Drucksache 18 / 15 136 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 18. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Mai 2018) zum Thema: Automatische Kennzeichenfahndungssysteme und Antwort vom 06. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Juni 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15136 vom 18. Mai 2018 über Automatische Kennzeichenfahndungssysteme ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Findet aktuell oder fand in den Jahren 2011 bis heute im Land Berlin eine automatische/automatisierte oder computergestützte Erfassung von KfZ-Kennzeichen im Straßenverkehr statt? Wenn ja, wann, wo und in welchem zeitlichen und mengenmäßigen Umfang? Zu 1.: In Berlin wurden seit dem Jahr 2011 folgende Einsätze mit einem Automatischen Kennzeichenlesesystem (AKLS) durchgeführt: Einsatzdatum Einsatzzeit Einsatzort 28.09.2013 22:00 - 08:30 BAB 100 Anschlussstelle Grenzallee 24.06.2014 06:00 - 09:30 Heerstr. 432, 14055 Berlin 27.06.2014 06:00 - 09:30 Heerstr. 432, 14055 Berlin 30.10.2014 10:00 - 15:00 Kurfürstendamm 104, 10711 Berlin 30.09. 2015 09:30 - 16:45 BAB 100 Anschlussstelle Beusselstr. 01.-02.10.2015 20:30 - 03:45 BAB 100 Anschlussstelle Beusselstr. In den Jahren 2012, 2017 und 2018 (Stand: 30.05.2018) erfolgten keine Einsätze mit dem AKLS. Die entsprechenden Daten werden nur kurzfristig erhoben, jedoch nicht gespeichert. Die Anzahl der (ergebnislos) gescannten Fahrzeuge wird/wurde nicht erfasst, sodass keine Aussage zum Umfang getroffen werden kann. 2. Findet aktuell oder fand in den Jahren 2011 bis heute im Land Brandenburg in Amtshilfe für Berliner Behörden eine automatische/automatisierte oder computergestützte Erfassung von Kfz- Kennzeichen im Straßenverkehr statt? Wenn ja, wann, wo und in welchem zeitlichen und mengenmäßigen Umfang? Seite 2 von 2 Zu 2.: Es finden keine statistischen Erhebungen zu derartigen Amtshilfeersuchen statt. 3. Falls ja, wo und wie lange werden diese Daten auf welcher Rechtsgrundlage erfasst und gespeichert? Wie erhalten Bürger Kenntnis davon, wann und wo ihr Fahrzeug erfasst worden ist bzw. erfasst worden sein soll? Zu 3.: Die anlassbezogene automatische Kennzeichenfahndung erfolgt im Gefahrenabwehrrecht auf Grundlage des § 24c Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz. Strafprozessuale Maßnahmen richten sich nach § 100h Strafprozessordnung. Daten werden nur im Fall eines „Treffers“ erfasst. Nach einer manuellen Überprüfung des angezeigten „Trefferbildes“ folgen in der Regel direkt nach der Feststellung polizeiliche Maßnahmen. Ergeben sich daraus Informationspflichten, ist die anfordernde / weiterbearbeitende Dienststelle verantwortlich. Alle anderen Daten werden nur kurzfristig erhoben, aber nicht gespeichert. Die Anzahl der (ergebnislos) gescannten Fahrzeuge wird nicht erfasst. Berlin, den 06. Juni 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport