Drucksache 18 / 15 133 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 24. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Mai 2018) zum Thema: „Da für Sie“ – Kontakt der Berliner Polizei mit den Bürgern und Antwort vom 05. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Juni 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 4 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15133 vom 24. Mai 2018 über „Da für Sie“ – Kontakt der Berliner Polizei mit den Bürgern ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1) Wie viele Kontaktbereiche sind für das Berliner Stadtgebiet polizeilich definiert und wie verteilen sich diese auf die die Gebiete der einzelnen Direktionen und Abschnitte? Zu 1.: Das Berliner Stadtgebiet ist derzeit in 1.208 Kontaktbereiche (KoB) aufgeteilt. Die Anzahl der KoB in den Polizeidirektionen und -abschnitten ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Direktion (Dir) Dir 1 Dir 2 Dir 3 Dir 4 Dir 5 Dir 6 Abschnitt X*1 37 42 21 27 45 31 Abschnitt X*2 41 31 26 29 23 46 Abschnitt X*3 30 32 25 34 39 36 Abschnitt X*4 27 43 23 27 24 55 Abschnitt X*5 26 35 26 33 21 29 Abschnitt X*6 24 39 29 33 36 56 Abschnitt X*7 27 Gesamtergebnis 185 222 150 210 188 253 *Für X gilt die Ziffer der jeweiligen Direktion Quelle: Eigene Unterlagen PPr St II 2 Stand: 29.05.2018 2) Ist gegenwärtig jedem dieser Bereiche ein Kontaktbereichsbeamter zugeordnet? Sofern nicht durchweg immer ein Kontaktbereichsbeamter zur Verfügung stand: wie hat sich die Zahl der Kontaktbereichsbeamten und der Kontaktbereiche seit dem Jahr 2010 jährlich entwickelt? Zu 2.: Grundsätzlich ist jedem KoB eine Dienstkraft namentlich zugeordnet. Umfassen Kontaktbereiche z.B. ausschließlich/ überwiegend Waldflächen oder Industriegebiete bzw. haben eine geringe Bevölkerungsanzahl, können auch mehrere KoB einer Seite 2 von 4 Dienstkraft zugeordnet sein. In besonderen Bereichen, z.B. an Kriminalitätsbrennpunkten oder sozialen Brennpunkten, können den KoB mehrere Dienstkräfte zugeordnet sein. Zurzeit sind den 1.208 KoB insgesamt 965 Mitarbeitende zugeordnet. Veränderungen in der Anzahl der Zuordnungen werden nicht erfasst, sodass zur Entwicklung keine Aussage getroffen werden kann. 3) Welche Aufgaben sind den Kontaktbereichsbeamten im Besonderen zugewiesen? Sind diese oder der damit verbundene zeitliche Umfang seit dem Jahr 2001 geändert worden und wenn ja, wie? Zu 3.: Die Kontaktbereichsbeamtinnen und Kontaktbereichsbeamten (KoBB) sind persönliche Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Eine konkrete Aufgabenbeschreibung in Bezug auf einzelne Tätigkeiten existiert nicht. Zu den Kernaufgaben des Kontaktbereichsdienstes (KoBD) gehören beispielsweise: - die Überwachung von polizeilich relevanten Brennpunkten, - die kontinuierliche Kontaktaufnahme und -pflege zu Anwohnerinnen und Anwohnern, Gewerbetreibenden und Verantwortlichen von Institutionen, - das Gewinnen von Erkenntnissen zur Lagebeurteilung und -auswertung für polizeiliches Handeln, - die Gefahrenabwehr, soweit unaufschiebbare Maßnahmen erforderlich sind, - das Mitwirken bei der Verkehrsunfall- und Kriminalprävention durch enge Zusammenarbeit mit dem Präventionsteam des Abschnitts, - die mitmenschlichen Hilfeleistungen und die Vermittlung wirksamer Verbindungen zu sonstigen Stellen und Behörden in konkreten Einzelfällen, wenn dies notwendig erscheint und mit der polizeilichen Aufgabenerfüllung vereinbar ist. Bis zum Jahr 1998 waren die KoBB nahezu ausschließlich für die Tätigkeiten im KoBD eingesetzt. Mit der schrittweisen Einführung des Berliner Modells ab 1998 wurde die Funktion der Kontaktbereichsbeamtin/ des Kontaktbereichsbeamten zunächst abgelöst. Die Aufgaben wurden grundsätzlich auf alle Dienstkräfte der Dienstgruppen in den Polizeiabschnitten übertragen. Um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die polizeiliche Arbeit zu erhalten bzw. zu stärken und der Polizei im Kiez mehr Gesicht zu geben, wurde Anfang 2007 der Kontaktbereichsdienst wieder eingeführt. Die KoBB stehen seitdem grundsätzlich für alle Aufgaben im Einsatzdienst der Dienstgruppen zur Verfügung. Sie sind jedoch soweit wie möglich zugunsten des KoBD von anderen Aufgaben zu entlasten. Ein Soll an Einsatzkräftestunden je KoB für den KoBD ist nicht vorgesehen. In Bezug auf die Dienstplanung ist eine größtmögliche Präsenz anzustreben. Dies wird bei den Vorausplanungen berücksichtigt. 4) In welchem zeitlichen Umfang (sowohl bezogen auf den prozentualen Anteil an der Dienstzeit als auch als Gesamtstunden/Jahr) leisten Kontaktbereichsbeamte Kontaktbereichsdienst? Wie hat sich diese Zahl – wenn möglich gegliedert nach Abschnitten – seit dem Jahr 2010 entwickelt? Seite 3 von 4 Zu 4.: Eine Darstellung, mit welchem prozentualen Anteil an ihrer Dienstzeit KoBB Kontaktbereichsdienst leisten, ist nicht möglich. Eine personenbezogene Auswertung ist aus rechtlichen Gründen unzulässig. Die erbrachten Gesamtstunden/Jahr im KoBD können erst ab 2014 dargestellt werden. Eine detaillierte Erfassung von Tätigkeiten von Dienstkräften der Dienstgruppen bei den Polizeiabschnitten erfolgt erst seit Mitte 2013. Direktion Abschnitt Jahr 2014 2015 2016 2017 Direktion 1 Abschnitt 11 16.895 18.454 12.986 14.575 Abschnitt 12 22.024 21.508 24.412 25.960 Abschnitt 13 11.206 9.758 10.626 11.890 Abschnitt 14 10.927 12.207 13.646 15.511 Abschnitt 15 9.958 6.821 6.700 9.601 Abschnitt 16 17.304 13.130 14.433 15.524 Direktion 1 Gesamt 88.314 81.878 82.803 93.061 Direktion 2 Abschnitt 21 21.158 19.700 18.572 16.800 Abschnitt 22 14.918 11.674 12.444 15.150 Abschnitt 23 17.828 16.167 17.756 19.584 Abschnitt 24 21.932 27.015 27.156 26.941 Abschnitt 25 17.879 20.034 18.819 15.793 Abschnitt 26 31.181 30.068 25.672 23.666 Direktion 2 Gesamt 124.896 124.658 120.419 117.934 Direktion 3 Abschnitt 31 20.007 19.584 22.573 20.071 Abschnitt 32 17.277 18.436 22.176 25.189 Abschnitt 33 17.920 18.297 19.999 19.302 Abschnitt 34 10.169 9.908 10.731 12.641 Abschnitt 35 23.675 19.014 21.730 21.549 Abschnitt 36 20.804 23.357 23.136 24.779 Direktion 3 Gesamt 109.852 108.596 120.345 123.531 Direktion 4 Abschnitt 41 14.275 12.472 12.482 12.704 Abschnitt 42 12.039 11.116 11.806 11.314 Abschnitt 43 11.195 10.013 13.041 11.682 Abschnitt 44 20.185 21.576 18.961 19.850 Abschnitt 45 15.721 14.243 15.526 15.781 Abschnitt 46 17.869 17.335 17.545 19.587 Abschnitt 47 20.166 17.188 15.982 17.023 Direktion 4 Gesamt 111.450 103.943 105.343 107.941 Direktion 5 Abschnitt 51 32.558 29.544 34.215 31.297 Abschnitt 52 16.463 14.722 16.369 16.780 Abschnitt 53 24.351 21.185 20.554 21.145 Abschnitt 54 18.361 18.133 17.697 19.898 Abschnitt 55 23.201 22.572 20.072 16.752 Abschnitt 56 21.762 22.239 24.620 25.264 Direktion 5 Gesamt 136.696 128.395 133.527 131.136 Direktion 6 Abschnitt 61 18.037 20.284 21.552 20.759 Abschnitt 62 15.595 14.798 17.372 15.294 Abschnitt 63 13.244 12.368 11.120 12.327 Seite 4 von 4 Abschnitt 64 21.696 20.889 17.663 18.453 Abschnitt 65 17.505 19.706 18.508 16.479 Abschnitt 66 14.913 13.682 17.871 19.132 Direktion 6 Gesamt 100.990 101.727 104.086 102.444 Gesamtstunden 672.198 649.197 666.522 676.047 Datenstand: 15.02.2015 29.06.2016 16.01.2017 10.01.2018 Quelle: System Personal- und Zeitmanagement (PuZMan) 5) Wie können Bürger im Jahr 2018 herausfinden, wer der jeweils zuständige Kontaktbereichsbeamte ist und wie dieser telefonisch und per E-Mail erreicht werden kann? Gibt es hier eine Suchfunktion? (Bitte Link angeben) Zu 5.: Informationen über den Namen bzw. Kontaktmöglichkeiten der/des für sie zuständigen KoBB erhalten Anwohnerinnen und Anwohner über die Wache des örtlich für sie zuständigen Polizeiabschnitts sowie über die raumverantwortliche Dienstgruppenleitung. Über das Bürgertelefon 4664-4664 bzw. über die Internetseite der Polizei Berlin mit integrierter Abschnittssuchfunktion ist es möglich, den zuständigen Abschnitt zu ermitteln (https://www.berlin.de/polizei/dienststellen/polizei-in-den-bezirken/). Eine personenbezogene Suche ist ohne Einwilligung rechtlich nicht zulässig. Auf den folgenden Seiten der einzelnen Abschnitte sind die Telefonnummern der Wache sowie aller Dienstgruppen enthalten. Die Kontaktaufnahme ist persönlich, telefonisch oder auch über die angegebene E-Mail Adresse möglich. 6) Gibt es entsprechend der Norm des § 6 Abs. 1 GGO I ein Organigramm der Berliner Polizei, aus dem diese Zuständigkeiten ersichtlich sind? Wenn ja, wann ist dieses zuletzt aktualisiert und dem Landesarchiv übergeben worden? Wenn dieses online verfügbar ist, wo ist dieses zu finden? Falls nicht, weshalb nicht? Zu 6.: Der Aufbau der Polizei Berlin wird gemäß § 6 Abs. 1 GGO I in einem Organisationsplan (Organigramm) dargestellt. In diesem Organigramm werden die entsprechenden Kurzbezeichnungen der Aufgabengebiete angegeben. Das Organigramm ist zuletzt im September 2017 aktualisiert worden. Dem Landesarchiv ist gemäß § 6 Abs. 2 GGO I ein Exemplar der aktualisierten Ausgabe des Organigramms übermittelt worden. Es ist zudem auch online über die Homepage der Polizei Berlin im Hauptstadtportal des Landes Berlin verfügbar (vgl. hierzu auch https://www.berlin.de/polizei/dienststellen/). Berlin, den 05. Juni 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-15133 S18-15133