Drucksache 18 / 15 131 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 24. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Mai 2018) zum Thema: Stand in der Schießstandaffäre - Verjährungen und Antwort vom 06. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Juni 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15131 vom 24. Mai 2018 über Stand in der Schießstandaffäre - Verjährungen ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie ist der Stand der vom Innensenator angekündigten, ersten Entschädigungsleistung an Geschädigte durch die gesundheitsgefährdenden Zustände auf den Schießständen der Berliner Polizei? Hat es hier Gespräche mit Geschädigten gegeben? Wann und welchen Inhalts? 2. Der Innensenator hatte auch eine sogenannte „Expertenkommission“ angekündigt, die über diese Entschädigungen aus dem Landeshaushalt befinden solle. Gibt es diese Kommission inzwischen? Wer gehört dieser an und in welcher Sache ist die jeweilige Person „Experte“? Erhalten die Mitglieder dieser Kommission eine Entschädigung für ihre Tätigkeit und wenn ja, in welcher Höhe aus welchem konkreten Haushaltstitel? Zu 1. und 2.: Das Verfahren zur Einrichtung des Ausgleichsfonds Schießanlagen und zur Vergabe von Mitteln aus diesem Fonds wird zügig betrieben: Mit dem Erlass zum Ausgleichsfonds Schießanlagen sind entsprechend des Auflagenbeschlusses des Abgeordnetenhauses von Berlin in nur drei Monaten die erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen für Auszahlungen aus dem Fonds erarbeitet, am 18. April 2018 bekannt gemacht und am 27. April 2018 im Amtsblatt von Berlin veröffentlicht worden. Die nach diesem Erlass für Entscheidungen über Auszahlungen aus dem Fonds zuständige unabhängige Bewertungskommission hat ihre Arbeit am 30. Mai 2018 aufgenommen. Die Vorsitzende dieser Kommission, Frau Monika Paulat, war langjährig als Richterin an verschiedenen Landessozialgerichten tätig. Von 2009 bis zu ihrer Pensionierung 2013 war sie Präsidentin des Landessozialgerichts Berlin- Brandenburg. Weitere Mitglieder der Kommission sind Frau Dr. Sabine Griebel, Leitende Betriebsärztin, und Herr Prof. Ernst Hallier, Internist, Facharzt für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin und Leiter des Instituts für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin an der Universität Göttingen. Die Mitglieder der Bewertungskommission sind ehrenamtlich tätig. Sie erhalten eine Aufwandsentschädigung, die aus Kapitel 0500 Titel 41201 verausgabt wird. Zur Unterstützung der Arbeit der Kommission ist beim Polizeipräsidenten in Berlin eine Geschäftsstelle eingerichtet worden, die als Anlauf- und Koordinierungsstelle Seite 2 von 2 dient und die Anträge auf Leistungen aus dem Ausgleichsfonds entgegen nimmt. Mit Vertretern von Betroffenen finden regelmäßig Gespräche statt, zuletzt am 19. April 2018, an denen der Staatssekretär für Inneres und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Senatsverwaltung für Inneres und Sport sowie der Berliner Polizei teilgenommen haben. Diese Gespräche dienen dem wechselseitigen Informationsaustausch insbesondere über aktuelle Sachstände. 3. Soweit zivilrechtliche Ansprüche der Geschädigten der Verjährungseinrede ab dem 31.12.2018 unterliegen könnten: verzichtet der Senat diesbezüglich auf die – bekanntlich ein reines Gestaltungsrecht darstellende – Einrede der Verjährung gegenüber allen potentiell Geschädigten, die im Zusammenhang mit den gesundheitsgefährdenden Zuständen auf den Schießständen der Berliner Polizei Schäden geltend machen bzw. machen können? Zu 3.: Mit der Einrichtung des Ausgleichsfonds wird eine angemessene Form des Ausgleichs erlittener Belastungen angeboten, die den Unsicherheiten einer etwaigen Rechtsverfolgung Rechnung tragen soll. Unabhängig von der Frage des Bestehens weitergehender Ansprüche und deren etwaiger Verjährung sieht der Senat keinen Anlass, darüber hinaus in genereller Form auf die Einrede der Verjährung zu verzichten. 4. Droht hinsichtlich des Ermittlungsverfahrens zu 242 Js 730/17 betreffend die gesundheitsgefährdenden Zustände auf den Schießständen der Berliner Polizei gegen Margarethe Koppers und andere ein möglicher Straftatbestand der Verfolgungsverjährung zu unterliegen? Falls ja, wann? 5. Sofern dies der Fall ist, was konkret unternimmt der Senat, um den Eintritt der Verfolgungsverjährung zu hemmen? Zu 4. und 5.: Alle Straftaten (mit Ausnahme von Mord) unterliegen der Verjährung. Die Verjährungsfrist richtet sich nach dem Höchstmaß der angedrohten Strafe. So beträgt die Verjährung dreißig Jahre bei Taten, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind, zwanzig Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als zehn Jahren bedroht sind, zehn Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als fünf Jahren bis zu zehn Jahren bedroht sind, fünf Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht sind und drei Jahre bei den übrigen Taten. Sie beginnt erst mit Beendigung der Tat. Tritt ein zum Tatbestand gehörender Erfolg erst später ein, so beginnt die Verjährung mit diesem Zeitpunkt. Die Verjährung kann durch strafprozessuale Maßnahmen unterbrochen werden, diese Prüfung ist Teil des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens. Berlin, den 06. Juni 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport