Drucksache 18 / 15 111 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 18. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Mai 2018) zum Thema: Gewaltvorfälle in allen Berliner Schulen in den Schuljahren 2012/13, 2013/14, 2014/15 und 2015/16 II und Antwort vom 1. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Jun. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15111 vom 18. Mai 2018 über Gewaltvorfälle in allen Berliner Schulen in den Schuljahren 2012/2013, 2013/2014, 2014/2015, 2015/2016 II ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie begründet der Senat die Nichtbeantwortung der Fragen 1-5 der Drs. 18/14791 im Lichte des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (Az. 2 BvE 2/11) vom 7. November 2017 zur weiteren Stärkung des verfassungsrechtlichen Auskunftsrechts von Abgeordneten, in dem das Bundesverfassungsgericht klargestellt hat, dass die Nichtbeantwortung von Parlamentarischen Anfragen gegen Art. 38 Abs. 1 Satz 2 und Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG verstößt, die Regierung dem Parlament gegenüber alle Informationen mitzuteilen hat, über die die Regierung verfügt oder sie diese mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann und eine Antwort nur in sehr engen Grenzen verweigert werden darf, wenn der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung berührt, Grundrechte Dritter betroffen oder das Staatswohl gefährdet ist? 2. Welche Aspekte der in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18/14791 verweigerten Informationen berühren den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung und weshalb, welche berühren die Grundrechte Dritter und weshalb und welche gefährden das Staatswohl und weshalb? 3. Wie häufig wurden die einzelnen Tatbestände der jeweiligen Gefährdungsgrade I, II und III an jeder einzelnen Berliner Schule in den Schuljahren 2012/13, 2013/14, 2014/15 und 2015/16 gemeldet? 4. In wie vielen dieser gemeldeten Fälle waren an jeder einzelnen Berliner Schule die Täter männlich und in wie vielen Fällen waren sie weiblich? 5. In wie vielen dieser gemeldeten Fälle waren an jeder einzelnen Berliner Schule die Opfer männlich und in wie vielen Fällen waren sie weiblich? 6. Wie viele Übergriffe auf Schulpersonal wurden an jeder einzelnen Berliner Schule in den Schuljahren 2012/13, 2013/14, 2014/15 und 2015/16 verübt? Zu 1. bis 6.: Wie bereits in der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/13618 mitgeteilt, wird das Hilfe- und Unterstützungsverfahren für Gewalt, Krisen und Notfälle an Berliner Schulen derzeit evaluiert. Bis zum Abschluss der Evaluation werden die Daten nicht zentral ausgewertet . Nach Abschluss der Evaluation (voraussichtlich Ende 2018) wird entschieden, ob und ggf. in welcher Form die Erhebung und Veröffentlichung der Daten künftig erfolgt . Berlin, den 01. Juni 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-15111 S18-15111a