Drucksache 18 / 15 124 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Thorsten Weiß und Tommy Tabor (AfD) vom 24. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Mai 2018) zum Thema: Offene Fragen zum „Kentler-Experiment“ und Antwort vom 07. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Juni 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Thorsten Weiß und Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15124 vom 24. Mai 2018 über Offene Fragen zum „Kentler-Experiment“ ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Das Göttinger Institut für Demokratieforschung formulierte in seiner ersten Forschungsskizze u.a. folgende offene Fragen: 1. „Welche Intention hatte die Senatsverwaltung, die anscheinend den Einsatz der pädosexuellen Männer als Pflegeväter befürwortete?“ 2. „Gibt es noch Dokumente zu diesem Vorgang? Wenn ja, welche?“ 3. „Wer stimmte dem Vorhaben in der Senatsverwaltung überhaupt zu?“ 4. „Welche Erklärungsansätze (Zeitgeist u. Ä.) gibt es dafür, dass die Senatsverwaltung damals ihr Einverständnis gab?“ 5. „Wo befindet sich der Vergabevorgang für das […] Gutachten (Titel: ‚Homosexuelle als Betreuungsund Erziehungspersonen unter besonderer Berücksichtigung des Pflegekindschaftsverhältnisses, Ein Gutachten‘) für den Senat? Wie wurde die Vergabeentscheidung begründet? Wie wurde Ende der 1980er Jahre mit dem Kentler-Gutachten fachpolitisch umgegangen? Gibt es dokumentierte fachliche Positionen der damaligen Senatsverwaltung und/oder des Fachbereichs für gleichgeschlechtliche Lebensweisen hierzu, die im Zusammenhang stehen mit der Arbeit im Handlungsfeld ‚gleichgeschlechtliche Lebensweisen‘?“ (Bitte um Beantwortung) 6. „Wurden der Bundesverband Homosexualität e.V. bzw. die Verbände der Adressenliste zur schwulen , lesbischen und pädophilen Emanzipation bzw. einzelne Projekte von der damaligen Senatsverwaltung durch den Fachbereich mit Zuwendungen gefördert? War die Erstellung der Liste Teil einer Beauftragung, wenn ja, wo befinden sich die Vergabevorgänge? Gibt es dokumentierte fachliche Positionen der damaligen Senatsverwaltung und/oder des Fachbereichs für gleichgeschlechtliche Lebensweisen allgemein zum Bundesverband Homosexualität e.V. und zu den Trägern der Adressenliste und wie wurde mit der Liste weiter verfahren?“ (Bitte um Beantwortung) 7. Fand das ‚Experiment‘ im Rahmen von Kentlers Tätigkeit am Pädagogischen Zentrum Berlin statt? Oder führte er es auf privater Basis, etwa in Form eines Werkvertrages durch? 8. Floss Geld an Kentler? Oder bezahlte die Senatsverwaltung nur die Pflegegelder? 9. Musste Kentler über seine Erfahrungen eine Art Projektbericht schreiben? 10. Wurde das ‚Experiment‘ lediglich mündlich vereinbart? Falls es schriftlich fixiert wurde: Wird der Vergabevorgang noch irgendwo aufbewahrt oder ist er längst vernichtet worden? Oder wurde das ‚Experiment‘ wegen seiner Brisanz unter einem anderen Namen schriftlich festgehalten? 11. Ist dem Senat bekannt, bei welchen Gerichtsverfahren Helmut Kentler als Sachverständiger bestellt war? Zu 1. bis 11.: Der derzeitige Erkenntnisstand insbesondere die Fragen von Intention, Dokumentation , Verantwortung und Erklärungsansätzen wurde im Bericht „Die Unterstützung pädosexueller bzw. päderastischer Interessen durch die Berliner Senatsverwaltung“ umfassend dargestellt (vgl. https://www.berlin.de/sen/bjf/ aktuelles 2/artikel.537776.php). Die weiterführende Fragestellung der Forschungsskizze beschreiben die Forschungsdesiderate der Universität Göttingen infolge der ersten Studie und nachfolgenden Gesprächen Anfang 2017. Es bestehen insbesondere Fragen hinsichtlich der Bewertung des gesellschaftlichen Kontextes und der Reformpädagogik auf dem Hintergrund der bisher vorliegenden Dokumente fort. Weiterhin wird auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13378 vom 31. Januar 2018 hingewiesen, die ebenfalls ausführliche Auskunft zur Thematik gibt. 12. In der Drucksache 13378 erklärt der Senat: „Eine Kooperation [mit der Universität Hannover] ist grundsätzlich vorgesehen und wird im Zuge der beabsichtigten vertiefenden Forschung angestrebt.“ Welche anhaltende Bedeutung hat Helmut Kentler für die heutige Sexualwissenschaft? Zu 12.: Aus heutiger Sicht der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sind die Haltungen und Erkenntnisse sowie die Aktivitäten des Helmut Kentler in Bezug auf pädosexuelle Pflegeväter nicht nachvollziehbar. 13. Welche Wissenschaftler zählen zu den akademischen Schülern und Enkeln von Helmut Kentler? Zu 13.: Darüber liegen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie keine Erkenntnisse vor. 14. Wann beginnt das zweite Forschungsprojekt zum „Kentler-Experiment“? 15. Mit welchen offenen Fragen wird sich das zweite Forschungsprojekt zum „Kentler-Experiment“ auseinandersetzen? 16. In welcher Form wird sich das zweite Forschungsprojekt speziell mit dem Fall Fritz H. beschäftigen ? 17. Wann soll der zweite Forschungsbericht vorliegen? Zu 14. bis 17.: Die für Jugend und Familie zuständige Senatsverwaltung misst der Aufarbeitung der Thematik weiterhin hohe Priorität zu. Die Vertragsverhandlungen mit der Universität Hildesheim sind bereits weit fortgeschritten. Zum derzeitigen Stand der Fragestellung wird auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15122 verwiesen. Berlin, den 07. Juni 2018 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie