Drucksache 18 / 15 141 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg (LINKE) vom 24. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Mai 2018) zum Thema: Bevölkerungs- und Mietenentwicklung in der Frankfurter Allee Nord (FAN) II und Antwort vom 6. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Jun. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg (Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15141 vom 24. Mai 2018 über Bevölkerungs- und Mietenentwicklung in der Frankfurter Allee Nord (FAN) II Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung zum räumlichen Bezug: Für die Beantwortung der Fragen 1-5 wird auf den räumlichen Bezug des Planungsraumes zurückgegriffen, da nur für diese räumliche Ebene die abgeforderten Daten in vergleichbarer Form vorliegen. Die folgenden Aussagen beziehen sich auf den Planungsraum 11030721 "Rüdigerstraße", in dem sich das Stadtumbaugebiet Frankfurter Allee Nord befindet. Für das Stadtumbaugebiet sind nur Daten zur Einwohnerentwicklung verfügbar (siehe Antwort zu Frage 1,Tabelle 3). Frage 1: Wie stellt sich die Bevölkerungsentwicklung und Bevölkerungszusammensetzung im Geltungsbereich des Stadtumbaugebietes Frankfurter Allee Nord sowie insgesamt im Geltungsbereich des Planungsraumes Rüdigerstraße in Lichtenberg im Jahr 2017 dar? Antwort zu 1: Im Planungsraum "Rüdigerstraße“ hat sich die Einwohnerzahl vom 31.12.2011 bis zum 31.12.2017 von 20.149 auf 24.712 erhöht, wobei Ende 2017 rund 500 weniger Personen im Planungsraum gemeldet waren als Ende 2016. Sowohl die deutsche als auch die ausländische Bevölkerung ist gewachsen. Der relative Anteil der ausländischen Bevölkerung ist deutlich gewachsen. In 2017 hat sich aber vor allem die Anzahl und der relative Anteil der ausländischen Bevölkerung im Vergleich zu 2016 verringert. Details, auch zur heterogenen Entwicklung der sieben Hauptaltersgruppen, können den Tabellen 1 und 2 entnommen werden. 2 Allgemeiner Hinweis: Für die Jahre 2015 und 2016 ist nicht auszuschließen, dass Einwohnerdaten durch statistische Bearbeitungseffekte beeinflusst sind (verzögerte bzw. nachholende Registrierung aufgrund von Verarbeitungsengpässen). Tabelle 1: Absolute Einwohnerentwicklung in dem PLR Rüdigerstraße, 2011-2017, nach sieben Hauptaltersgruppen sowie Deutschen und Ausländern (Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Einwohnerregisterstatistik) Planungsraum 11030721 - Rüdigerstraße Jahr (31.12.) 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Bevölkeru ngsgrupp e 7 Hauptaltersgruppen Deutsche 00 bis unter 06 1.062 1.136 1.180 1.235 1.350 1.443 1.482 06 bis unter 18 1.080 1.157 1.215 1.245 1.382 1.485 1.594 18 bis unter 25 1.657 1.498 1.319 1.158 1.056 998 973 25 bis unter 45 7.337 7.635 7.921 8.070 8.307 8.425 8.391 45 bis unter 65 4.203 4.253 4.385 4.441 4.494 4.559 4.560 65 bis unter 80 2.405 2.352 2.319 2.266 2.250 2.216 2.173 80 und älter 937 981 999 1.102 1.175 1.213 1.311 Summe 18.681 19.012 19.338 19.517 20.014 20.339 20.484 Ausländer 00 bis unter 06 49 41 67 73 193 426 261 06 bis unter 18 149 165 150 188 318 506 418 18 bis unter 25 157 179 253 347 601 778 688 25 bis unter 45 723 867 1.049 1.202 1.675 2.329 1.998 45 bis unter 65 370 402 514 565 685 786 794 65 bis unter 80 17 35 51 45 52 74 59 80 und älter 3 - - 9 9 9 10 Summe 1.468 1.689 2.084 2.429 3.533 4.908 4.228 gesamt 00 bis unter 06 1.111 1.177 1.247 1.308 1.543 1.869 1.743 06 bis unter 18 1.229 1.322 1.365 1.433 1.700 1.991 2.012 18 bis unter 25 1.814 1.677 1.572 1.505 1.657 1.776 1.661 25 bis unter 45 8.060 8.502 8.970 9.272 9.982 10.754 10.389 45 bis unter 65 4.573 4.655 4.899 5.006 5.179 5.345 5.354 65 bis unter 80 2.422 2.387 2.370 2.311 2.302 2.290 2.232 80 und älter 940 981 999 1.111 1.184 1.222 1.321 Summe 20.149 20.701 21.422 21.946 23.547 25.247 24.712 3 Tabelle 2: Relative Einwohnerentwicklung in dem PLR Rüdigerstraße, 2011-2017, nach sieben Hauptaltersgruppen sowie Deutschen und Ausländern (Quelle: AfS B-B, Einwohnerregisterstatistik) Planungsraum 11030721 - Rüdigerstraße Jahr (31.12.) 