Drucksache 18 / 15 122 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Thorsten Weiß und Tommy Tabor (AfD) vom 24. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Mai 2018) zum Thema: Folgeauftrag zur Erforschung des „Kentler-Experiments“ und Antwort vom 07. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Jun. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Thorsten Weiß und Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15122 vom 24. Mai 2018 über Folgeauftrag zur Erforschung des „Kentler-Experiments“ ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wann ist der Senat mit dem Göttinger Institut für Demokratieforschung in Verbindung getreten, um über einen Folgeauftrag für eine vertiefte Untersuchung zum „Kentler-Experiment“ zu verhandeln? 2. Welchen Fragen soll dieses zweite Forschungsprojekt zum „Kentler-Experiment“ nach Willen des Senats nachgehen? 3. In welcher Höhe hat das Göttinger Institut für Demokratieforschung Mittel für ein zweites Forschungsprojekt zum „Kentler-Experiment“ verlangt und auf wie viele Monate wurde das Forschungsprojekt veranschlagt? 4. In welcher Höhe hat der Senat dem Göttinger Institut für Demokratieforschung Mittel für ein zweites Forschungsprojekt zum „Kentler-Experiment“ angeboten und über wie viele Monate sollte sich das Forschungsprojekt erstrecken? 5. Hat der Senat, die angebotene Gesamtsumme durch die Anzahl der Forschungsmonate dividiert, dem Göttinger Institut für Demokratieforschung für das erste oder für das zweite Forschungsprojekt zum „Kentler-Experiment“ mehr Mittel angeboten? 6. Gibt es Punkte, in Bezug auf die der Senat mit dem Vorgehen der Göttinger Forscher unzufrieden war oder ist? Wenn ja, welche? 7. Das Papier des zuständigen Senatsmitarbeiters vom 21.02.2017 kritisiert die Öffentlichkeitsarbeit der Universität Göttingen, empfiehlt aber mit ausführlicher Begründung die erneute Beauftragung des Göttinger Instituts für Demokratieforschung. Das Papier ist mit dem Vermerk „Sen lehnt ab“ versehen. Welche Gründe hatte der Senat der Empfehlung vom Februar 2017 nicht zu folgen und eine Ablehnung auszusprechen? Zu 1. bis 7.: In der von der für Jugend und Familie zuständigen Senatsverwaltung beauftragten Studie von November 2016 wurden die wesentlichen Erkenntnisse über die damaligen Vorgänge vorgelegt. In dieser Studie konnten nicht alle Fragen beantwortet werden . Darüber hinaus wurden weitere Aspekte genannt, die im Rahmen eines Folgeberichts untersucht werden sollen. Zur vertieften Untersuchung der offen gebliebenen und weiterführenden Fragen aus dem ersten Bericht des Instituts für Demokratieforschung der Universität Göttingen zum „Kentler-Experiment“ hat sich die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie daher mit der beauftragten Wissenschaftlerin Frau Dr. Nentwig zu Beginn des Jahres 2017 in Verbindung gesetzt, um zu eruieren, ob ein grundsätzliches Interesse an einem Folgeauftrag besteht. Ende Februar 2017 wurde dann eine entsprechende Forschungsskizze mit einer Projektdauer von ca. 18 Monaten an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie eingereicht. Da die Beauftragung einer weiteren Untersuchung zur Thematik um die Aktivitäten des Helmut Kentler insbesondere der Anforderung genügen sollte, eine möglichst breite Fachöffentlichkeit einzubeziehen, hat der Senat sich entschieden, im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens weitere potentielle Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer anzusprechen , um die bundesweite Expertise bestmöglich auszuloten. Auch in diesem Verfahren bewarb sich als einziger Interessent das Institut für Demokratieforschung der Universität Göttingen. In einem zweiten Forschungsprojekt soll insbesondere folgenden Fragestellungen nachgegangen werden: - Untersuchung zu den von pädosexuellen Hausmeistern betreuten Jugendlichen - Rahmenbedingungen zu Kentlers Tätigkeit - Verbindung der Berliner Senatsverwaltung zur Odenwaldschule. - Vertiefende Erkenntnisse zum Fall Fritz H. Weitere Vertragsverhandlungen waren noch nicht abgeschlossen, als die für Jugend und Familie zuständige Senatsverwaltung die endgültige Absage des Göttinger Instituts erreichte. Berlin, den 07. Juni 2018 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie