Drucksache 18 / 15 138 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 18. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Mai 2018) zum Thema: Abgeblitzt – Entwicklung und aktueller Stand der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung in Berlin und Antwort vom 04. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Jun. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15138 vom 18. Mai 2018 über Abgeblitzt – Entwicklung und aktueller Stand der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung in Berlin ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Über wie viele Anlagen zur mobilen Geschwindigkeitsüberwachung welches konkreten Modells verfügt das Land Berlin (inklusive nachgelagerte Behörden und Einrichtungen)? Wie hat sich der Bestand seit dem 01.01.2000 jährlich entwickelt? Wer betreibt diese Anlagen jeweils? Zu 1.: Die Polizei Berlin verfügt gegenwärtig über 21 Radarfahrzeuge, 23 Videofahrzeuge (ausgestattet mit Geschwindigkeitsmesstechnik zum Nachfahren) und 57 Handlasermessgeräte. Die Messgeräte werden ausschließlich in der polizeilichen Geschwindigkeitsüberwachung eingesetzt. Messtechnik Anzahl / Modellbezeichnung Radarfahrzeuge 10 x Vitronic Poliscan Speed mobil 6 x Jenoptik Multanova 6F digital 5 x Vitronic Poliscan FM 1 Videofahrzeuge 23 x ProViDa 2000 modular Handlasermessgeräte 49 x Riegl FG 21-P 7 x Robot LAVEG 1 x LeivTec XV 3 Die Bestandsentwicklung ist in der nachfolgenden Übersicht dargestellt: Jahr Radarfahrzeuge Handlasermessgeräte Nachfahrmesstechnik (erst ab 2009 ausschl. Videofahrzeuge) 2000 18 19 2001 18 21 Seite 2 von 3 2002 18 21 nicht valide 2003 17 21 recherchierbar 2004 17 21 2005 17 21 2006 22 68 44 2007 22 63 42 2008 22 61 37 2009 22 62 21 2010 22 62 21 2011 22 62 21 2012 21 61 22 2013 21 61 20 2014 20 61 20 2015 22 61 22 2016 22 61 22 2017 21 56 23 2018 21 57 23 Quelle: Aktenlage PolPräs, PPr St II 4 2. Wie viele Geschwindigkeitsüberschreitungen sind an der jeweiligen Anlage seit dem Jahr 2007 jährlich festgestellt worden? Zu 2.: Die Anzahl der registrierten Überschreitungen ist in der nachfolgenden Übersicht dargestellt: Jahr Radarfahrzeuge Handlasermessgeräte Nachfahrmesstechnik 2007 727.272 78.116 16.303 2008 476.270 62.159 8.303 2009 534.654 46.799 5.578 2010 520.567 51.879 4.211 2011 660.499 53.925 4.231 2012 704.224 54.332 4.750 2013 609.618 55.687 3.780 2014 599.371 66.595 2.899 2015 538.759 65.420 2.471 2016 540.082 62.628 2.769 2017 464.050 68.512 3.309 Quelle: GÜ-Datenbank, Dir E BVkD VSD 3, mit Erfassungsstand 04.05.2018 3. Welches Aufkommen an Ordnungs- und Bußgeldern ist durch die jeweilige Anlage seit dem Jahr 2007 jährlich generiert worden? Zu 3.: Eine gerätespezifische Auswertung ist für die mobile Überwachungstechnik nicht möglich. Wegen periodisch notwendiger Datenauslagerungen kann eine Gesamtsumme auch nur für das Vorjahr genannt werden. Im Jahr 2017 wurden im Zusammenhang mit Messungen der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung insgesamt 9.045.448,18 Euro an Einnahmen aus Verwarnungs- und Bußgeldverfahren erzielt. Seite 3 von 3 4. Welche Betriebskosten (inklusive Abschreibung) stehen dem an der jeweiligen Anlage gegenüber? Zu 4.: Die Betriebskosten im Jahr 2017 sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen: Messtechnik Betriebskosten in Euro Bemerkungen Radarfahrzeuge 45.396,65 Instandhaltung und Videofahrzeuge 38.142,09 Betriebs-/Kraftstoffe Handlasermessgeräte 2.380,50 Reparaturen beim Hersteller Quelle: ZAMIK SE TL A, Ausgabenübersicht SE TL B jeweils mit Erfassungsstand 30.05.2018 Die Gesamtkosten für den Betrieb der mobilen Geschwindigkeitsüberwachungsgeräte im Jahr 2017 betrugen ca. 85.919 Euro. Berlin, den 04. Juni 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-15138 S18-15138