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Bevölkeru ngsgrupp e 7 Hauptaltersgruppen Deutsche 00 bis unter 06 5,3% 5,5% 5,5% 5,6% 5,7% 5,7% 6,0% 06 bis unter 18 5,4% 5,6% 5,7% 5,7% 5,9% 5,9% 6,5% 18 bis unter 25 8,2% 7,2% 6,2% 5,3% 4,5% 4,0% 3,9% 25 bis unter 45 36,4% 36,9% 37,0% 36,8% 35,3% 33,4% 34,0% 45 bis unter 65 20,9% 20,5% 20,5% 20,2% 19,1% 18,1% 18,5% 65 bis unter 80 11,9% 11,4% 10,8% 10,3% 9,6% 8,8% 8,8% 80 und älter 4,7% 4,7% 4,7% 5,0% 5,0% 4,8% 5,3% Summe 92,7% 91,8% 90,3% 88,9% 85,0% 80,6% 82,9% Ausländer 00 bis unter 06 0,2% 0,2% 0,3% 0,3% 0,8% 1,7% 1,1% 06 bis unter 18 0,7% 0,8% 0,7% 0,9% 1,4% 2,0% 1,7% 18 bis unter 25 0,8% 0,9% 1,2% 1,6% 2,6% 3,1% 2,8% 25 bis unter 45 3,6% 4,2% 4,9% 5,5% 7,1% 9,2% 8,1% 45 bis unter 65 1,8% 1,9% 2,4% 2,6% 2,9% 3,1% 3,2% 65 bis unter 80 0,1% 0,2% 0,2% 0,2% 0,2% 0,3% 0,2% 80 und älter 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Summe 7,3% 8,2% 9,7% 11,1% 15,0% 19,4% 17,1% gesamt 00 bis unter 06 5,5% 5,7% 5,8% 6,0% 6,6% 7,4% 7,1% 06 bis unter 18 6,1% 6,4% 6,4% 6,5% 7,2% 7,9% 8,1% 18 bis unter 25 9,0% 8,1% 7,3% 6,9% 7,0% 7,0% 6,7% 25 bis unter 45 40,0% 41,1% 41,9% 42,2% 42,4% 42,6% 42,0% 45 bis unter 65 22,7% 22,5% 22,9% 22,8% 22,0% 21,2% 21,7% 65 bis unter 80 12,0% 11,5% 11,1% 10,5% 9,8% 9,1% 9,0% 80 und älter 4,7% 4,7% 4,7% 5,1% 5,0% 4,8% 5,3% Summe 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% Tabelle 3:Im Geltungsbereich des Stadtumbaugebietes Frankfurter Allee Nord stellt sich die Einwohnerentwicklung wie folgt dar: 31.12.2015 31.12.2016 31.12.2017 Einwohner insgesamt 16 458 18 083 17 141 Davon: 31.12.2016 31.12.2017 Einwohner ….insgesamt 18 083 Einwohner ….insgesamt 17 141 ...männlich 9 080 ...männlich 8 535 ...weiblich 9 003 ...weiblich 8 606 Deutsche ….insgesamt 14 956 Deutsche ….insgesamt 15 093 ...männlich 7 452 ...männlich 7 502 ...weiblich 7 504 ...weiblich 7 591 Ausländer ….insgesamt 3 127 Ausländer ….insgesamt 2 048 ...männlich 1 628 ...männlich 1 033 ...weiblich 1 499 ...weiblich 1 015 4 Frage 2: Wie hat sich insbesondere die Anzahl der Empfängerinnen und Empfänger von ALG II in beiden genannten (Teil-) Gebieten im Jahr 2017 entwickelt? Antwort zu 2: In dem betrachteten Planungsraum ist die Anzahl Arbeitsloser nach SGB II – hier stellvertretend genutzt für ALG II-Empfänger/innen - absolut und auch relativ zwischen 2011 und 2017·zurückgegangen. Der Anteil Arbeitslose nach SGB II, bezogen auf Personen im erwerbsfähigen Alter von 15 bis unter 65 Jahren, beträgt im Jahr 2017 im Planungsraum Rüdigerstraße 4,8 %. Nähere Angaben hierzu enthält Tabelle 4. Methodischer Hinweis: Bei der Arbeitslosenquote bilden die Erwerbspersonen die Bezugsgröße (Nenner), also ausschließlich die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Personen (Erwerbstätige und Arbeitslose). Daten zu den Erwerbspersonen sind kleinräumig allerdings nicht verfügbar, für die Antwort auf Frage 2 wird daher der Arbeitslosenanteil berechnet. Der berechnete Arbeitslosenanteil ist von der Arbeitslosenquote der offiziellen Arbeitslosenstatistik zu unterscheiden und lässt sich mit dieser nicht vergleichen. Die Arbeitslosenquote liegt immer deutlich höher als der Arbeitslosenanteil, da sie als Bezugsgröße die Erwerbspersonen im Sinne der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Personen (Erwerbstätige und Arbeitslose) verwendet. Der Arbeitslosenanteil hingegen bezieht sich auf alle