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (http://taz.de/Bundesprogramm-Demokratie-leben-/!5320741/) aus dem Sommer 2016 bekannt, mit welchen dieses die seitens des Bundes geförderten Initiativen auf die gebotene Einhaltung des Neutralitätsgebotes und die Chancengleichheit der Parteien hingewiesen wurden ? Wurde dem Senat eine Durchschrift der Schreiben vom BMFSFJ zugeleitet oder hat er über die Medien oder durch in Berlin ansässige Geförderte von diesen Kenntnis erlangt? Welche Konsequenzen hat er aus den Schreiben für die eigene Förderpolitik gezogen? Zu 7.: Ein Schreiben des BMFSFJ zum hier erwähnten Sachverhalt wurde 2016 der damaligen Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen seitens des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) per E-Mail übermittelt. Das Schreiben richtete sich an Träger des Bundesprogramms „Demokratie leben!“. Die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung hat die Informationen des Schreibens bei der Formulierung der unter 3. dargestellten Vorgaben einbezogen. 8. Können geförderte politische Initiativen und Projekte die Organisationen und Aktivitäten, gegen welche sie sich richten, in autonomer Interpretation des Förderungszwecks frei auswählen, oder sind hierbei Grenzen und Vorgaben zu beachten? Inwieweit sind insbesondere die veröffentlichten Erkenntnisse und Einstufungen des Verfassungsschutzes zu beachten, wenn es darum geht, Parteien, Personen und Organisationen als rechtsradikal oder rechtsextremistisch zu qualifizieren? Zu 8.: Der Haushaltsgesetzgeber hat eine eindeutige Zweckbindung der auszureichenden Mittel vorgesehen und zwar „Ausgaben im Rahmen des Landesprogramms gegen Rechtsextremismus , Rassismus und Antisemitismus/Stärkung der Demokratie und Schutz vor Diskriminierung und Gewalt“ (vgl. Erläuterungen zu Kap. 0601 Titel 68406 Nr. 4, Haushaltsplan Berlin 2018/19). Im Rahmen dieser Vorgaben und unter Berücksichtigung der o.g. Leitlinien richten unterschiedliche Rechtsträger Problemanzeigen und Bedarfsanmeldungen in Form von Anträgen an die jeweils zuständigen Bewilligungsstellen. Diese entscheiden nach fachlichen Kriterien über die Bewilligung der Projektanträge. Die öffentlich verfügbaren Informationen des Verfassungsschutzes sind dabei ein Anhaltspunkt von vielen und werden bei der Antragsprüfung berücksichtigt. 7 9. In welcher Weise wird die Arbeit der geförderten Projekte und Initiativen kontrolliert und evaluiert? Welche Maßstäbe und Kriterien kommen hierbei zum Tragen? Gibt es Initiativen und Projekte, denen seit 01.01.2015 eine beantragte Förderung verwehrt wurde? Gibt es Initiativen und Projekte, die seither Fördergelder wegen Verstoßes gegen Vorgaben / Auflagen oder aus sonstigen Gründen zurückzahlen mussten ? Falls ja, um welche Fälle handelt es sich und was waren jeweils die Gründe für die Ablehnung / Rückzahlung (bitte jeweils einzeln auflisten)? Zu 9.: In der SenJustVA werden im Rahmen der Zuwendungsvergabe für jede Förderung Projektziele im Zuwendungsbescheid verbindlich festgelegt. Der Projektträger ist verpflichtet, im Rahmen des Nachweises der Verwendung über den jeweiligen Zielerreichungsgrad zu berichten. Die Bewilligungsstelle prüft im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung den Sachbericht und die Zielerreichung. Darüber hinaus finden regelmäßig Gespräche der Bewilligungsstelle mit den Projektträgern über die inhaltliche Arbeit und den Fortgang der Projektarbeit statt, so dass die Bewilligungsstelle über den Stand der Projektarbeit und eventuell notwendige Änderungen oder Anpassungen informiert ist und im Sinne der Förderziele nachsteuern kann. Außerdem wurden das Gesamtprogramm und die Arbeitsansätze einzelner Projekte im Jahr 2010 extern wissenschaftlich evaluiert. Die Evaluation hat ergeben, dass sich „die geförderten Themenbereiche und längerfristigen Leitprojekte (…) insgesamt bewährt“ haben und die Grundausrichtung des Programms „eine Fülle wissenschaftlich bestätigter Evidenzen für sich reklamieren“ kann (Abschlussbericht zur Evaluation des Berliner Landesprogramms gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus - Zusammenfassung der Evaluationsergebnisse und Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Landesprogramms - Kurzfassung in Thesenform; April 2010). Die Ausschreibung für eine erneute externe, wissenschaftliche Evaluation des genannten „Landesprogramm gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus“ steht unmittelbar bevor. Im Rahmen des Landesprogramms gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus der SenJustVA wurden im genannten Zeitraum zwei Förderanträge wegen unzureichender Konzeptqualität abgelehnt. Rückzahlungen der Projektträger sind in der Tabelle zu 1. aufgeführt. In der SenBildJugFam wird bei der Prüfung von Anträgen und Verwendungsnachweisen bei Projektförderungen geprüft, ob das Neutralitätsgebot eingehalten wird. Rückforderungen wegen Nicht-Beachtung des Neutralitätsgebotes gab es in den Jahren 2015 bis 2018 nicht. Die SenInnDS verpflichtet geförderte Projekte wirkungsorientierte Erfolgskontrollen durchzuführen und in der Regel halbjährlich stattfindende Steuerungsrunden zur Qualitätssicherung und Nachhaltigkeit des Projektes einzurichten. Die Landeskommission Berlin gegen Gewalt plant, steuert und kontrolliert die Arbeit der zivilgesellschaftlichen Projektträger mithilfe von Zielvorgaben. Für einige Projekte veranlasst die Landeskommission Berlin gegen Gewalt Evaluationen durch wissenschaftliche Arbeitsstellen / Institute. Die Landeskommission Berlin gegen Gewalt hat beispielsweise eine wissenschaftliche Begleitung des Berliner Landesprogramms Radikalisierungsprävention durch die Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin für die Jahre 2016 und 2017 in Auftrag gegeben. Das Ziel der wissenschaftlichen Begleitung war eine wissenschaftsbasierte Bewertung der Projekte zur Radikalisierungsvermeidung und Deradikalisierung sowie die passge- 8 naue Weiterentwicklung der Aktivitäten im Rahmen des Berliner Landesprogramms Radikalisierungsprävention . Ergänzend dazu wurden fünf Präventionsprojekte sowie die Beratungsstelle „KOMPASS“ nach wissenschaftlichen Standards der empirischen Forschung , durch die Arbeitsstelle Jugendgewaltprävention Camino gGmbH im Rahmen des Landesprogramms Radikalisierungsprävention evaluiert. Sowohl bei der wissenschaftlichen Begleitung als auch bei den Evaluationen erfolgt ein enger Austausch mit Expertinnen und Experten vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und dem Nationalen Zentrum für Kriminalprävention. Naturgemäß können nicht alle bei der SenInnDS eingereichten Projektvorschläge gefördert werden, da nur ein begrenztes Budget zur Verfügung steht. Bisher mussten keine Fördergelder wegen Verstoßes gegen Vorgaben / Auflagen oder aus sonstigen Gründen zurückgezahlt werden. 10. Werden von geförderten Initiativen und Projekten erstellte Broschüren und sonstige Publikationen von der jeweiligen Förderstelle vor oder zumindest nach der Veröffentlichung gelesen und überprüft? Inwieweit und mit welcher Regelmäßigkeit kontrolliert der Senat die Social-Media-Aktivitäten der Geförderten? Zu 10.: Im Rahmen der Projektarbeit entstandene Materialien werden mit Vorlage des Verwendungsnachweises der Bewilligungsstelle vorgelegt und von dieser zur Kenntnis genommen. Der Berliner Senat nimmt stichprobenartig Einblick in die Social-Media- Aktivitäten geförderter Projekte. Veröffentlichungen, öffentliche Verlautbarungen sowie öffentlichkeitswirksame Auftritte von Projekten aus den Förderprogrammen der Landeskommission Berlin gegen Gewalt sind im Vorfeld mit der Geschäftsstelle der Landeskommission abzustimmen. 11. Welche Kenntnisse hat der Senat seit wann darüber, dass sich die Aktivitäten geförderter Initiativen und Projekte spätestens seit 2016 in nicht unerheblichem Umfang gegen die AfD richteten und weiterhin richten ? Falls ja, hinsichtlich welcher Aktivitäten bestand bzw. besteht diese Kenntnis (bitte auflisten unter Angabe des Zeitpunktes der Kenntniserlangung bzw., sofern sich dieser nicht genau ermitteln lässt, unter Angabe des Zeitpunktes, zu dem eine Kenntnis jedenfalls gesichert bestand)? Waren Aktivitäten gegen die AfD dem Senat aus Förderanträgen, Projektbeschreibungen sowie aus sonstigen Unterlagen und Veröffentlichungen der Geförderten oder durch den Austausch mit diesen, aus Evaluationen oder aus sonstigen Quellen ersichtlich? Zu 11.: Die Aktivitäten von geförderten Projekten richten sich nicht gegen einzelne Parteien. Sie richten sich gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus und alle Formen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit unabhängig von wem oder welcher Organisation solche Haltungen oder Äußerungen veröffentlicht werden. Im Rahmen ihrer politischen Bildungsarbeit können Träger auch auf demokratiefeindliche Tendenzen in Parteien hinweisen, sofern dies nicht willkürlich geschieht und die Grundsätze der politischen Bildungsarbeit eingehalten werden. Die unter 3. und 4. genannten Vorgaben sind dabei stets zu berücksichtigen. 12. Sind dem Senat insbesondere die gegen die AfD gerichteten Aktivitäten der Mobilen Beratungsstelle gegen Rechtsextremismus Berlin (mbr) und des Berliner Registers mitsamt seinen bezirklichen Untergliederungen bekannt, und falls ja, seit wann? 9 Zu 12.: Die Aktivitäten der „Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus“ (MBR) richten sich gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus und bilden ein Beratungsangebot zur Auseinandersetzung mit demokratieablehnenden Tendenzen auch innerhalb von politischen Organisationen. Die Aktivitäten der MBR wirken somit unterstützend im Sinne der Freiheitlich Demokratischen Grundordnung. Die „Berliner Register“ sind Dokumentationen von Vorfällen mit menschenverachtender Motivation und anderen diskriminierenden Vorfällen, die sich in den Berliner Stadtbezirken ereignen. Die Erfassung dient der Sichtbarmachung demokratiefeindlicher Vorkommnisse in Berlin und bietet damit allen politischen Parteien die Möglichkeit Gefährdungen der demokratischen Alltagskultur entgegenzuwirken . 13. Welche Konsequenzen hat es, wenn die geförderten Initiativen und Projekte aktiv mit vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuften Akteuren kooperieren, beispielsweise indem Räumlichkeiten überlassen oder indem Veranstaltungen gemeinsam durchgeführt oder beworben werden? Zu 13.: Eine Kooperation von im Rahmen des „Landesprogramm gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus“ geförderten Projekten mit „vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuften Akteuren“ ist dem Senat nicht bekannt. Falls Zuwendungsempfänger/innen die Beachtung und Einhaltung der freiheitlich demokratischen Grundordnung nicht gewährleisten, werden alle rechtlichen Möglichkeiten im Einzelfall geprüft. 14. Inwieweit trägt der Senat dem Gebot der Ausgewogenheit staatlicher Meinungsförderung sowie dem Willkürverbot und dem Gleichbehandlungsgebot Rechnung, welche verlangen, dass Fördergelder angemessen auf Projekte gegen relevante extremistische Strömungen verschiedener Provenienz zu verteilen sind? In welcher Höhe sind im Haushalt 2018/19 jeweils Mittel für den Kampf gegen Rechtsextremismus, Linksextremismus und Islamismus eingestellt? Zu 14.: Der Berliner Senat folgt bei der Ausrichtung und Festlegung von Förderprogrammen den Vorgaben des Berliner Abgeordnetenhauses. Der Senat richtet ferner seine Projektförderung im Bereich der Prävention anhand der inhaltlich-fachlichen Erfordernisse und im Bereich der Tertiärprävention auch an sicherheitspolitischen Erfordernissen aus. Zur Höhe der seitens des Berliner Senats zu „Rechtsextremismus“ verausgabten Mittel vgl. Antwort zu Frage 1 und Drucksache 18/11837. 10 Die Höhe der für Maßnahmen gegen weitere Formen von Extremismus im Haushalt der Senatsverwaltung für Inneres und Sport eingestellten Mittel lässt sich nicht beziffern. Die Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel erfolgt jeweils aus den sachlich in Betracht kommenden Titeln. Das Ausweisen genauer Beträge ist mangels entsprechender Statistik nicht möglich. Eine Differenzierung nach Extremismusbereichen erfolgt dabei nicht. Berlin, den 11. Juni 2018 In Vertretung Margit Gottstein Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung SenJustVA 913 3491 VI D 1 25.05.2018 Günter Lewanzik 1 Anlage 1 zur Schriftlichen Anfrage 18/15104 zu Frage 1. und 2. Ausgaben im Rahmen des Landesprogramms gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus / Stärkung der Demokratie und Schutz vor Diskriminierung und Gewalt Nr. Träger Projekt 2018 (Plan) Eigenmittel 2018 Zahlungen bis 30.05.18 2019 (Plan) 2015 2016 2017 VZÄs 2018 Rückzahlung 2015 Rückzahlung 2016 Rückzahlung 2017 1. Aktion Courage e.V. Landeskoordination "Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage" 261.000,00 6.000,00 104.486,16 261.000,00 134.632,86 137.626,00 160.586,00 3,25 1.595,08 716,05 2. Amadeo Antonio Stiftung Praxisstelle für antisemitismus- und rassismuskritische Jugendarbeit 14.600,00 10.000,00 6.691,67 14.600,00 14.600,00 14.600,00 14.600,00 0,22 3. Amadeo Antonio Stiftung Barcamp - Konferenz gegen Hass im Netz 0,00 0,00 0,00 0,00 6.779,00 0,00 0,0 54,25 4. Amadeo Antonio Stiftung Civic.net – Aktiv gegen Hass im Netz 32.500,00 0,00 14.895,83 32.500,00 0,00 0,00 10.833,00 0,41 5. Amadeo Antonio Stiftung Berlin steht an der Seite von Betroffenen rechter Gewalt 60.000,00 0,00 20.000,00 60.000,00 0,00 0,00 0,00 0,58 6. Amaro Foro - transkulturelle Jugendselbstorg anisation von Roma und Nicht- Roma e. V. Dokumentation von antiziganistisch motivierten Vorfällen und Stärkung der Opfer von Diskriminierung 68.500,00 500,00 30.315,44 68.500,00 50.000,00 51.911,00 53.438,00 1,16 3.652,09 SenJustVA 913 3491 VI D 1 25.05.2018 Günter Lewanzik 2 Nr. Träger Projekt 2018 (Plan) Eigenmittel 2018 Zahlungen bis 30.05.18 2019 (Plan) 2015 2016 2017 VZÄs 2018 Rückzahlung 2015 Rückzahlung 2016 Rückzahlung 2017 7. Amaro Foro - transkulturelle Jugendselbstorg anisation von Roma und Nicht- Roma e. V. Registerstelle Neukölln 15.200,00 150,00 15.200,00 7.500,00 12.000,00 15.178,00 0,28 570,31 57,81 530,55 8. Anne Frank Zentrum Berlin e.V. Anne Frank Zentrum. Mit Bildungsarbeit Antisemitismus entgegentreten. 144.000,00 23.820,00 36.632,00 144.000,00 166.964,00 155.990,00 109.905,00 3,41 315,53 9. Anne Frank Zentrum Berlin e.V. Vielleicht ziehen wir auch weiter... Entwicklung eines pädagogischen Materials für Jugendliche ab 14 Jahre 0,00 0,00 0,00 21.323,00 23.371,00 692,27 10. Anne Frank Zentrum Berlin e.V. Entwicklung einer neuen ständigen Ausstellung 36.400,00 16.200,00 12.150,00 36.400,00 0,00 36.450,00 0,0 11. Antifaschistische s Pressearchiv und Bildungszentrum Berlin e.V. Kompetente Netzwerke 192.416,30 3.020,00 81.653,18 184.000,00 78.222,22 102.318,00 143.430,00 2,97 15,28 39,85 4.015,81 12. ARIBA e. V. OPRA-Psychologische Beratung für Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt 125.045,45 0,00 59.119,99 125.045,45 77.910,32 97.293,00 111.434,00 1,56 570,96 4.251,07 1.524,44 SenJustVA 913 3491 VI D 1 25.05.2018 Günter Lewanzik 3 Nr. Träger Projekt 2018 (Plan) Eigenmittel 2018 Zahlungen bis 30.05.18 2019 (Plan) 2015 2016 2017 VZÄs 2018 Rückzahlung 2015 Rückzahlung 2016 Rückzahlung 2017 13. ARIBA e. V. ReachOut - Opferberatung und Bildung gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus 539.356,67 0,00 267.405,28 539.356,67 433.619,59 497.110,00 527.030,00 6,24 4.208,69 14.888,4 7 9.759,83 14. Antirassistisch- Interkulturelles Informationszen trum Berlin e. V. (ARiC) Tage des interkulturellen Dialogs 2015 0,00 0,00 12.641,78 0,00 0,00 0,0 8,35 15. Aufwind - Verein für Aufsuchende Erziehungshilfen e. V. Berliner Register in Reinickendorf 13.000,00 130,00 13.000,00 0,00 9.499,00 0,24 16. August Bebel Institut Schüler_innen Dialog - Mein Kiez, meine Stadt - Willkommen in Berlin! Treffen von Schüler_innen aus Willkommens- und Regelklassen – gegen Rassismus, für gegenseitiges Verständnis und Respekt 2017 13.058,00 400,00 4.333,33 13.058,00 10.937,76 10.938,00 12.858,00 0,0 722,11 315,70 757,74 17. Babel e. V. Interkulturelles Schulprojekt Babylon 130.000,00 1.000,00 58.500,00 130.000,00 107.000,00 120.095,00 130.004,00 1,88 775,07 SenJustVA 913 3491 VI D 1 25.05.2018 Günter Lewanzik 4 Nr. Träger Projekt 2018 (Plan) Eigenmittel 2018 Zahlungen bis 30.05.18 2019 (Plan) 2015 2016 2017 VZÄs 2018 Rückzahlung 2015 Rückzahlung 2016 Rückzahlung 2017 18. Deutsche Gesellschaft für Demokratiepäda gogik e.V. Qualifizierung der Schulberater*innen für Demokratiebildung & Diversity sowie Prävention gegen Diskriminierung, Gewalt, Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus für die regionale Fortbildung in Berlin 16.650,00 100,00 2.625,00 0,00 5.600,00 16.650,00 0,0 557,57 19. Each One Teach One (EOTO) e.V. EACH ONE - Archiv, Kontakt- und Beratungsstelle zu Anti- Schwarzem Rassismus 60.000,00 507,09 0,00 60.000,00 0,00 0,00 0,00 0,74 20. Gesellschaft für Interkulturelles Zusammenleben (GIZ) e. V. Registerstelle Spandau 15.000,00 50,00 15.000,00 7.499,83 11.997,00 15.225,00 0,28 27,99 906,13 21. Gesellschaft für Sport und Jugendsozialarb eit gGmbH BEIspielhaft - Bildung, Engagement, Integration 85.000,00 1.00,00 41.998,00 85.000,00 83.000,00 83.000,00 83.000,00 1,48 1.627,52 2.310,62 8.449,10 22. Gesicht zeigen - für ein weltoffenes Deutschland e. V. Die Freiheit, die ich meine 32.500,00 0,00 14.895,83 32.500,00 15.000,00 15.000,00 15.000,00 0,66 23. Gesicht zeigen - für ein weltoffenes Berliner Ratschlag zeigt Gesicht 88.000,00 908,00 90.000,00 0,00 88.000,00 1,55 SenJustVA 913 3491 VI D 1 25.05.2018 Günter Lewanzik 5 Nr. Träger Projekt 2018 (Plan) Eigenmittel 2018 Zahlungen bis 30.05.18 2019 (Plan) 2015 2016 2017 VZÄs 2018 Rückzahlung 2015 Rückzahlung 2016 Rückzahlung 2017 Deutschland e. V. 24. Inssan für kulturelle Interaktion e.V. Netzwerk gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit 78.729,00 400,00 34.219,00 78.729,00 45.461,21 54.082,00 60.879,00 1,2 284,40 847,34 1.542,72 25. Internationale Akademie Berlin für innovative Pädagogik, Psychologie und Ökonomie gGmbH (INA) Antidiskriminierung als aktiver Kinderschutz in der Kita 27.500,00 0,00 6.666,00 27.500,00 10.150,00 20.000,00 0,49 26. Jüdisches Forum für Demokratie und gegen Antisemitismus e. V. Vorurteile abbauen, antisemitische Ressentiments bekämpfen 25.000,00 0,00 8.333,33 25.000,00 5.000,00 23.000,00 25.000,00 0,48 27. Jüdisches Forum für Demokratie und gegen Antisemitismus e. V. Augen auf! Rassismus und Einwanderungsfeindlichkeit entgegentreten 32.500,00 0,00 10.833,33 32.500,00 0,00 32.500,00 0,6 28. Jüdisches Forum für Demokratie und gegen Antisemitismus e. V. HaGer - Kompetenzerwerb zum Umgang mit Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit im Kontext von Flucht und Integration 0,00 0,00 0,00 10.000,00 SenJustVA 913 3491 VI D 1 25.05.2018 Günter Lewanzik 6 Nr. Träger Projekt 2018 (Plan) Eigenmittel 2018 Zahlungen bis 30.05.18 2019 (Plan) 2015 2016 2017 VZÄs 2018 Rückzahlung 2015 Rückzahlung 2016 Rückzahlung 2017 29. Jüdisches Forum für Demokratie und gegen Antisemitismus e. V. Be'Jachad *Gemeinsam.Gegen Hass 32.500,00 0,00 3.609,66 32.500,00 0,00 10.829,00 0,64 30. Jüdisches Forum für Demokratie und gegen Antisemitismus e. V. Vorsicht Verschwörung! Neu-rechte Bewegungen und ihre Weltanschauungen 0,00 0,00 37.500,00 0,00 67,60 31. Jüdisches Forum für Demokratie und gegen Antisemitismus e. V. Rassismus in der Mitte treffen - Multimediale Felddokumentation 0,00 0,00 10.000,00 0,00 32. Jüdisches Forum für Demokratie und gegen Antisemitismus e. V. Ke'ezrach*Wie ein Mitbürger 32.500,00 0,00 3.577,04 32.500,00 0,00 2.683,00 0,67 33. Jüdisches Forum für Demokratie und gegen Antisemitismus e. V. Mitzpe* – Recherchezentrum Antisemitismus und Demokratiegefährdung 45.000 0,00 0,00 45.000 0,00 0,00 0,00 0,85 SenJustVA 913 3491 VI D 1 25.05.2018 Günter Lewanzik 7 Nr. Träger Projekt 2018 (Plan) Eigenmittel 2018 Zahlungen bis 30.05.18 2019 (Plan) 2015 2016 2017 VZÄs 2018 Rückzahlung 2015 Rückzahlung 2016 Rückzahlung 2017 34. KIgA e. V. (Kreuzberger Initiative gegen Antisemitismus) Anders Denken. Politische Bildung gegen Antisemitismus. 