Drucksache 18 / 15 123 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Thorsten Weiß und Tommy Tabor (AfD) vom 24. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Mai 2018) zum Thema: Aufarbeitung des „Kentler-Experiments“ und Antwort vom 07. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Jun. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Thorsten Weiß und Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15123 vom 24. Mai 2018 über Aufarbeitung des „Kentler-Experiments“ ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Gegen wen wurde im Zuge der Aufarbeitung des „Kentler-Experiments“ seitens der Senatsverwaltung Anzeige erstattet – gegen Unbekannt oder gegen konkrete Personen? (Bitte um Nennung der Funktion) 2. Wie ist der aktuelle Stand der Ermittlung bzw. des Verfahrens? Zu 1. und 2.: Seitens der Senatsverwaltung für Bildung Jugend und Familie wurde eine allgemeine , das heißt sich nicht auf bestimmte Personen beschränkende Anzeige mit der Bitte um Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft eingereicht. Mit Schreiben vom 25.05.2018 teilte die Staatsanwaltschaft Berlin mit, dass das Verfahren nach § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) eingestellt wurde. 3. Wie viele der Geschädigten sind dem Senat namentlich bekannt und mit wie vielen hat sich der Senat zu einem Gespräch getroffen? 4. Hat die Senatsverwaltung den Geschädigten des „Kentler-Experiments“ eine Ausgleichszahlung angeboten? Falls ja, in welcher Höhe, was müssen die Geschädigten im Gegenzug dafür erklären und wie viele der Betroffenen haben die Zahlung angenommen? 5. In der Drucksache 13378 schreibt der Senat am 20. Februar 2018: „Die abschließende Bearbeitung der vorliegenden Anträge und der Leistungsbeginn stehen unmittelbar bevor.“ Wie viele der Geschädigten erhalten eine Rente nach dem Opferentschädigungsgesetz? Wie viele der Geschädigten erhalten keine Rente nach dem Opferentschädigungsgesetz? Zu 3. bis 5.: Es haben sich drei betroffene Personen gemeldet, die in Pflegefamilien lebten und von Kontakten der Pflegepersonen zu Herrn Kentler berichten. Mit zwei Betroffenen ist die Senatsverwaltung bis heute in engen Gesprächskontakten. Es sind finanzielle Hilfen in analoger Anwendung der Regularien des Fonds „Ergänzendes Hilfesystem“ bis zu 10.000 Euro möglich. Bisher ist eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen worden. Ein Betroffener wollte außer seines Hinweises keine weitere Unterstützung . Die Zielgruppe der Antragstellenden auf Leistungen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (Opferentschädigungsgesetz), die Ihre Anträge im Zusammenhang der Aktivitäten von Herrn Kentler gestellt haben, wird nicht erfasst. Auskünfte zum Bearbeitungsstand von Einzelanträgen auf Leistungen sind nicht möglich. Berlin, den 07. Juni 2018 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie