Drucksache 18 / 15 128 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Maren Jasper-Winter (FDP) vom 21. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Mai 2018) zum Thema: Digitalisierung in Berufsschulen und Antwort vom 08. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Juni 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Dr. Maren Jasper-Winter (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15128 vom 21. Mai 2018 über Digitalisierung in Berufsschulen ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch sind die Investitionen des Landes Berlin in die Digitalisierung von Schulen (bitte aufschlüsseln nach allen Schularten)? 2. Wie hoch schätzt der Berliner Senat den Investitionsbedarf im Bereich der Digitalisierung von Schulen bis 2025 ein (bitte aufschlüsseln nach allen Schularten)? Zu 1. und 2: Gemäß § 109 Schulgesetz (SchulG) obliegt den Bezirken die Verwaltung und Unterhaltung der äußeren Angelegenheiten der allgemein bildenden Schulen. Hierzu zählen die Maßnahmen zur Schaffung der äußeren Voraussetzungen für das Lehren und Lernen in der Schule, insbesondere der Bau, die Ausstattung und die Unterhaltung der Schulen. Dies beinhaltet auch die Zuständigkeit für die Ausstattung der Schulen mit IT und IT-Peripherie sowie die Vernetzung. Die Schriftliche Anfrage betrifft daher Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er hat daher die zwölf Bezirksämter um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt wurden. Dem Senat wurden nachfolgende Aussagen übermittelt. Bezirksamt Mitte: Hierzu kann kein realistischer Finanzbedarf angegeben werden. Im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive werden umfangreiche Sanierungsarbeiten an nahezu allen 2 Schulstandorten des Bezirks durchgeführt. Die Maßnahmen zur Digitalisierung werden im Rahmen der Baumaßnahmen in den gesamten Bauprozess eingebunden. Ein Beispiel aus der Brüder Grimm Schule zeigt, dass in den Kostengruppen 550 und 560 insgesamt 1,227 Mio. Euro verbaut wurden. Hier finden sich neben der vollständigen neuen Verkabelung zwecks Digitalisierung auch eine Brandschutzsanierung, sowie die elektrotechnische Sanierung und eine neue Videogegensprechanlage wieder . Dieses zu trennen, um eine Hochrechnung für alle Schulstandorte durchzuführen , die unter keinen Umständen realistische Aussagen treffen kann, ist nicht adäquat . Im Rahmen des Bauprozesses wird der Digitalisierungsbedarf während der Erstellung der Bauplanungsunterlagen ermittelt. In dieser Phase wird auch der notwendige Ausstattungsbedarf festgelegt. Die Bauplanungsunterlagen werden circa 1 Jahr vor Beginn der Baumaßnahme erstellt, so dass auch dann erst eine Kostenaussage getroffen werden kann. Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg: Es werden die geplanten Investitionen in die Digitalisierung abgefragt. Investitionsausgaben sind per Definition haushaltsrechtlich investive Bauvorhaben (Hauptgruppe 7) sowie investive Beschaffungen (Hauptgruppe 8). Da im Einzelplan 37 des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg durch den Haushaltsgesetzgeber keine investiven Titel für diese Zwecke vorgesehen sind, ergeht Nullmeldung. Mittelbereitstellungen erfolgen ausschließlich im konsumtiven Bereich (bauliche Unterhaltung oder im Rahmen der Lehr- und Lernmittel nach eigener Entscheidung durch die Schulen). Unabhängig davon, dass mit der Frage „Digitalisierung“ ein unbestimmter Begriff, der sehr weit oder sehr eng gefasst sein kann, im Raum steht, ist daher zu sagen dass auch der Umfang des noch ausstehenden Investitionsbedarfs nicht benannt werden kann. Insbesondere bei der Vernetzung werden Kostenschätzungen für notwendige Umbauten an Gebäuden erst bei der individuellen Prüfung der Gebäudesubstanz zu spezifizieren sein und könnten nicht konkret benannt werden, selbst wenn durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie eine konkrete Maßnahmenmatrix vorläge. Bezirksamt Pankow: Bei fast allen Bau- und Sanierungsmaßnahmen ist die Schaffung oder Erneuerung der IT-Infrastruktur (Verkabelung...) Teil der (Elektro-)Maßnahme und nicht als Einzelposten aus den Bausummen zu separieren. Zudem ist nicht definiert, was „Investition in die Digitalisierung“ aus Sicht der Fragestellerin beinhaltet. Ohne die Medienkonzepte der einzelnen Schulen und der Fortbildung von Lehrkräften nützt auch eine vollständige Ausstattung der Schulen mit interaktiven Whiteboards, Computern und Tablets wenig. Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf: Keine Angaben 3 Bezirksamt Spandau: Die Schulen erhalten vom Schulamt einen Etat für Lehr- und Lernmittel sowie Unterrichtsmaterial inklusive der Informations- und Kommunikationstechnik (Titel 52509). Die Schulen entscheiden in Eigenverantwortung über die notwendigen Anschaffungen . Von Seiten des Schulamtes wurde in der Zielvereinbarung lediglich eine Empfehlung ausgesprochen, für die Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) 25% des Etats zu verwenden. Daher können leider die Fragen nur allgemein beantwortet werden, alles andere ist nicht darstellbar. Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf: Für Steglitz-Zehlendorf liegt eine Auswertung aus Profiskal als Tabelle in Anlage 1 vor, die aus dem Jahr 2017 Gerätebeschaffungen mit digitalem Inhalt darstellt. Dies verbunden mit dem Hinweis, dass in den nächsten Jahren ähnliche Anschaffungen in ähnlicher Größenordnung anfallen dürften. Es findet keine zentrale Steuerung der Ausgaben statt, da die Schulen im Rahmen ihrer Eigenverantwortung die Ausgaben tätigen. Zusätzlich ist der Bezirk dabei, im Rahmen von Pilotprojekten, in einzelnen Schulen WLAN einzurichten. Hier lässt sich auch nur pauschal und in Abhängigkeit der jeweiligen Schule (Gebäudebeschaffenheit, Größe, Anforderungen) die Aussage treffen, dass zwischen 20.000 und 60.000 € aufzuwenden sind, um den Anforderungen gerecht zu werden. Ziel ist hier, im Bezirk einen Rahmenvertrag zu entwickeln, der eine zügige Umsetzung von WLAN ermöglicht. Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg: Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg hat im Haushalt weder für 2018 noch für 2019 Mittel für die Digitalisierung der Schulen im Bezirk veranschlagt bzw. vorgesehen. Mittel für die IT-Ausstattung an den Schulen sind in den Lehr- und Lernmitteln enthalten , die den Schulen weitergereicht werden. Die Entscheidung über den Einsatz von Lehr- und Lernmitteln für den IT-Einsatz im schulischen / edukativen Bereich – somit auch für Digitalisierung - obliegt den Schulen. Aussagen über mögliche kurz- und mittelfristige Bedarfe an den Schulen können vom Schul- und Sportamt nicht getroffen werden, da Grundlage hierfür die am Rahmenlehrplan ausgerichteten Planungen mit den dazugehörigen Medienkonzepten der einzelnen Schulen sind. Insofern ist eine kurzfristige Beantwortung der Fragen der Schriftlichen Anfrage zum aktuellen Stand sowie zu mittelfristigen Planungen der Digitalisierung an den Schulen durch das Schul- und Sportamt nicht möglich. Die infrastrukturellen Voraussetzungen für eine weitreichende Digitalisierung der einzelnen Schulgebäude können nur im Rahmen der Schulbauoffensive bei der Sanierung bzw. beim Neubau von Schulgebäuden geschaffen werden. Bezirksamt Neukölln: Keine Angaben 4 Bezirksamt Treptow-Köpenick: In Treptow-Köpenick werden keine Mittel explizit für die Digitalisierung in den Jahren 2018 und 2019 geplant. Für eine derartige langfristige Bedarfsplanung wird ein einheitliches Umsetzungskonzept für die Digitalisierung an allen Berliner Schulen benötigt (der in 2005 entstandene eEducation-Masterplan mit der Vernetzungsrichtlinie scheint hierfür nicht mehr zeitgemäß). Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf: Im Kalenderjahr 2018 wurden 100.000,00 € für die Neubeschaffung der Server und 28.000,00 € für investive Beschaffung Informations- und Kommunikationstechnik für das Otto-Nagel-Gymnasium eingeplant. Die Ausstattung der Schulen mit interaktiven Whiteboards wird weiter realisiert (160.000,00 € für die Pusteblume-Grundschule in diesem Kalenderjahr). Zu 2. sind Angaben nicht möglich. Bezirksamt Lichtenberg: Keine Angaben Bezirksamt Reinickendorf: Anmeldungen für Investitionsmaßnahmen in 2018 und 2019 für die Digitalisierung der Schulen in bezirklicher Trägerschaft existieren nicht. Das Bezirksamt verwendet laufende Haushaltsmittel, um die Schulen zu vernetzen und entsprechend auszustatten. Darüber hinaus kann jede Schule im Rahmen des eigenverantwortlichen Einsatzes der ihr nach §7 SchulG zur Verfügung gestellten Mittel in die Digitalisierung investieren. Eine Schätzung des Investitionsbedarfes bis 2015 ist ohne konkrete Vorgaben und Standards nicht möglich. Für zentral verwaltete Schulen: Bei fast allen Bau- und Sanierungsmaßnahmen ist die Schaffung oder Erneuerung der IT-Infrastruktur (z.B. Verkabelung...) Teil der (Elektro-)Maßnahme und nicht als Einzelposten aus den Bausummen zu separieren. Zudem ist nicht definiert, was "Investition in die Digitalisierung" aus Sicht der Fragestellerin beinhaltet. Ohne die Medienkonzepte der einzelnen Schulen und der Fortbildung von Lehrkräften nützt auch eine vollständige Ausstattung der Schulen mit Computern und Tablets wenig. 3. Wie viel Geld will das Land Berlin im Jahr 2018 in die Digitalisierung von beruflichen Schulen investieren ? a) Wie hoch schätzt der Senat den Investitionsbedarf an Berliner Berufsschulen bis 2025 ein? b) Wie viel Geld wurde in den vergangen 5 Jahren in diesem Bereich investiert? c) Wie viel Geld will der Senat in den kommenden Jahren in die Digitalisierung von beruflichen Schulen investieren? Zu 3.: 5 Bei fast allen Bau- und Sanierungsmaßnahmen ist die Schaffung oder Erneuerung der IT-Infrastruktur (z.B. Verkabelung...) Teil der (Elektro-)Maßnahme und nicht als Einzelposten aus den Bausummen zu separieren. Zudem ist nicht definiert, was "Investition in die Digitalisierung" aus Sicht der Fragestellerin beinhaltet. Ohne die Medienkonzepte der einzelnen Schulen und der Fortbildung von Lehrkräften nützt auch eine vollständige Ausstattung der Schulen mit Computern und Tablets wenig. 4. Welche Maßnahmen und Anschaffungen werden durch die vom Senat bereitgestellten Mittel prioritär behandelt? Zu 4.: Gemäß § 109 Schulgesetz obliegt den Bezirken die Verwaltung und Unterhaltung der äußeren Angelegenheiten der allgemein bildenden Schulen. Hierzu zählen die Maßnahmen zur Schaffung der äußeren Voraussetzungen für das Lehren und Lernen in der Schule, insbesondere der Bau, die Ausstattung und die Unterhaltung der Schulen . Dies beinhaltet auch die Zuständigkeit für die Ausstattung der Schulen mit IT und IT-Peripherie sowie die Vernetzung. Die Schriftliche Anfrage betrifft daher Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er hat daher die zwölf Bezirksämter um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt wurden. Dem Senat wurden nachfolgende Aussagen übermittelt. Bezirksamt Mitte: Investitionsbedarf für Beschaffungen kann gleichfalls nicht seriös geschätzt werden, da der Ausstattungsbedarf pro Schule jeweils abhängig vom Umfang baulicher Investitionen , als auch dem vorhandenen Ausstattungsgrad ist. Der Ausstattungsgrad der Schulen verändert sich jährlich, da es sich um eine kontinuierliche Bestandsentwicklung handelt. Das Bezirksamt ist bemüht, den Schulen die Bedarfe hinsichtlich der Schulkonzepte zu erfüllen. Die Priorität hinsichtlich der Reihenfolge ergibt sich aus dem tatsächlichen Sanierungsbedarf oder den bestehenden Erweiterungsnotwendigkeiten. Aus diesen Faktoren wird die Prioritätenliste erstellt. Grundsätzlich liegt das Augenmerk darauf, Doppelarbeit auch zu vermeiden. D.h. immer wenn eine Sanierung begonnen wird, wird die Digitalisierung mit eingeplant. Bezirksamt Pankow: 1. Ersatzbeschaffung von Servern 2. strukturierte Vernetzung (meist im Rahmen von größeren Baumaßnahmen) 3. Neu- und Ersatzbeschaffung von IT in Schule (Computer, interaktive Whiteboards, Medienecken, Tablets) Bezirksamt Treptow-Köpenick: Maßnahmen siehe Beantwortung zu 2. Die Anschaffungen von IT-Technik entscheiden die Schulen im Rahmen ihrer IT-Konzepte eigenverantwortlich. 6 Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf: Im Rahmen der Sanierungen bestehender Schulgebäude sind die Mittel prioritär. Bezirksamt Lichtenberg: Keine Angaben Bezirksamt Reinickendorf: Dem Bezirksamt ist nicht bekannt, dass der Senat gesonderte Mittel für die Digitalisierung von Schulen zur Verfügung stellt. Für zentral verwaltete und berufliche Schulen: 1. Ersatzbeschaffung von Servern 2. strukturierte Vernetzung (meist im Rahmen von größeren Baumaßnahmen) 3. Neu- und Ersatzbeschaffung von IT in Schule (Computer, interaktive Whiteboards, Medienecken, Tablets) 5. Wie viele Administratorenstellen werden an den Berufsschulen benötigt? Wie viele Stellen wurden bereits besetzt? Zu 5.: Im Rahmen der letzten Dienstkräfteanmeldung wurden 25 Administratorenstellen für die Berufsschulen bewilligt. Die hierzu notwendigen Stellenbesetzungsverfahren sind bisher noch nicht abgeschlossen. Berlin, den 08. Juni.2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Haushaltsjahr (Alle) Summe von Istbetrag Spaltenbeschriftungen Zeilenbeschriftungen 40503050 IT <410 EUR netto 50101090 Inv:Geräte 410-5TEUR 50101110 Inv. IT 410-5TEUR Gesamtergebnis 3701 26.239,20 78.303,67 21.717,75 126.260,62 Grundschule 52509 26.239,20 78.303,67 21.717,75 126.260,62 Beamer 23.817,11 7.567,14 31.384,25 Computer 15.327,20 15.327,20 Notebook u.a. 1.086,17 1.086,17 PC´s 6.140,40 6.140,40 Smartboard 24.365,02 6.924,04 31.289,06 Smartboards 30.121,54 30.121,54 WLan 10.912,00 10.912,00 3702 5.190,75 88.537,87 8.499,07 102.227,69 ISS 52509 5.190,75 88.537,87 8.499,07 102.227,69 Beamer 6.537,86 6.537,86 Beamer Ersatzbes 1.210,23 1.210,23 Beamer,Monitore 1.604,37 1.604,37 Dig.SchwarzBrett 7.376,00 7.376,00 MacBook 1.498,09 1.498,09 PC Desktop, Moni 749,00 749,00 ProDesk, Brenner 5.190,75 5.190,75 Smart Board 70.263,60 3.955,94 74.219,54 SMART Boards u.a 2.296,04 2.296,04 SmartboardBeamer 1.545,81 1.545,81 3703 1.184,05 760,12 1.944,17 Gemeinschaftsschule 52509 1.184,05 760,12 1.944,17 Beamer 760,12 760,12 gebr. Notebook 1.184,05 1.184,05 Anlage 1 3704 15.637,35 124.615,71 13.245,17 153.498,23 Gymnasium 52509 15.637,35 124.615,71 13.245,17 153.498,23 Apple iPad 8.694,36 8.694,36 Beamer 23.522,45 649,79 24.172,24 Beamer,HP ProDes 5.519,14 5.519,14 Dig.Schwarz.Bret 8.010,41 8.010,41 Dig.schwarzes Br 5.715,71 5.715,71 Digitales Brett 19.121,82 19.121,82 gebr.PC's 3.298,68 3.298,68 IT Bedarf 1.996,94 1.996,94 Netzgeräte u.a. 2.477,36 2.477,36 Notebook 768,26 768,26 Notebooks 4.354,60 4.354,60 PC 529,55 529,55 PC´s, MS Win10 6.050,88 6.050,88 PC+Drucker 560,01 560,01 ProBook 1.518,34 1.518,34 ProDesk PC u.a. 975,67 975,67 Smart Board 19.105,34 19.105,34 Smart Board u.a. 3.069,73 963,99 4.033,72 SMART Boards ua 2.876,05 22.943,88 25.819,93 Tablet, Beamer 2.235,96 2.235,96 TFT 571,39 571,39 Ultra-Kd.Beamer 7.967,92 7.967,92 3705 2.255,68 19.506,58 21.762,26 Förderzentrum 52509 2.255,68 19.506,58 21.762,26 Gebrauchte PC´s 2.255,68 2.255,68 Smart Board u.a. 14.257,50 14.257,50 Smartboard u.a. 5.249,08 5.249,08 Gesamtergebnis 50.507,03 311.723,95 43.461,99 405.692,97