19.000,00 35,75 8.708,33 19.000,00 17.500,00 17.500,00 19.000,00 0,11 35. KIgA e. V. (Kreuzberger Initiative gegen Antisemitismus) KIgA e.V. - Praxisstelle Bildung und Beratung 71.000,00 0,00 28.400,00 71.000,00 0,00 0,00 0,00 0,84 36. Miphgasch / Begegnung e. V. Demokratisches Bewusstsein und Kompetenzen stärken. Historisch-politische Bildung gegen Rassismus und Antisemitismus mit Berliner Kindern und Jugendlichen 18.800,00 570,65 9161,00 18.800,00 14.400,00 17.720,00 17.944,00 0,15 95,20 8,48 51,30 37. Nachbarschaftsund Selbsthilfezentru m in der ufa Fabrik e. V. Registerstelle zur Erfassung diskriminierender Vorfälle im Bezirk Tempelhof- Schöneberg 15.000,00 733,40 7.500,00 15.000,00 7.500,00 12.000,00 15.241,00 0,28 53,13 139,35 38. NARUD e. V. (Network for African rural and urban development e. V.) Registerstelle Berlin Mitte 0,00 0,00 7.480,00 12.000,00 4.027,00 SenJustVA 913 3491 VI D 1 25.05.2018 Günter Lewanzik 8 Nr. Träger Projekt 2018 (Plan) Eigenmittel 2018 Zahlungen bis 30.05.18 2019 (Plan) 2015 2016 2017 VZÄs 2018 Rückzahlung 2015 Rückzahlung 2016 Rückzahlung 2017 39. NARUD e. V. (Network for African rural and urban development e. V.) Prävention und Intervention durch interkulturelle Pädagogik (PIIP) 15.000,00 0,00 3.142,80 15.000,00 0,00 11.000,00 0,26 40. Netzwerk Integration Südwest Berlin e. V. Register zur Erfassung rassistischer, antisemitischer, rechtsextremer und diskriminierender Vorfälle in Steglitz-Zehlendorf 2017 12.000,00 450,00 6.000,00 12.000,00 11.520,00 12.000,00 0,32 41. offensiv ´91 e. V. Register zur Erfassung rassistischer, antisemitischer, rechtsextremer und diskriminierender Vorfälle in Treptow-Köpenick 15.000,00 20,00 5.000,00 15.300,00 7.500,00 12.000,00 15.273,00 4,98 139,35 411,55 42. offensiv ´91 e. V. Berliner Beirat für Schöneweide 0,00 0,00 7.500,00 7.500,00 0,00 0,32 2.438,26 86,96 43. pad gGmbH Eltern stärken 78.018,31 200,00 23.838,52 78.018,31 63.370,55 71.968,00 72.309,00 0,98 925,54 2.910,41 1.997,04 44. pad gGmbH Register Lichtenberg 15.300,00 965,30 5.000,00 15.300,00 7.500,00 12.000,00 15.000,00 0,35 825,05 2,75 45. Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH Das Pankower Register - Erfassung von rechtsextremen und diskriminierenden Vorfällen in Pankow 15.600,00 0,00 7.500,00 15.600,00 7.500,00 12.000,00 15.575,00 0,35 1,74 52,13 SenJustVA 913 3491 VI D 1 25.05.2018 Günter Lewanzik 9 Nr. Träger Projekt 2018 (Plan) Eigenmittel 2018 Zahlungen bis 30.05.18 2019 (Plan) 2015 2016 2017 VZÄs 2018 Rückzahlung 2015 Rückzahlung 2016 Rückzahlung 2017 46. Regionale Arbeitsstellen für Bildung, Integration und Demokratie (RAA) e.V Crossover- Teilhabe voneinander lernen 16.000,00 0,00 7.333,32 16.000,00 0,0 0,0 0,0 0,21 47. Regionale Arbeitsstellen für Bildung, Integration und Demokratie (RAA) e.V Diskriminierungserfahrene ergreifen das Wort: Es geht um unsere Schulen und Kitas 50.650,00 0,00 24.422,00 50.000,00 45.000,00 46.329,00 49.422,00 0,79 1.145,98 398,85 48. Regionale Arbeitsstellen für Bildung, Integration und Demokratie (RAA) e.V Interreligious-Peers – Peertrainer_innen für religiöse und weltanschauliche Vielfalt und Verständigung 0,00 0,00 4.500,00 0,00 0,0 109,73 49. Sozialistische Jugend Deutschland Die Falken LV Berlin Register Charlottenburg- Wilmersdorf 15.520,00 104,09 7.313,88 15.520,00 7.419,78 12.000,00 15.487,00 0,33 129,40 50. Sozialistische Jugend Deutschland Die Falken LV Berlin KidsCourage-für Kinderrechte 33.289,59 500,00 12.505,00 31.000,00 16.035,58 19.018,00 29.401,00 0,64 217,33 10,08 SenJustVA 913 3491 VI D 1 25.05.2018 Günter Lewanzik 10 Nr. Träger Projekt 2018 (Plan) Eigenmittel 2018 Zahlungen bis 30.05.18 2019 (Plan) 2015 2016 2017 VZÄs 2018 Rückzahlung 2015 Rückzahlung 2016 Rückzahlung 2017 51. Stiftung Sozialpädagogisc hes Institut Berlin Walter May Mobiles Beratungsteam Berlin – für Demokratieentwicklung 334.848,00 3.100,00 