Drucksache 18 / 15 121 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christian Buchholz (AfD) vom 24. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Mai 2018) zum Thema: Finanzielle Förderung der Jugendfreizeiteinrichtungen „JUP e.V.“ und „Bunte Kuh e.V.“ – Teil 1 und Antwort vom 6. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Jun. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Christian Buchholz (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15121 vom 24. Mai 2018 über Finanzielle Förderung der Jugendfreizeiteinrichtungen „JUP e.V.“ und „Bunte Kuh e.V.“ – Teil 1 ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Fragen betreffen Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er hat das Bezirksamt Pankow um Stellungnahme gebeten, die Grundlage der nachfolgenden Antworten ist. 1. Die Jugendfreizeiteinrichtungen „JUP e.V.“ und „Bunte Kuh e.V.“ werden aus Steuermitteln gefördert. Die Beteiligte an der Festlegung der Höhe der Förderung beschreibt das Bezirksamt wie folgt: Projektanträge zur Förderung der Jugendarbeit werden in der Verwaltung des bezirklichen Jugendamtes und im bezirklichen Kinder- und Jugendhilfeausschuss (KJHA) beraten. Grundlage für die Projektförderung ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben des SGB VIII und des Berliner AG KJHG ein Beschluss des bezirklichen Kinder- und Jugendhilfeausschusses. Die Zuwendungsbescheide werden durch die Verwaltung des bezirklichen Jugendamtes erstellt. Wer erstellt die Projektanträge? Bitte um Nennung der Namen der beteiligten Personen. Die Namen der Trägervereine sind bereits bekannt. Zu 1.: Die Trägervereine erstellen Projektanträge in eigener Verantwortung - unterschrieben jeweils von der/den zur rechtsgeschäftlichen Vertretung befugten Person/en. Die Unterschriftsberechtigungen sind jeweils in der Satzung des Trägers festgelegt. Eine aktuelle Fassung befindet sich in der Grundsatzakte beim Jugendamt Pankow. 2. Wo können die Projektanträge eingesehen werden? 2 Zu 2.: Die aufbereiteten Daten werden dem Jugendhilfeausschuss als Anhang zur jährlichen Entscheidungsvorlage zu Zuwendungen für Projekte/Einrichtungen der Jugendarbeit freier Träger vorgelegt. Die Projektanträge sind zudem Bestandteil der Zuwendungsakte. Diese befinden sich im Jugendamt Pankow. 3. Nennen Sie bitte alle Mitglieder im Kinder und Jugendhilfeausschuss namentlich! Zu 3.: Die Mitglieder des Kinder- und Jugendhilfeausschusses sind auf der Internetseite der Bezirksverordnetenversammlung veröffentlicht. 4. Ist der Leiter des bezirklichen Jugendamtes der Verantwortliche für die Erstellung des Zuwendungsbescheids? 5. Falls der Leiter des bezirklichen Jugendamtes nicht der Verantwortliche für die Erstellung des Zuwendungsbescheids ist, wer dann? Bitte um namentliche Nennung! Zu 4. und 5.: Die Zuwendungsbescheide werden auf Antrag durch die Verwaltung des Jugendamtes auf der Grundlage des § 74 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII), der Landeshaushaltsordnung des Landes Berlin (LHO) , der Ausführungsvorschriften zu § 44 LHO sowie des jeweiligen Beschlusses des Kinder- und Jugendhilfeausschusses erstellt. Die Schlusszeichnung obliegt der Jugendamtsleitung. 6. Werden Zuwendungsbescheide nur auf Antrag erstellt? Wie oft werden im Jahr Zuwendungsbescheide erstellt und über welche Beträge? Bitte die Jahre 2012-2018 benennen! Zu 6.: Zuwendungsbescheide werden auf Antrag entschieden. In der Regel ergehen Jahresbescheide. Ausnahmen bilden kürzere Bewilligungszeiträume aufgrund haushaltswirtschaftlicher Vorgaben. Die jährlichen Zuwendungsbeträge sind der Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/14005 des o. g. Fragestellers vom 02. Mai 2018 über „Vortragsveranstaltungen der Jugendclubs »Bunte Kuh« und »JUP« in Berlin“ zu entnehmen. Die Zuwendungssummen wurden in dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss Pankow beraten und abgestimmt. 7. Ergeben die Zuwendungsbescheide für 2017 für das „JUP e.V.“ in der Summe 106.751 € und für die „Bunte Kuh e.V.“ 106.598 € oder gibt es noch Zuführungen finanzieller Mittel außerhalb dieser Zuwendungsbescheide? 3 Zu 7.: Dem Bezirksamt obliegt die Förderung von Projekten der Jugendarbeit über Zuwendungen. Eine weitere Finanzierung für die „Bunte Kuh e.V.“ erfolgte aus Mitteln des Masterplan Integration und Sicherheit in Höhe von 1.347,- €. 8. Die inhaltliche Verwendung der Mittel wird im Rahmen der Prüfung des Verwendungsnachweises in Form eines Sachberichtes kontrolliert. Der Nachweis erfolgt innerhalb von zwei Monaten nach bewilligtem Förderzeitraum. Zum Sachbericht findet mit dem Träger ein Auswertungsgespräch statt. Wo und durch wen kann der Sachbericht eingesehen werden? Zu 8.: Der Sachbericht ist Bestandteil der Zuwendungsakte. Diese befindet sich im Jugendamt Pankow. 9. Wer führt das Auswertungsgespräch seitens des Bezirks, des Jugendamtes und wer seitens des Trägers? Es wird um die Nennung aller am Auswertungsgespräch Beteiligten gebeten. 10. Es finden regelmäßig Projektbesuche und Fachrunden statt, um den fachlichen Austausch und die fachliche Kontrolle der geförderten Projekte zu gewährleisten. Wer nimmt seitens des Bezirksamts und seitens des Trägers an den Projektbesuchen, Fachrunden und dem fachlichen Austausch teil? 11. Wer führt die fachliche Kontrolle der geförderten Projekte durch und wer kontrolliert die Kontrolleure? Zu 9. bis 11.: Die Teilnahme an Projektbesuchen, Auswertungsgesprächen und Fachrunden obliegt der/dem im Rahmen der Organisationsstruktur beauftragten Mitarbeiterin/Mitarbeiter der Verwaltung des Jugendamts Pankow und der Verantwortlichkeit des freien Trägers. Die fachliche Begleitung und Prüfung der geförderten Projekte obliegt ebenfalls der/dem zuständigen Mitarbeiterin/Mitarbeiter der Verwaltung des Jugendamts. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes sind eingebunden in die Organisationsstruktur und Leitungsebenen des Jugendamtes und des Bezirksamtes Pankow und unterliegen deren Aufsicht. Berlin, den 06. Juni 2018 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-15121 S18-15121a