Drucksache 18 / 15 140 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg und Hendrikje Klein (LINKE) vom 24. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Mai 2018) zum Thema: Entwicklung in Milieuschutzgebieten – Wie wirken Erhaltungssatzungen in Berlin? (II) und Antwort vom 6. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Jun. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg und Frau Abgeordnete Hendrikje Klein (Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15140 vom 24. Mai 2018 über Entwicklung in Milieuschutzgebieten - Wie wirken Erhaltungsatzungen in Berlin? (II) Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Gleichwohl ist er bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Bezirksämter mit sozialen Erhaltungsverordnungen um Stellungnahmen gebeten. Sie sind in die Antwort einbezogen. Frage 1: Wie stellte sich die Einwohnerzahl in den Milieuschutzgebieten jeweils am Tag des Inkrafttretens der Erhaltungssatzungen dar und wie stellt sie sich aktuell dar (bitte aufschlüsseln nach Bezirken und Kiezen sowie absolutem und relativem Bevölkerungssaldo pro Erhaltungsgebiet)? Antwort zu 1 In der folgenden Tabelle ist die Bevölkerungsentwicklung für die derzeit bestehenden 45 sozialen Erhaltungsgebiete dargestellt. Daten zum Tag des Inkrafttretens der Rechtsverordnungen (RVO) sind nach Auskunft des statistischen Landesamtes nicht verfügbar. Hilfsweise wurde daher auf den 31.12. des jeweiligen Vorjahres zurückgegriffen. Bei den mit “(Ä Jahr)“ gekennzeichneten Gebieten gab es in dem angegeben Jahr nach dem Inkraftreten der RVO Änderungen bzw. Erweiterungen des Gebietszuschnitts. Um Vergleiche zu ermöglichen, bezieht sich die Personenzahl in der Spalte “vor RVO I Jahr“ auf den erweiterten und heute gültigen Gebietszuschnitt. 2 Bezirk Personen zum 31.12. Änderung Personenzahl Soziales Erhaltungsgebiet vor RVO I Jahr 2017 absolut relativ Mitte Sparrplatz 16.696 2015 16.917 221 1,3% Leopoldplatz 20.782 2015 21.086 304 1,5% Waldstraße 21.222 2015 21.971 749 3,5% Birkenstraße 24.560 2015 25.264 704 2,9% Seestraße 15.032 2015 15.891 859 5,7% Friedrichshain-Kreuzberg Graefestraße k.A. 1994 15.569 - - Luisenstadt (Ä 2017) k.A. 1994 46.894 - - Bergmannstraße Nord 11.852 2002 12.641 789 6,7% Hornstraße 4.250 2003 4.869 619 14,6% Chamissoplatz 7.766 2004 7.809 43 0,6% Boxhagener Platz 9.018 1998 12.952 3.934 43,6% Petersburger Straße 21.598 2012 23.417 1.819 8,4% Weberwiese 5.035 2015 4.994 -41 -0,8% Kreuzberg-Nord 28.317 2016 28.064 -253 -0,9% Pankow Falkplatz 8.627 1996 9.961 1.334 15,5% Arnimplatz 12.243 1998 15.029 2.786 22,8% Humannplatz (Ä 2017) 12.696 1999 14.581 1.885 14,8% Ostseestraße/Grellstraße 9.335 2002 10.906 1.571 16,8% Pankow Zentrum (Ä 2013) 11.609 1999 16.545 4.936 42,5% Teutoburger Platz 11.248 2013 11.594 346 3,1% Kollwitzplatz 14.442 2013 15.674 1.232 8,5% Helmholtzplatz 21.964 2013 22.670 706 3,2% Bötzowstraße (Ä 2017) 14.562 2013 15.039 477 3,3% Winsstraße 16.620 2013 17.490 870 5,2% Pankow Süd 7.308 2016 7.298 -10 -0,1% Langhansstraße 16.333 2016 16.897 564 3,5% Komponistenviertel 8.011 2016 8.249 238 3,0% Tempelhof Schöneberg Barbarossaplatz/Bayerischer Platz 15.789 2013 16.648 859 5,4% Bautzener Straße 6.022 2013 6.273 251 4,2% Kaiser-Wilhelm-Platz (Ä 2016) 5.540 2015 5.604 64 1,2% Schöneberger Insel 10.319 2014 10.623 304 2,9% Schöneberger Norden 25.369 2017 25.369 - - Schöneberger Süden 26.134 2017 26.134 - - Tempelhof 26.651 2017 26.651 - - Neukölln Schillerpromenade 23.193 2015 23.051 -142 -0,6% Reuterplatz 19.599 2015 19.567 -32 -0,2% Flughafenstraße/Donaustraße 30.135 2015 29.627 -508 -1,7% Rixdorf 23.543 2015 23.921 378 1,6% Körnerpark 13.747 2015 13.672 -75 -0,5% Silbersteinstraße/Glasower Straße 15.560 2016 15.719 159 1,0% Hertzbergplatz/Treptower Straße 20.372 2016 20.412 40 0,2% Treptow-Köpenick Alt-Treptow 7.917 2015 8.236 319 4,0% Niederschöneweide 4.673 2016 4.766 93 2,0% Oberschöneweide 11.190 2016 11.637 447 4,0% Lichtenberg Kaskelstraße 4.219 2016 4.288 69 1,6% Quelle: Statistisches Landesamt Berlin-Brandenburg 3 Frage 2: Wie hat sich die Zahl der Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen in den Jahren 2016 bis 2017 in den Milieuschutzgebieten und im Vergleich dazu in den gleichen Bezirken außerhalb der Milieuschutzgebiete entwickelt? Antwort zu 2 In der folgenden Tabelle sind die Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen in 33 sozialen Erhaltungsgebiete in sechs Bezirken sowie in den verbleibenden Bezirksgebieten für das Jahr 2016 dargestellt. Die Auswertung für das Jahr 2017 mit 42 sozialen Erhaltungsgebieten in sieben Bezirken steht derzeit nicht zur Verfügung. Umgewandelte Miet- in Eigentumswohnungen (Anzahl der Wohnungen) 2016 Mitte soziale Erhaltungsgebiete (Anzahl 5) 1.027 Bezirksgebiet ohne soziale Erhaltungsgebiete 1.034 Friedrichshain-Kreuzberg soziale Erhaltungsgebiete (Anzahl 8) 1.400 Bezirksgebiet ohne soziale Erhaltungsgebiete 1.872 Pankow soziale Erhaltungsgebiete (Anzahl 10) 831 Bezirksgebiet ohne soziale Erhaltungsgebiete 668 Neukölln soziale Erhaltungsgebiete (Anzahl 5) 918 Bezirksgebiet ohne soziale Erhaltungsgebiete 530 Tempelhof-Schöneberg soziale Erhaltungsgebiete (Anzahl 4) 490 Bezirksgebiet ohne soziale Erhaltungsgebiete 699 Treptow-Köpenick soziale Erhaltungsgebiete (Anzahl 1) 85 Bezirksgebiet ohne soziale Erhaltungsgebiete 610 Gesamt (6 Bezirke) soziale Erhaltungsgebiete (Anzahl 33) 4.751 Bezirksgebiet ohne soziales Erhaltungsgbiete 5.413 Quelle: Automatisierte Kaufpreissammlung (AKS) des Gutachterausschusses für Grundstückswerte / SenSW IV C Es wird darauf verwiesen, dass seit dem Jahr 2015 die Anwendung der Umwandlungsverordnung über ein Monitoring der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen begleitet wird. Zum Monitoring gehört ein Berichtswesen, in dem umfassende Analysen zur Genehmigungspraxis und zur Entwicklung der Rahmenbedingungen dargestellt und Rückschlüsse zur Wirksamkeit des Instruments gezogen werden. Die Jahresberichte sind auf www.stadtentwicklung.berlin.de für Politik, Fachwelt und die interessierte Öffentlichkeit zugänglich und liegen für die Jahre 2015 und 2016 vor. Der Jahresbericht 2017 wird im Herbst 2018 fertiggestellt und veröffentlicht. Frage 3: In wie vielen Fällen hat das Land Berlin in jeweils welchem Erhaltungsgebiet zu jeweils welchen Konditionen vom Instrument des kommunalen Vorkaufsrechtes im Jahr 2017 Gebrauch gemacht? Antwort zu 3 Im Jahr 