292.114,88 334.848,00 81.377,35 230.037,00 174.848,00 4,6 11.095,9 8 2.182,49 549,65 52. Stiftung Sozialpädagogisc hes Institut Berlin Walter May Polizei und Vielfalt - ProPol 0,00 0,00 77.667,00 93.662,00 0,0 1.732,44 53. Stiftung Sozialpädagogisc hes Institut Berlin Walter May Rechtsextremismus- Verzeichnis Marzahn/ Hellersdorf 15.000,00 200,00 7.500,00 15.000,00 5.109,37 5.014,00 15.000,00 3,4 402,83 162,94 54. Stiftung Sozialpädagogisc hes Institut Berlin Walter May Erzählt und zugehört! Lebensgeschichten im Dialog 45.000,00 300,00 12.500,00 45.000,00 0,0 0,0 0,0 2,57 55. Türkischer Bund in Berlin- Brandenburg e. V. Antidiskriminierungsnetzw erk des TBB inkl. Fachstelle 241.765,86 500,00 109.388,75 241.765,86 143.694,44 162.646,00 163.000,00 4,3 3.162,21 2.284,32 SenJustVA 913 3491 VI D 1 25.05.2018 Günter Lewanzik 11 Nr. Träger Projekt 2018 (Plan) Eigenmittel 2018 Zahlungen bis 30.05.18 2019 (Plan) 2015 2016 2017 VZÄs 2018 Rückzahlung 2015 Rückzahlung 2016 Rückzahlung 2017 56. Ufuq e. V. Protest, Provokation und Propaganda. Fortbildung, Beratung und Begleitung für pädagogische Fachkräfte in der Islamismusprävention 29.487,20 500,00 29.487,20 29.500,00 982,31 0,00 29.500,00 0,44 7.780,84 2.907,20 57. Unabhängige Bürgerinitiative - Kommunikatives Leben in Zusammenarbeit e. V. Register Friedrichshain- Kreuzberg 14.950,00 50,00 7.412,50 14.950,00 12.000,00 14.700,00 0,52 58. ver.di Bildungsstätte Berlin- Konradshöhe e. V. Berliner Register zur Erfassung rassistisch, antisemitisch, homophob und rechtsextremer Vorfälle in Berlin- Reinickendorf 0,00 0,00 7.500,00 12.000,00 2.759,00 169,37 59. Verein für Demokratie und Vielfalt in Schule und beruflicher Bildung e. V. Oberstufenzenten (OSZ) für Demokratie und Vielfalt 0,00 0,00 65.680,00 74.171,00 43.006,00 0,0 60. Verein für Demokratie und Vielfalt in Schule und beruflicher Bildung e. V. Hör mir zu! Für Demokratie und Vielfalt - gegen Islamfeindlichkeit und Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit in der beruflichen Bildung 20.440,00 0,00 9.368,34 20.440,00 23.320,00 20.440,00 20.440,00 0,3 1.809,64 SenJustVA 913 3491 VI D 1 25.05.2018 Günter Lewanzik 12 Nr. Träger Projekt 2018 (Plan) Eigenmittel 2018 Zahlungen bis 30.05.18 2019 (Plan) 2015 2016 2017 VZÄs 2018 Rückzahlung 2015 Rückzahlung 2016 Rückzahlung 2017 61. Verein für Demokratie und Vielfalt in Schule und beruflicher Bildung e. V. Berufsschulen und Oberstufenzentren (OSZ) für Zusammenhalt, Demokratie und Vielfalt 60.000,00 0,00 27.500,00 60.000,00 0,00 0,00 30.000,00 0,88 62. Verein für demokratische Kultur in Berlin e. V. Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus 589.933,49 1.500,00 391.506,51 589.933,49 571.413,97 608.632,00 579.132,00 8,31 941,06 2.125,07 63. Verein für demokratische Kultur in Berlin e. V. Mobilisierungsplattform Berlin gegen Nazis 90.377,09 300,00 43.008,00 82.000,00 65.416,91 75.918,00 81.671,00 0,74 266,83 257,19 48,98 64. Verein für demokratische Kultur in Berlin e.V. Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus (RIAS) 79.565,69 600,00 37.726,00 79.565,69 28.735,14 57.548,00 75.351,00 1,01 17,15 61,05 65. Verein zur Jugendförderung des DGB, Landesbezirk Berlin- Brandenburg e.V. Netzwerk für Demokratie und Courage e.V. 29.376,00 0,00 0,00 0,25 66. Workstation- Ideenwerkstatt Berlin e. V. Registerstelle zur Erfassung von rechten, rassistischen, LGBTIQ-feindlichen etc. 0,00 0,00 7.500,00 12.000,00 0,00 0,0 1.020,50 3.445,49 SenJustVA 913 3491 VI D 1 25.05.2018 Günter Lewanzik 13 Nr. Träger Projekt 2018 (Plan) Eigenmittel 2018 Zahlungen bis 30.05.18 2019 (Plan) 2015 2016 2017 VZÄs 2018 Rückzahlung 2015 Rückzahlung 2016 Rückzahlung 2017 Vorfällen im Bezirk 67. Violence Prevention Network e. V. Empowerment muslimischer Communities zur Prävention von islamisch begründetem Extremismus 16.250,00 0,00 5.416,00 16.250,00 16.250,00 16.250,00 16.250,00 0,23 90,43 6,59 68. Violence Prevention Network e. V. CROSSROADS - Radikalisierungsvermeidun g und Deradikalisierung mit rechtsextremen und rechtsextrem gefährdeten Jugendlichen, jungen Erwachsenen und deren Angehörigen 500,00 28.981,79 0,0 69. notwendige Landeskofinanzierung für die 15 bezirklichen Partnerschaften für Demokratie 75.000,00 75.000,00 69.000,00 70.000,00 Hinweis: Die Tabelle weist nur Landeszuwendungsmittel aus; ev. Drittmittel bleiben unberücksichtigt. Die unter Rückzahlungen aufgeführten Summen beinhalten sowohl Rückforderungen als auch Rückzahlungen. Nach aktuellem Stand sind noch nicht alle Projekte abschließend geprüft. Rückzahlungen können sich daher noch nicht komplett darstellen lassen. Bewilligungssumme Bewilligungssumme Bewilligungssumme Eigenanteil Mittelabfluss 2018 Stand Stellenanteile * Träger Projektname 2016 2017 2018 2018 30.04.2018 2018 a) Berliner Landesprogramm Radikalisierungsprävention Violence Prevention Network e. V. Teach2reach 141.400,00 € 420.000,00 € 200.000,00 € 500,00 € 74.986,25 € 2,9 Violence Prevention Network e. V. MAXIMA 86.500,00 € 94.399,99 € 94.400,00 € 500,00 € 35.450,85 € 1,3 Violence Prevention Network e. V. On-/Offline Intervention im Internet (traenen-der-dawa.de) 90.075,00 € 133.930,77 € 110.000,00 € 500,00 € 29.492,13 € 1,2 Akzeptanz, Vertrauen, Perspektive (AVP) e.V. STREETWORK@online - Mediales Präventionsprojekt 81.984,79 € 167.820,00 € 8.835,02 € 69.920,00 € 2 Violence Prevention Network e. V. Beratungsstelle KOMPASS 178.600,00 € 279.514,11 € 350.000,00 € 500,00 € 133.348,92 € 5,3 Denkzeit-Gesellschaft e.V. Denkzeit- Deradikalisierungstraining (Blickwechsel) 3.000,00 € 27.599,44 € 86.409,19 € 3.289,70 € 21.949,03 € 1 Denkzeit-Gesellschaft e.V. Kompetenznetzwerk Deradikalisierung 46.388,24 € 76.099,10 € 4.148,95 € 27.420,00 € 1 Violence Prevention Network e. V. AL-MANARA 45.925,00 € 106.300,00 € 106.300,00 € 1.000,00 € 43.110,17 € 1,7 Arabisches Kulturinstitut e. V. Konflikt-Abbau durch Beratung und Integrationsförderung 16.585,72 € 20.200,00 € 20.200,00 € 0,00 € 0,00 € 0 Multikulturelles Jugend Integrationszentrum e. V. Therapeutische Präventions- und Interventionsmaßnahmen 22.231,28 € 36.503,00 € 51.500,00 € 1.024,98 € 25.616,34 € 0,5 Gangway ZwischenWelten 55.400,00 € 82.500,00 € ufuq.de bildmachen 7.500,00 € 15.000,00 € 0,00 € 6.250,00 € 0 Ufuq e.V. Kartenset für Multiplikator_innen zur Salafismus-prävention 31.025,00 € ufuq.de Wie wollen wir leben (mit Koordination zusammengelegt) 37.902,19 € 104.461,52 € Verein für Demokratie und Vielfalt in Schule und beruflicher Bildung e. V. Berliner Schulen für weltanschauliche u. religiöse Vielfalt 13.600,00 € Denkzeit-Gesellschaft e.V. Multiplikator(inn)enausbildung 27.769,00 € Gesicht Zeigen! Die Freiheit, die ich meine 17.500,00 € 17.500,00 € SenJustVA Rad.präv. u. Derad. in JVA’s – operative Umsetzung 130.000,00 € Institut für Kulturanalyse e.V. Interkulturelle Übergangsräume 23.371,64 € 25.400,00 € 25.400,00 € 10.580,00 € 0 Regionale Arbeitsstelle für Bildung, Integration und Demokratie e. V. Partnerinnen für Demokratie gegen Menschenfeindlichkeit 32.500,00 € 32.500,00 € Kreuzberger Initiative gegen Antisemitismus e. V. Konzepte gegen islamistische Radikalisierung 40.000,00 € 40.000,00 € Visioneers e. V. Was bedeutet Religion für mich? 9.602,56 € Kreuzberger Initiative gegen Antisemitismus e. V. Erprobung neuer Zugänge der Radikalisierungsprävention 25.230,96 € b) Gewaltprävention im Sport Berliner Fußball Verband e.V. Diversity und Vielfalt im Amateurfußball 50.000,00 € 50.000,00 € 49.985,00 € 0,00 € 7.709,00 € 0,6 Bildungs- und Sozialwerk des Lesben- und Schwulenverbandes Berlin-Brandenburg e.V. Fußball und sexuelle Vielfalt 23.000,00 € 28.090,42 € 28.000,00 € 0,00 € 11.660,00 € 0,4 c) Freier Träger Projekt gegen politischen Extremismus 10.000,00 € 20.000,00 € 500,00 € 0,00 € 0,1 Freie Universität Berlin Forschungsprojekt "Rechte Gewalt in Berlin 2015 bis 2017" 68.000,00 € 27.320,00 € 27.320,00 € 1 * Die Stellenanteile berechnen sich auf Vollzeitäquivalente mit 39,5 Stunden/Woche. Teilweise musste gerundet werden. Sonstige Gewaltprävention (politischer Extremismus)