Drucksache 18 / 15 118 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) vom 23. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Mai 2018) zum Thema: Berlin: Leitfaden für die Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen in Handwerksbetrieben und Antwort vom 8. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Jun. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15118 vom 23.5.2018 über Berlin: Leitfaden für die Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen in Handwerksbetrieben ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Bezugnehmend auf den Punkt 2.3 des Aktionsprogramms Handwerk 2018 – 2020: Hat der Senat Erkenntnisse darüber, ob und wie hoch die Nachfrage in der Praxis von Handwerksunternehmen nach Fachkräften mit Behinderungen nachgefragt wurde? Zu 1.: Die Handwerkskammer (HWK) Berlin kann keine Aussage zu der Nachfrage nach Menschen mit Behinderungen geben. Das Merkmal „Behinderung“ wird weder in Arbeitsverträgen noch in den Berufsausbildungsverträgen erfasst. 2. Wie viele Betriebe nehmen aktuell an der „verzahnten Ausbildung“ teil? Zu 2.: Das Annedore-Leber-Berufsbildungswerk (ALBBW) Berlin zählt zurzeit 69 Teilnehmerinnen und Teilnehmer (TN) in der verzahnten Ausbildung für Menschen mit Behinderungen (VAmB), davon 62 TN in Industrie- und Handelskammer- (IHK) und 7 TN in HWK-Betrieben. Dies wird folgendermaßen begründet: - Der Anteil von Rehabilitandinnen und Rehabilitanden, die im ALBBW in einem Handwerksberuf ausgebildet werden, ist gegenüber den IHK-Berufen geringer. - Handwerksberufe sind gegenüber IHK-Berufen überwiegend körperlich anspruchsvoll und deshalb für Menschen mit Behinderungen selten geeignet. - Handwerksbetriebe erfüllen häufig nicht die Anforderungen, die im Rahmen von VAmB zu stellen sind (s. VAmB Checkliste). 2 Im Rotkreuz-Institut Berufsbildungswerk im DRK Berlin gGmbH werden derzeit 149 Menschen mit Behinderung ausgebildet, 25 Personen befinden sich in der VAmB. Hier ist die Verteilung zwischen IHK- und HWK-Berufen ausgewogener. 3. Warum „sollte“ und nicht „muss“ die verzahnte Ausbildung ausgeweitet werden? Zu 3.: Die VAmB ist eine geeignete Maßnahme, Auszubildenden der Förderkategorie (FK) III eine mehrmonatige Ausbildung im betrieblichen Umfeld zu ermöglichen, da auch während dieser Zeit die begleitenden Maßnahmen – wie Ärztlicher Dienst, Psychologinnen und Psychologen, Soziale Dienste, Stütz- und Förderlehrer(innen) - für die Rehabilitandinnen und Rehabilitanden weiter beibehalten bleiben. Aber die Entwicklung der Auszubildenden gestaltet sich sehr individuell, weshalb sehr genau geprüft werden muss, wann es zielführend ist, für TN eine VAmB zu ermöglichen. Manche Auszubildende der FK III schaffen es erst zum Schluss der Ausbildungszeit (und ein geringer Teil auch gar nicht), den Erwartungen an VAmB zu entsprechen. 4. Wie stellt sich der Senat die konkrete Werbung bzw. Förderung des Programmes vor, damit noch mehr Handwerksbetriebe auf Fachkräfte mit Behinderungen zu greifen? Zu 4.: Die Handwerkskammer hat die Internetseite www.inklusion4u.de und die Facebookseite inklusion4u zur Information für Betriebe und Arbeits- und Ausbildungssuchende eingerichtet. Ebenso sind dort aktuelle Ankündigungen und Veranstaltungshinweise abrufbar. Mit dem „Aktionsprogramm Handwerk 2018-2020“ setzen der Berliner Senat und das Berliner Handwerk ihre gute Zusammenarbeit der vergangenen Jahre fort. Gemeinsam wurden hierfür konkrete Maßnahmen formuliert und innovative Lösungsansätze entwickelt. Auch die für die unterschiedlichen Themenfelder zuständigen Senatsmitglieder informieren über die im Aktionsprogramm Handwerk formulierten Absichtserklärungen in ihren jeweiligen politischen Gremien. Berlin, den 08. Juni 2018 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales S18-15118 S18-15118a