2017 wurde berlinweit in zwölf Fällen von einem Vorkaufsrecht für in sozialen Erhaltungsgebieten gelegene Grundstücke Gebrauch gemacht: achtmal in Friedrichshain- Kreuzberg, dreimal in Neukölln und einmal in Pankow. Für die im Jahr 2017 durch die Ausübung von Vorkaufsrechten erworbenen Grundstücke sind Kaufpreise in Höhe von insgesamt 48.745.000 Euro angefallen. Das entspricht einem durchschnittlichen Kaufpreis je Objekt von rund 4.000.000 Euro. In der folgenden Tabelle sind die zwölf Fälle den 42 sozialen Erhaltungsgebieten zum Stand 31.12.2017 zugeordnet. 4 Bezirk ausgeübte Vorkaufsrechte im Jahr 2017 Bezirk ausgeübte Vorkaufsrechte im Jahr 2017 Soziales Erhaltungsgebiet Soziales Erhaltungsgebiet Mitte Bötzowstraße - Sparrplatz - Winsstraße - Leopoldplatz - Pankow Süd - Waldstraße - Langhansstraße - Birkenstraße - Komponistenviertel - Seestraße - Tempelhof Schöneberg Friedrichshain-Kreuzberg Barbarossaplatz/Bayerischer Platz - Graefestraße - Bautzener Straße - Luisenstadt 2 Kaiser-Wilhelm-Platz - Bergmannstraße Nord 2 Schöneberger Insel - Hornstraße - Neukölln Chamissoplatz 1 Schillerpromenade - Boxhagener Platz - Reuterplatz 1 Petersburger Straße 3 Flughafenstraße/Donaustraße - Weberwiese - Rixdorf 2 Kreuzberg-Nord - Körnerpark - Pankow Silbersteinstraße/Glasower Straße - Falkplatz - Hertzbergplatz/Treptower Straße - Arnimplatz - Treptow-Köpenick Humannplatz - Alt-Treptow - Ostseestraße/Grellstraße - Niederschöneweide - Pankow Zentrum - Oberschöneweide - Teutoburger Platz - Lichtenberg Kollwitzplatz 1 Kaskelstraße - Helmholtzplatz - Gesamt 12 Frage 4: Gegen welche der aktuell gültigen Erhaltungssatzungen wurden im Zeitraum vom 16.06.17 bis heute Rechtsmittel durch jeweils welchen Kläger bei welchem Gericht und mit jeweils welchem Ergebnis eingelegt (bitte aufschlüsseln nach Datum der Klageeingänge)? Antwort zu 4 Nach Angabe von sechs der sieben Anwenderbezirke sowie dem Kenntnisstand der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen wurden für keine rechtskräftigen sozialen Erhaltungsverordnungen Rechtsmittel seit dem 16.06.2017 eingelegt. Frage 5: Gegen welche der versagten Genehmigungen oder ausgeübten Vorkaufsrechte wurden im Zeitraum vom 16.06.17 bis heute Rechtsmittel durch jeweils welchen Kläger bei welchem Gericht und mit jeweils welchem Ergebnis eingelegt (bitte aufschlüsseln nach Datum der Klageeingänge)? Antwort zu 5 Die Angaben von fünf der sieben Anwenderbezirken zu den eingelegten Rechtsmitteln gegen Versagungen und ausgeübte Vorkaufsrechte seit dem 16.06.2017 sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst. 5 Klageeingang Kläger Gericht Klagegegenstand Ergebnis Friedrichshain-Kreuzberg (nur Angaben in Bezug auf Vorkaufsrecht) k.A. Käufer (Privatperson) VG Berlin Aufhebung des Ausübungsbescheids zum Vorkaufsrecht und Erteilung des Negativzeugnisses im sozialen Erhaltungsgebiet Luisenstadt noch offen k.A. (3 Verfahren) 2 Privateigentümer und Käufer (private Immobiliengesellschaft ) VG Berlin Aufhebung des Ausübungsbescheids zum Vorkaufsrecht und Erteilung des Negativzeugnisses im sozialen Erhaltungsgebiet Bergmannstraße Nord Kläger zogen Klage zurück k.A. Käufer (private Immobiliengesellschaft ) VG Berlin Aufhebung des Ausübungsbescheids zum Vorkaufsrecht und Erteilung des Negativzeugnisses im sozialen Erhaltungsgebiet Chamissoplatz Urteil zugunsten des Bezirks Pankow 15.11.2017 private Immobiliengesellschaft VG Berlin 13. Kammer Aufhebung der Versagung und Erteilung der Genehmigung für beantragte Grundrissänderungen im sozialen Erhaltungsgebiet Falkplatz Urteil zugunsten des Bezirks 05.02.2018 private Immobiliengesellschaft VG Berlin 13. Kammer Aufhebung der Versagung und Erteilung der Genehmigung für die Begründung von Wohnungseigentum oder Teileigentum im sozialen Erhaltungsgebiet Kollwitzplatz noch offen 12.03.2018 Privateigentümer VG Berlin 13. Kammer Aufhebung der Versagung und Erteilung der Genehmigung für beantragte Grundrissänderungen im sozialen Erhaltungsgebiet Helmholtzplatz noch offen Neukölln 08.2017 Privateigentümer VG Berlin 19. Kammer Aufhebung der Versagung und Erteilung der Genehmigung zur Errichtung einer Dachterrasse im sozialen Erhaltungsgebiet Rixdorf Klage wurde abgewiesen 02.01.2018 private Immobiliengesellschaft VG Berlin 19. Kammer Aufhebung der Versagung und Erteilung der Genehmigung zur Modernisierung von Wohnungen im sozialen Erhaltungsgebiet Körnerpark noch offen 02.01.2018 private Immobiliengesellschaft VG Berlin 19. Kammer Aufhebung der Versagung und Erteilung der Genehmigung zur Modernisierung von Wohnungen im sozialen Erhaltungsgebiet Flughafenstraße/Donaustraße noch offen 02.01.2018 private Immobiliengesellschaft VG Berlin 19. Kammer Aufhebung der Versagung und Erteilung der Genehmigung zur Modernisierung einer Wohnung im sozialen Erhaltungsgebiet Flughafenstraße/Donaustraße noch offen 05.02.2018 Privateigentümer VG Berlin 19. Kammer Aufhebung der Versagung und Erteilung der Genehmigung für den Umbau einer Wohnung im sozialen Erhaltungsgebiet Hertzbergplatz/Treptower Straße Klage wurde abgewiesen 04.05.2018 private Immobiliengesellschaft VG Berlin 19. Kammer Aufhebung des Ausübungsbescheids zum Vorkaufsrecht im sozialen Erhaltungsgebiet Rixdorf noch offen Treptow-Köpenick keine Fälle Lichtenberg keine Fälle (nur Angabe in Bezug auf Vorkaufsrecht) Frage 6: Sind dem Senat Bestrebungen des Bezirkes Lichtenberg bekannt, weitere Milieuschutzgebiete einrichten zu wollen? Wenn ja, welche Gebiete sind das und mit welcher Begründung? 6 Antwort zu 6 Der Bezirk hat am 30. April 2018 den beabsichtigten Erlass der sozialen Erhaltungsverordnung für das Gebiet Weitlingstraße gemäß § 30 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen angezeigt. Begründet ist der beabsichtigte Erlass mit dem besonderen Schutzinteresse für die vorhandene Zusammensetzung der Wohnbevölkerung: Die demographische und soziale Struktur des Gebiets befindet sich in einem Veränderungsprozess zu jüngeren und einkommenstärkeren Haushalten. Es sind im Gebiet weitere Aufwertungs- und Verdrängungspotentiale vorhanden, ein deutlicher Aufwertungsdruck gegeben sowie negative Auswirkungen für die städtebaulichen Strukturen des Gebiets bei einer weiteren Veränderung zu erkennen. Weitere Vorbereitungen des Bezirks für Milieuschutzgebiete sind nicht bekannt. Berlin, den 06.06.2018 In Vertretung Sebastian Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen S18-15140 S18-15140a