Drucksache 18 / 15 125 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Thorsten Weiß und Tommy Tabor (AfD) vom 24. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Mai 2018) zum Thema: Wiederaufnahme des Interessenbekundungsverfahrens zur Erforschung des „Kentler-Experiments“ und Antwort vom 07. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Juni 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Thorsten Weiß und Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15125 vom 24. Mai 2018 über Wiederaufnahme des Interessenbekundungsverfahrens zur Erforschung des „Kentler-Experiments“ ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Mit welchen Wissenschaftlern und Forschungsinstitutionen ist der Senat nach den fruchtlosen Verhandlungen mit dem Göttinger Institut für Demokratieforschung in Kontakt getreten, um über ein zweites Forschungsprojekt zum „Kentler-Experiment“ zu verhandeln? 2. In welcher Höhe haben diese Forschungsinstitutionen Mittel für ein zweites Forschungsprojekt zum „Kentler-Experiment“ gefordert? 3. In welcher Höhe hat der Senat diesen Forschungsinstitutionen Mittel für ein zweites Forschungsprojekt zum „Kentler-Experiment“ angeboten? 4. Welche Forschungsinstitutionen haben eine Forschungsskizze vorgelegt? Welchen Zeit- und Finanzplan wird darin vorgelegt? Welchen Fragen soll das zweite Forschungsprojekt zum „Kentler- Experiment“ laut Forschungsskizze dieser Forschungsinstitutionen nachgehen? 5. Hat der Senat mit einer Forschungsinstitution einen Vertrag über ein zweites Forschungsprojekt zum „Kentler-Experiment“ abschließen können? Falls ja, welche Inhalte und welchen Umfang hat das Forschungsprojekt? (Forschungsskizze, Dauer, Personalstellen, Vergütung) Bitte um Übermittlung des Vertrages. Falls nein: Wie weit sind die Verhandlungen gediehen? Über welche Aspekte einer Beauftragung besteht Uneinigkeit? 6. Welchen Vorteil und welchen Nachteil sieht der Senat darin, für den Folgeauftrag „die Pferde zu wechseln“, d.h. ein anderes Institut zu beauftragen? Zu 1. bis 6.: Für die weitere Aufarbeitung des sogenannten „Kentler-Experiments“ ist die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie derzeit auf Empfehlung der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs beim Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs mit der Universität Hil- desheim im Gespräch, um ein zweites Forschungsprojekt zu initiieren. Andere angefragte Institute bzw. freiberuflich tätige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler konnten für die Beforschung der Thematik nicht gewonnen werden. Ein Vertrag ist derzeit in Vorbereitung. Weiterhin wird auf die Schriftlichen Anfragen Nr. 18/15122 und Nr. 18/15124 verwiesen. Berlin, den 07. Juni 2018 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie