Drucksache 18 / 15 114 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Nicola Böcker-Giannini (SPD) vom 22. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Mai 2018) zum Thema: Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Berliner Feuerwehr/präventive Maßnahmen in Kita und/oder Schule und Antwort vom 05. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Jun. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Frau Abgeordnete Nicola Böcker-Giannini (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15114 vom 22. Mai 2018 über Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Berliner Feuerwehr/präventive Maßnahmen in Kita und/oder Schule ------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Frauen arbeiten bei der Berliner Feuerwehr? Wie ist die Verteilung Vollzeit vs. Teilzeit? 2. Wie viele Frauen arbeiten direkt „auf dem Wagen“? Wie viele Frauen arbeiten im s.g. „rückwärtigen Bereich? Zu 1. und 2.: feuerwehr - technischer Einsatzdienst davon Teilzeit Rückwärtiger Dienst davon Teilzeit Verwaltungs - dienst davon Teilzeit gesamt davon Teilzeit 82 2 34 1 169 25 285 28 3. Wie viele Frauen/Männer sind aufgrund von Schwangerschaft/Elternzeit vom Dienst freigestellt? Zu 3.: Freistellung wegen Schwangerschaft feuerwehrtechnischer Einsatzdienst Rückwärtiger Dienst Verwaltungsdienst Gesamt 3 0 1 4 Seite 2 von 3 Freistellung wegen Elternzeit feuerwehrtechnischer Einsatzdienst Rückwärtiger Dienst Verwaltungsdienst Gesamt Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen 16 0 1 2 3 2 20 4 4. Welche Anreizsysteme sind geplant, um den Nachwuchsmangel bei der Feuerwehr, insbesondere durch die Einstellung von Frauen, zu verbessern? Zu 4.: Die Bewerbungssituation bei der Berliner Feuerwehr hat sich deutlich verbessert. Hier zeigen sich zum einen Erfolge durch den im Jahr 2016 eingeführten Anwärtersonderzuschlag . Zum anderen haben die Modernisierungen aller Auswahlverfahren sowie die neuen Zugangswege für den feuerwehrtechnischen Dienst zu einer Verbesserung der Nachwuchsgewinnung bei der Berliner Feuerwehr geführt. Insbesondere die Angebote an Schulabsolventinnen und Schulabsolventen mit mindestens mittlerem Schulabschluss werden gut angenommen und haben zu konstant hohen Bewerbungszahlen bei diesen Einstellungswegen geführt. Durch die Stufenausbildung („112 Direkt“), die inzwischen als dreijähriger Vorbereitungsdienst gestaltet wurde, und den neuen Vorbereitungsdienst mit integrierter Notfallsanitäterinnen- /Notfallsanitäterausbildung („112 Medic“) sind zukunftssichere Möglichkeiten der Nachwuchsgewinnung geschaffen worden. Vor allem bei der Notfallsanitäterinnen- /Notfallsanitäterausbildung stellt die Berliner Feuerwehr vermehrt Frauen ein. Darüber hinaus beabsichtigt der Senat, weitere Maßnahmen zur Nachwuchsgewinnung für Polizei und Feuerwehr in einem Projekt erarbeiten zu lassen. 5. Sind weitere Modelle/Anreizsysteme zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf geplant? Zu 5.: Zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden bereits jetzt verschiedene Dienstplanmodelle angeboten. Neben dem Regeldienstplan auf Feuerwachen in 12- Stunden-Schichten mit Freiblöcken von bis zu 3 Tagen gibt es die Möglichkeit, in der 5-Tage-Woche mit wahlweise 12- oder 8-Stunden-Schichten und grundsätzlich freien Wochenenden Dienst zu leisten. 6. Gibt es Unterricht/Maßnahmen zur Prävention und Brandschutz in Berliner Kitas und/oder Schulen ? Wenn ja, wie viele Kinder nehmen an entsprechenden Angeboten teil? Wenn ja, wie viele Feuerwehrkräfte arbeiten bspw. ähnlich dem Modell von Polizist*innen in entsprechenden präventiven Maßnahmen in Kita und/oder Schule? Zu 6.: Die Brandschutzerziehung ist keine durch das Feuerwehrgesetz vorgesehene Aufgabe der Berliner Feuerwehr. Personelle und finanzielle Ressourcen sind dafür nicht vorgesehen. Im Rahmen ihrer finanziellen und personellen Möglichkeiten fühlt sich die Berliner Feuerwehr dennoch verpflichtet, in einem zu vertretenden Umfang Brandschutzerziehung anzubieten. Die Brandschutzerziehung wird sowohl durch Angehörige der Berufsfeuerwehren, als auch der Freiwilligen Feuerwehren sichergestellt . Insgesamt verfügen 370 Angehörige der Berliner Feuerwehr über eine Unterweisung als Brandschutzerzieherin/ Brandschutzerzieher. Die Dienstkräfte beraten und unterstützen Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher und Eltern auf Seite 3 von 3 Anfrage in Fragen des Brandschutzes. Häufig ist Brandschutzerziehung auch Bestandteil der Unterrichtsgestaltung an Grundschulen. Die Maßnahmen der Brandschutzerziehung erfolgen nach einem einheitlichen und abgestimmten Konzept. Je nach Adressatenkreis, Kindertagesstätte oder Schule, sind verschiedene Aufklärungsansätze definiert. In 2017 wurden in der Brandschutzerziehung unterwiesen: bis 4 Jahre: 809 Kinder 5 – 6 Jahre: 3.142 Kinder ( Vorschulklassen) 6 – 15 Jahre: 7.021 Kinder/ Jugendliche. 7. Wie viele Mitarbeiter*innen erhalten die Feuerwehrzulage? Wie hoch ist der Anteil an der Gesamtmitarbeiter *innenschaft? Zu 7.: Berichtet wird zum Stichtag 01.01.2018 Mitarbeitende gesamt Gesamtzahl der feuerwehrtechnischen. Beamtinnen/Beamten zulageberechtigte feuerwehrtechnische Beamtinnen/Beamte 4416 3441 2595 100 % 77,9 % 58,8 % (Anteil an Gesamtzahl) 75,4 % (Anteil an feuerwehrtechnischen . Beamten/Beamtinnen) 8. An welche Mitarbeiter*innen wird die Feuerwehrzulage gezahlt? Erhalten auch Mitarbeiter*innen, die sich um die Aus- und Weiterbildung kümmern, die Zulage? Falls nein, ist geplant, dies zu ändern ? Zu 8.: Die Feuerwehrzulage erhalten aktuell Dienstkräfte, die im überwiegenden Teil ihrer Dienstzeit tatsächlich im Einsatzgeschehen gebunden sind. Sie soll künftig auch feuerwehrtechnischen Beamtinnen und Beamten, die Einsatzdienst oder Führungsfunktionen im Einsatz wahrnehmen, die in der Aus- und Fortbildung tätig sind, Dienst in der Leitstelle versehen oder Wachleiterin oder Wachleiter sind, gewährt werden. Berlin, den 05. Juni 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-15114 S18-15114