Drucksache 18 / 15 134 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 18. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Mai 2018) zum Thema: Zukünftige Gestaltung der Berliner Städte-Partnerschaften und Antwort vom 13. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Juni 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei - Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15 134 vom 18. Mai 2018 über Zukünftige Gestaltung der Berliner Städtepartnerschaften ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche strategischen Ziele verfolgt der Senat durch die Pflege der Städtepartnerschaften? Zu 1.: Vor dem Hintergrund der weltweit fortschreitenden Urbanisierung ist für das Land Berlin die nachhaltige Pflege und der Ausbau seiner internationalen Kontakte und Partnerschaften von herausragender Bedeutung. Berlin ist weltweit ein attraktiver Kooperationspartner für viele international bedeutende Metropolen. Wesentliche strategische Ziele sind unter anderem Wirtschafts- und Wissenschaftsförderung , Kulturaustausch, Demokratiestärkung- und förderung sowie Marketing für Berlin als offene und vielfältige Metropole. Besonders wichtig sind Berlin die politische Vernetzung von Städten und ein aktiver Beitrag der Städte zur Lösung steigender Herausforderungen auf nationaler Ebene. Diese „kommunale Außenpolitik“ wird in einer Zeit, in der über 50 % der Weltbevölkerung in Städten lebt, immer bedeutsamer . Der Austausch von „Best Practice“ mit dem Ziel einer besseren Lebensqualität für alle Bürgerinnen und Bürger ist ein weiteres Ziel der internationalen Aktivitäten des Landes Berlin. Wichtig sind dem Senat die Einbeziehung und aktive Beteiligung der internationalen Community Berlins. Langfristig soll auch die Ausrichtung an den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (SDGs) integraler Bestandteil aller internationalen Projekte des Landes Berlin sein. Die Senatskanzlei ist gerade dabei, Zielsetzung und langfristige Ausrichtung der Städtepartnerschaften zu evaluieren und ein Leitbild für die strategische Ausrichtung in der Zukunft zu entwickeln. 2 2. In welcher Weise manifestiert sich – bitte anhand konkreter Beispiele - der vom Senat angestrebte konkrete Nutzen für Berlin im Rahmen der Gestaltung der Städtepartnerschaften? Zu 2.: Im Rahmen der Gestaltung von Städtepartnerschaften gibt es eine Vielzahl von Projekten in den unterschiedlichsten Bereichen; dazu zählen Wissenschaft, Wirtschaft, Kultur, Jugendaustausch, innere Sicherheit, sowie Politik und Verwaltung. Einige Projekte dienen dem internationalen Standortmarketing. Jedes dieser Projekte hat einen Mehrwert für das Land Berlin. 3. Welche konkreten Projekte haben sich im Rahmen welcher Städtepartnerschaften als besonders nützlich für Berlin herausgestellt? Zu 3.: Diese Frage lässt sich so nicht beantworten. Ein mit vergleichsweise geringen Mitteln finanzierter Jugendaustausch für wenige Teilnehmer kann eine große, nachhaltige Wirkung entfalten, ohne dass dies anhand objektiver Parameter messbar wäre und lässt sich schwer mit einem (beispielsweise) mit hohem Aufwand finanzierten Kulturevent vergleichen. Der Senat initiiert und finanziert ganz generell nur Projekte im Rahmen der Städtepartnerschaften, bei denen ein gegenseitiger Nutzen erwächst. Eine Gesamtübersicht der Projekte im Rahmen der Städtepartnerschaften ist unter https://www.berlin.de/rbmskzl/politik/internationales/staedtepartnerschaften/ zu finden. 4. In welchem Umfang werden im Berliner Landeshaushalt bzw. aus den Haushalten der jeweiligen Bezirke Mittel für die Gestaltung der Städtepartnerschaften zur Verfügung gestellt? Zu 4.: Die Aktivitäten der Städtepartnerschaften und anderer internationaler Kommunalkontakte werden aus dem Titel 531 18 im Einzelplan 03 gefördert. Darüber hinaus gibt es in den Einzelplänen der Fachverwaltungen Titel, aus denen internationale Aktivitäten finanziert werden können. Die Berliner Bezirke finanzieren und gestalten ihre jeweiligen Städtepartnerschaften in eigener Verantwortung. 5. In welchem Umfang werden im Berliner Landeshaushalt bzw. aus den Haushalten der jeweiligen Bezirke Mittel für die Gestaltung der projektbezogenen Zusammenarbeit zur Verfügung gestellt? Zu 5.: Siehe Antwort zu Frage 4. 3 6. Welche Formen projektbezogener Zusammenarbeit – außerhalb formaler Städtepartnerschaften – haben sich mit welchen Städten als besonders erfolgreich erwiesen? Zu 6.: Die Form der Zusammenarbeit unterscheidet sich in formalen Städtepartnerschaften und der Kooperation mit anderen Städten nicht. Es gibt – auch ohne formale Städtepartnerschaft – beispielsweise einen engen Austausch mit Tel Aviv (sehr gute persönliche Kontakte in die Stadtverwaltung und zum Bürgermeister, Erfahrungsaustausche auf vielerlei Ebenen, Kooperationen der Universitäten und im kulturellen Bereich ), Breslau/ Wroclaw (Kulturzug zwischen beiden Städten auf Initiative von Berlin ) und Kiew (Gemeinsame Erklärung zwischen dem Regierenden Bürgermeister und dem Kiewer Oberbürgermeister Klitschko vom 6. Juni 2017, Fachdelegationen, Verwaltungsseminare der Europäischen Akademie). 7. Beabsichtigt der Berliner Senat besonders erfolgreiche Maßnahmen projektbezogener Zusammenarbeit auch im Rahmen der offiziellen Städtepartnerschaften durchzuführen? Zu 7.: Die Formen der Kooperation sind von Stadt zu Stadt sehr unterschiedlich und müssen jeweils „maßgeschneidert“ sein. Was mit einer europäischen Metropole erfolgreich funktioniert, kann wegen völlig unterschiedlicher Rahmenbedingungen im Austausch mit einer asiatischen Metropole fehl am Platze sein. Der Erfolg eines Projekts hängt weniger von der Form der Zusammenarbeit ab, sondern davon, die Interessen des jeweiligen Partners auszuloten und zu schauen, wo gemeinsame Interessen bestehen . 8. In welchem Umfang wird die Berliner Wirtschaft an der Gestaltung der Städtepartnerschaften sowie bei projektbezogener Zusammenarbeit beteiligt? Zu 8.: Abstimmungen erfolgen regelmäßig mit der Industrie- und Handelskammer zu Berlin (IHK), BerlinPartner sowie den Verantwortlichen für Stadtmarketing und Tourismus. Über den Jour fixe Internationales unter Vorsitz der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe informieren sich alle wichtigen Akteure in einem regelmäßigen Turnus über anstehende Auslandsaktivitäten. Regelmäßig ist der Regierende Bürgermeister in Begleitung von Wirtschaftsdelegationen ins Ausland gereist. In Einzelfällen flankieren der Senat und der Regierende Bürgermeister gezielt internationale Aktivitäten der Berliner Wirtschaft sowohl in Berlin als auch im Ausland. 9. In welcher Weise werden die zahlreichen und teilweise identischen internationalen Städtepartnerschaften der Berliner Bezirke (u. a. mit Peking, Moskau und Istanbul) in die Planung und Durchführung von Projekten mit Berliner Partnerstädten einbezogen? Zu 9.: Die Kooperation mit den Bezirken ist jeweils fallbezogen und eng. So werden die Bezirke bei Partnerschaftsjubiläen stets in die Planungen einbezogen. Die Bezirke nutzen die Jubiläen als Plattform für eigene Projekte wie z.B. im Fall von Peking (Charlottenburg -Wilmersdorf) und Tokio (Mitte) oder bieten bei schwierigen politischen Konstellationen Möglichkeiten für eine projektbezogene Zusammenarbeit, wenn die- 4 se auf höherer politischer Ebene temporär schwierig ist (z.B. im Fall Istanbul). Es gibt z.B. eine gute Zusammenarbeit und gegenseitige Information über geplante Projekte und Aktivitäten mit dem Bezirk Köpenick, der mit dem Warschauer Bezirk Mokotów eine Partnerschaft pflegt. 10. Welche der zehn Städtenetzwerke mit Berliner Beteiligung haben sich in der Vergangenheit als besonders nützlich für Berlin erwiesen? Zu 10.: Der Mehrwert für Berlin wird bereits bei Eintritt in ein Netzwerk eingehend geprüft und nur bei einem positiven Ergebnis tritt Berlin einem Netzwerk bei. Die Netzwerke unterscheiden sich in ihrer Ausrichtung stark. Jedes Netzwerk steht für sich und hat seinen Mehrwert. Metropolis hat vor allem das politische Ziel, die Stimme der Städte in die internationale Kooperation auf nationaler Ebene einzubringen und die stetig wachsende Bedeutung der Städte zu unterstreichen. Andere Netzwerke sind stark fachbezogen und widmen sich dem gegenseitigen Wissenstransfer. 11. Beabsichtigt der Senat die Beteiligung an internationalen Städtenetzwerken zu intensivieren? Zu 11.: Dem Senat ist vor allem daran gelegen, die Arbeit in den bestehenden Netzwerken auf einem hohen Level zu halten. Anfragen zum Beitritt zu neuen Netzwerken werden von Fall zu Fall entschieden. 12. Inwiefern findet ein Austausch zwischen den Bezirken und dem Land hinsichtlich ihrer Partnerschaften statt? Zu 12.: Siehe Antwort zu Frage 9. 13. Wird hier in Zukunft ein verstärkter Austausch angestrebt? Zu 13.: Siehe Antwort zu Frage 9. 14. Wie bewertet der Senat Städtepartnerschaften oder andere Kooperationsformen mit den Hauptstädten der bedeutendsten Herkunftsländer von Asylbewerbern in Berlin, etwa Beirut, Bagdad oder Kabul? Sind hier Aktivitäten zur Völkerverständigung geplant und wenn ja, in welcher Form für wann? Falls nicht, weshalb nicht? Zu 14.: Kooperationen mit vom Fragesteller genannten Ländern und Städten gibt es auf sicherheitspolitischer Ebene (Beteiligung der Berliner Polizei an Auslandseinsätzen der Vereinten Nationen, der Europäischen Union und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa). Klassische städtenetzwerkbezogene und städtepartnerschaftliche Aktivitäten gibt es dagegen keine, was auch mit der Verfasstheit der Kompetenzen der Kommunen zusammenhängt, die nicht mit denen eines deutschen Bundeslandes vergleichbar sind. 5 Berlin, den 13. Juni 2018 ________________________ Michael Müller Regierender Bürgermeister