Drucksache 18 / 15 110 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 18. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Mai 2018) zum Thema: Illegaler Zigarettenhandel in Berlin im Jahr 2017 und Antwort vom 04. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Jun. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15110 vom 18. Mai 2018 über Illegaler Zigarettenhandel in Berlin im Jahr 2017 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Für die Verfolgung der mit dem Handel mit unversteuerten/unverzollten Zigaretten einhergehenden Steuerdelikte sind die dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) nachgeordneten Dienststellen der Zollverwaltung originär zuständig. In Berlin obliegt diese Aufgabe dem Hauptzollamt Berlin (HZA) sowie dem Zollfahndungsamt Berlin- Brandenburg (ZFA BB). Entsprechend der mit der Vereinbarung über die Fortführung der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Zigaretten (GE Zig) zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Berlin vom 15. Januar 2015 zum ZFA BB verlagerten strategischen Federführung für die GE Zig, wurde die Datenerfassung und -auswertung durch die Polizei Berlin eingeschränkt und lässt ausschließlich Aussagen zu den direkt durch die Polizei gefertigten Anzeigen zu. Die Beantwortung der Fragen erfolgt auf Grundlage der von der Polizei Berlin, dem BMF und der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung dazu übermittelten Daten. 1. Wie viele Zigaretten wurden im Jahr 2017 beschlagnahmt (Darstellung wenn möglich bitte nach Berliner Polizei, GE Zig, Bundespolizei, HZA Berlin und Zollfahndungsamt B-Bbg)? Zu 1.: Nach Auskunft des BMF wurden in Berlin im Jahr 2017 insgesamt 12.165.276 Stück Zigaretten durch das Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg sichergestellt. Davon entfielen 2.078.660 Stück Zigaretten auf die GE Zig. Von der Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) Berlin des Hauptzollamtes (HZA) Berlin wurden insgesamt 3.423.962 Stück Zigaretten sichergestellt. 2. Wie hoch war das Vorgangsaufkommen (Vorgänge wegen Verstoßes gegen die Abgabenordnung im Zusammenhang mit illegalem Zigarettenhandel) der Polizei Berlin im Jahr 2017 in den einzelnen Bezirken? Seite 2 von 3 Zu 2.: Das Vorgangsaufkommen der Polizei Berlin wegen des Verdachts des Verstoßes gegen die Abgabenordnung im Zusammenhang mit illegalem Zigarettenhandel ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen. Bezirk Anzahl Vorgänge 2017 Charlottenburg-Wilmersdorf 0 Friedrichshain-Kreuzberg 12 Lichtenberg 129 Marzahn-Hellersdorf 178 Mitte 10 Neukölln 80 Pankow 119 Reinickendorf 6 Spandau 0 Steglitz-Zehlendorf 1 Tempelhof-Schöneberg 0 Treptow-Köpenick 85 Außerhalb von Berlin (in Brandenburg) 2 Gesamt 622 Quelle: Polizei Berlin 3. In wie vielen Fällen kam es dabei im Jahr 2017 zu freiheitseinschränkenden Maßnahmen und wie viele Tatverdächtige wurden namhaft gemacht? Zu 3.: Im Jahr 2017 kam es im Rahmen der durch die GE Zig bearbeiteten Verfahren zu 17 vorläufigen Festnahmen und zur Namhaftmachung von 59 Tatverdächtigen. Die Polizei Berlin führte im Jahr 2017 insgesamt 453 freiheitsbeschränkende Maßnahmen durch und konnte 248 Tatverdächtige namhaft machen. 4. In wie vielen Fällen kam es dabei im Jahr 2017 zum Erlass eines Haftbefehls? Zu 4.: Im Rahmen der bei der GE Zig bearbeiteten Verfahren wurden im Jahr 2017 insgesamt fünf Haftbefehle erlassen. Bei den Berliner Strafverfolgungsbehörden erfolgt keine statistische Erfassung zu erlassenen Haftbefehlen wegen des illegalen Handels mit unversteuerten Zigaretten. 5. Über welche Personalstärke verfügte die Gemeinsame Ermittlungsgruppe Zigarettenhandel (GE Zig) zwischen Berliner Polizei und Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg im Jahr 2017? Zu 5.: Die GE Zig verfügte im Jahr 2017 über eine Sollstärke von insgesamt 32 Beamtinnen und Beamten, von denen 19 durch das Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg und 13 durch die Polizei Berlin zu stellen waren. 6. Wie viele Stunden war die GE Zig im Jahr 2017 im (Schwerpunkt-)Einsatz gegen illegalen Zigarettenhandel? Seite 3 von 3 Zu 6.: Die GE Zig führt keine (Schwerpunkt-)Einsätze gegen den illegalen Zigarettenhandel durch. Sie wurde für eine nachhaltige und effektive Bekämpfung der Strukturen im Bereich der schweren und organisierten Tabakwarenkriminalität im Großraum Berlin institutionalisiert. 7. Über wie viele Kontrollbeamte verfügte das für Berlin zuständige Hauptzollamt im Jahr 2017? Zu 7.: Das Sachgebiet C des Hauptzollamtes Berlin verfügte im Jahr 2017 über insgesamt 34 Kontrollbeamtinnen und Kontrollbeamte in zwei Kontrolleinheiten, von denen 20 fast ausschließlich zur Bekämpfung des illegalen Straßenhandels mit unversteuerten Zigaretten im Stadtgebiet Berlin eingesetzt waren. 8. Wie hoch schätzt der Senat den direkten oder indirekten Steuerausfall durch den illegalen Handel im Jahr 2017? Zu 8.: Die Bundeszollverwaltung nimmt keine Schätzungen für den Steuerausfall durch den illegalen Handel vor, da keine belastbaren Zahlen über den tatsächlichen Umfang des Schwarzmarktes in Berlin vorliegen. Berlin, den 04. Juni 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-15110 S18-15110