Drucksache 18 / 15 105 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christian Buchholz (AfD) vom 17. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Mai 2018) zum Thema: LKW-Maut auf innerstädtischen Bundesstraßen und Antwort vom 01. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Juni 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Christian Buchholz (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15105 vom 17. Mai 2018 über LKW-Maut auf innerstädtischen Bundesstraßen Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage (Fragen 4 und 5) betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Stadtreinigungsbetriebe, Anstalt des öffentlichen Rechts (BSR) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie ist nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Wie hoch schätzt der Senat die zu erwartenden Einnahmen aus der Ausweitung der LKW-Maut auf innerstädtischen Bundesstraßen? Antwort zu 1: Gemäß § 11 Abs. 1 Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) wird das Mautaufkommen vollständig im Bundeshaushalt vereinnahmt. Den Trägern der Straßenbaulast einer mautpflichtigen Straße oder eines Abschnitts einer mautpflichtigen Straße steht gemäß § 11 Abs. 3 BFStrMG das auf den in ihrer Baulast befindlichen Strecken anfallende Mautaufkommen nach anteiliger Berücksichtigung der Abzüge der Kosten für das Mautsystem, die Mautkontrollen und die Mautharmonisierung zu. Die Anteile werden über den Bundeshaushalt zugewiesen. Die Höhe der Einnahmen aus der Lkw-Maut auf Bundesstraßen, die sich in der Baulast des Landes Berlin befinden, ist derzeit noch nicht abschätzbar. 2 Frage 2: Wie will der Senat verhindern, dass LKW-Fahrer zur Vermeidung der Mautpflicht künftig von den leistungsfähigen innerstädtischen Bundesstraßen auf weniger leistungsfähigen Stadtstraßen ausweichen und dadurch sowohl diese Straßen als auch deren Anwohner überlasten? Antwort zu 2: In Berlin sind nicht nur Bundesstraßen leistungsfähig. Die „normalen“ Stadtstraßen des übergeordneten Straßennetzes von Berlin sind zur Nutzung für den Quell- und Zielverkehr des Wirtschaftsverkehrs geeignet und vorgesehen. Einen nennenswerten zielgerichteten Ausweichverkehr erwartet die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) nicht. Zum 01.07.2018 wird die Mautpflicht für Lkw ab 7,5 Tonnen auf sämtliche Bundesstraßen ausgedehnt. Bisher galt sie nur auf Bundesautobahnen. SenUVK wird die Entwicklung hinsichtlich möglicher Verlagerungen nach dem 01.07.2018 beobachten. Frage 3: Warum sind Fahrzeuge der BSR, die immerhin eine Aufgabe der staatlichen Daseinsfürsorge übernehmen, der Mautpflicht unterworfen? Antwort zu 3: Gemäß § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BFStrMG ist keine Maut bei Verwendung von Fahrzeugen, die ausschließlich für den Straßenunterhaltungs- und Straßenbetriebsdienst einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst genutzt werden, zu entrichten. Fahrzeuge der BSR werden nicht ausschließlich im Rahmen des Straßenbetriebsdienstes genutzt und sind daher der Mautpflicht unterworfen. Frage 4: Mit welchen Mehrkosten für die BSR rechnet der Senat nach der Ausweitung der LKW-Maut auf innerstädtischen Bundesstraßen? Antwort zu 4: Die BSR hat wie folgt geantwortet: „Betroffen sind überwiegend die Fahrzeuge der Müllabfuhr. Diese fahren nicht liniengebunden, sondern mit der Maßgabe, möglichst umweltfreundlich - also kurze Wege und Kraftstoff sparend - zu fahren. Nach sechs Monaten Praxis lässt sich diese Frage genauer beantworten. Im Jahr 2017 hat die BSR für die bereits bestehende Mautpflicht auf der Stadtautobahn rund 170.000 Euro gezahlt.“ Frage 5: In welchem Umfang werden diese Mehrkosten über die Müllgebühren auf die Berliner umgelegt werden? 3 Antwort zu 5: Die BSR hat wie folgt geantwortet: „Die BSR ist gehalten, die entstehenden Kosten für die Abfallentsorgung über die Tarife der Abfallleistungen zu refinanzieren (Kostendeckungsprinzip). Maßgebliche Auswirkungen auf die zu refinanzierenden Kosten haben u.a. Personalkosten (> 50 % der Gesamtkosten) und die Entsorgungskosten. Eventuelle Anstiege in diesen Bereichen, wie in anderen Bereichen - z.B. Fuhrparkkosten - haben höhere Gesamtkosten zur Folge, die über die Tarife refinanziert werden müssen.“ Berlin, den 01.06.2018 In Vertretung Jens-Holger Kirchner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-15105 S18-15105