Drucksache 18 / 15 139 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 18. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Mai 2018) zum Thema: Zukunft des Franckeparks und Antwort vom 02. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Juni 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15139 vom 18. Mai 2018 über Zukunft des Franckeparks Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher den Bezirk Tempelhof- Schöneberg um Zuarbeit gebeten. Sie wird nachfolgend wiedergegeben. Frage 1: Welche Pläne verfolgen Senat und zuständiger Bezirk für Umbau und zukünftige Nutzung (etwa Erhöhung der Besucherzahlen, Förderung von Stadtgrün etc.) der Tempelhofer Parks (Bose-, Lehne-, Francke- und Alter Park)? Antwort zu 1: Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hat dazu Folgendes mitgeteilt: „Mit den geplanten Maßnahmen aus dem Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE) werden die gärtnerische wie auch die ökologische Qualität der betreffenden Grünanlagen verbessert. Die damit zudem verbundene Erhöhung der Barrierefreiheit ist ein wichtiger Beitrag im Zuge des demografischen Wandels. Die Parks werden so als nutzbares Band aufgewertet und die Erlebnis- und Nutzungsqualität wird erhöht.“ 2 Frage 2: Seit wann besteht das Damwildgehege im Franckepark, wie viele Tiere welcher Art leben dort aktuell auf welcher Fläche und welche zukünftige Nutzung ist geplant? Wie hat sich der Tierbestand im Damwildgehege seit 1990 entwickelt? Antwort zu 2: Dem Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg ist bekannt, dass bereits in den 20er Jahren des letzten Jahrhunderts neben anderen Tieren auch Rehe für ein Gehege beschafft wurden. Erkenntnisse über die Ansiedlung von Dammwild liegen erst seit Mitte der 1970er Jahre vor. Aktuell leben 11 Tiere auf einer Fläche von 8.135 m² im Gehege. Es handelt sich um Damwild. Laut Auskunft des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg sollen zukünftig die Flächen des Tiergeheges den Parkbesucherinnen und Parkbesuchern als nutzbare Fläche zur Verfügung stehen. Aufgrund des im Tiergehege liegenden Francketeichs, der als Naturdenkmal ausgewiesen und entsprechend zu behandeln ist, soll eine extensive Rasen- und Wiesenfläche angelegt werden. Diese wird den im Jahresverlauf starken Wasserschwankungen des Francketeichs gerecht werden und macht das derzeit aus Gründen der Tierhaltung erforderliche, aus naturschutzrechtlicher Sicht jedoch unzulässige Abpumpen des Wassers nach starken Regenfällen verzichtbar. Dem Fachbereich Grünflächen des Bezirks liegen seit Ende der 1990er Jahre Aufzeichnungen zum Wildbestand vor. Der Bestand der Tiere ist über die Jahre im Durchschnitt konstant geblieben. Ein regelmäßiger Zuwachs durch Nachwuchs wurde u.a. durch Abgabe an andere Gehege ausgeglichen. Frage 3: Sofern die Tiere zukünftig nicht mehr im Franckepark leben sollen, wo ist eine Ansiedlung geplant und weshalb erachtet der Senat unter Aspekten des Tierschutzes diesen neuen Standort als geeigneter an? Antwort zu 3: Zurzeit werden die verschiedenen Optionen einer Umsiedlung vom Bezirksamt Tempelhof- Schöneberg geprüft, so dass noch keine Aussagen zu einem konkreten Standort getroffen werden können. Eine Umsetzung ist jedoch an Voraussetzungen gebunden, die sowohl die artgerechte Haltung wie auch einen Fortbestand des Damwildrudels gewährleisten. Frage 4: Stehen dem Bezirk zukünftig für die Pflege und den Erhalt des Parks im Vergleich zu heute zusätzliche Mittel zur Verfügung? Wenn ja, wo sind diese konkret im Haushalt vorgesehen? Falls nein, wie soll der jeweils neu gestaltete Park zukünftig gepflegt werden? Antwort zu 4: Von der Senatsverwaltung für Finanzen werden dem Bezirk finanzielle Mittel für die Pflege und Unterhaltung von öffentlichen Grün- und Erholunganlagen im Rahmen der Budgetierung zur Verfügung gestellt. Bei der Zuweisung zum Globalhaushalt des Bezirks 3 hat die Ausstattung einer Grünanlage mit einem Tiergehege keine Auswirkung. Nach Umsetzung der Maßnahmen, die im Rahmen des BENE-Projektes geplant sind, müssen die dem Straßen- und Grünflächenamt zur Verfügung gestellten Mittel ausreichen, um die Unterhaltung zu gewährleisten. Berlin, den 02.06.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-15139 S18-15139