Drucksache 18 / 15 112 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 18. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Mai 2018) zum Thema: Prävention gegen Jugendkriminalität in Berlin III und Antwort vom 04. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Jun. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 1 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15 112 vom 18. Mai 2018 über Prävention gegen Jugendkriminalität in Berlin III ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wurde die Prüfung der landesweiten Einführung des Pilotprojekts „Täterorientierte Intervention“ (TOI) von der dafür eingesetzten Arbeitsgruppe der Berliner Polizei abgeschlossen und wenn ja, mit welchem Ergebnis und wenn nein, warum nicht und wann wird das Ergebnis vorliegen? 2. Wurde die Prüfung der landesweiten Einführung des Wohnortprinzips zur Bearbeitung von Jugendstrafsachen von der dafür eingesetzten Arbeitsgruppe der Berliner Polizei abgeschlossen und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht und wann wird das Ergebnis vorliegen? Zu 1. und 2.: Die Prüfung beider Fragen wurde abgeschlossen. Die dazu eingesetzte Arbeitsgruppe hat empfohlen, grundsätzlich beide Ansätze stadtweit einzuführen. Dem folgend wurde die Zentralstelle für Prävention im Landeskriminalamt beauftragt, die zeitnahe Realisierbarkeit einer stadtweiten Einführung des Ansatzes Täterorientierte Intervention (TOI) zu prüfen, insbesondere ob eine Zwischenfinanzierung der benötigten Stellen möglich ist, und die stadtweite Einführung des Wohnortprinzips zur Bearbeitung von Jugendstrafsachen nach dem Ansatz des Pilotprojekts Strategische Ausrichtung im Themenfeld Jugendkriminalität (StrAus) zeitnah umzusetzen. Die Ergebnisse werden im 4. Quartal 2018 erwartet. Berlin, den 04. Juni 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-15112 S18-15112