Personen im erwerbsfähigen Alter von 15 bis unter 65 Jahren. Die Bezugsgröße im Nenner ist hierbei die Zahl der Personen im erwerbsfähigen Alter von 15 bis unter 65 Jahren (kann Personen beinhalten, die dem Arbeitsmarkt zum Zeitpunkt der Erfassung nicht zur Verfügung stehen, bspw. Schüler/innen oder Selbständige). In Abstimmung mit dem Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (AfS B-B) wird für die Berechnung des Arbeitslosenanteils wie beim MSS bis auf weiteres weiterhin die Regelaltersgrenze 65 Jahre verwendet. Tabelle 4: Anzahl Arbeitslose und Anteil Arbeitslose an Personen im erwerbsfähigen Alter von 15 bis unter 65 Jahren im PLR Rüdigerstraße, 2011-2017 (Daten: AfS B-B; Bundesagentur für Arbeit)· Planungsraum 11030721 - Rüdigerstraße Jahr (31.12.) Arbeitslose nach SGB II, absolut Anteil Arbeitslose nach SGB II, bezogen auf Personen im erwerbsfähigen Alter von 15 bis unter 65 Jahren 2011 1.235 8,4% 2012 1.166 7,7% 2013 1.101 7,0% 2014 985 6,1% 2015 1.008 5,9% 2016 960 5,2% 2017 862 4,8% Frage 3: Wie hat sich insbesondere die Anzahl von Empfängerinnen und Empfängern von Leistungen nach dem SGB XII in beiden genannten (Teil-) Gebieten im Jahr 2017 entwickelt? 5 Antwort zu 3: Im Planungsraum Rüdigerstraße ist die Anzahl der Empfänger/innen von Leistungen entsprechend 3. und 4. Kapitel SGB XII zwischen 2011 und 2017 absolut gestiegen, insbesondere 2017. Die Quote der Empfänger/innen von Hilfe zu Lebensunterhalt je 100 Anwohnende ist bis 2015 ebenfalls gestiegen, 2017 ist ein erneuter Anstieg zu erkennen. Gerade bei den Empfänger/innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zeigen sich die Auswirkungen der lange positiven Einwohnerentwicklung (siehe Antwort zu Frage 1) auf die Quote. Nähere Angaben hierzu enthalten die Tabellen 5 und 6. Tabelle 5: Empfänger/innen von Hilfe zu Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) außerhalb von Einrichtungen 2011-2017 (Datenquelle: SenIAS Berlin - III D, AfS B-B)· Planungsraum 11030721 - Rüdigerstraße Jahr (31.12.) absolut je 100 Anwohnende 1) 2011 37 0,18 2012 42 0,20 2013 50 0,23 2014 47 0,21 2015 64 0,27 2016 58 0,23 2017 70 0,28 1) Gesamtanzahl Anwohnende aus Einwohnermelderegister Tabelle 6: Empfänger/innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII) außerhalb von Einrichtungen 2011-2017 (Datenquelle: SenIAS Berlin - III D, AfS B-B)· Planungsraum 11030721 - Rüdigerstraße Jahr (31.12.) absolut je 100 Anwohnende 1) 2011 189 0,94 2012 277 1,34 2013 260 1,21 2014 273 1,24 2015 285 1,21 2016 285 1,13 2017 319 1,29 1) Gesamtanzahl Anwohnende aus Einwohnermelderegister Frage 4: Wie viele melderechtliche An-und Abmeldungen hat es in beiden genannten (Teil-) Gebieten im Jahr 2017 gegeben? Antwort zu Frage 4: Im Planungsraum Rüdigerstraße haben zwischen 2011 und 2016 die Anmeldungen (Zuzüge) fast durchgehend zugenommen, ebenso die Abmeldungen (Fortzüge). 2017 ist die Zahl der Anmeldungen erheblich von 7.233 Personen auf 4.546 zurückgegangen. Der Saldo der absoluten An- und Abmeldungen (Tabelle 7) als auch die relativen Angaben an den An- und Abmeldungen insgesamt (Tabelle 8) zeigen, dass der Planungsraum von 2011 bis 2016 Einwohnende durch Wanderungen hinzugewonnen und in 2017 durch den Rückgang an Anmeldungen rund 900 Einwohnende durch Wanderungen verloren hat. 6 Tabelle 7: Absolute Entwicklung der An- und Abmeldungen in den PLR Rüdigerstraße 2011-2017 (Datenquelle: AfS B-B, Einwohnerregisterstatistik - Bewegungsdaten) Planungsraum 11030721 - Rüdigerstraße Jahr (31.12.) Anmeldungen, insgesamt Abmeldungen, insgesamt Saldo insgesamt" 2011 3.477 3.034 443 2012 3.702 3.153 549 2013 3.862 3.180 682 2014 3.608 3.131 477 2015 5.427 3.785 1.642 2016 7.233 5.429 1.804 2017 4.546 5.426 -880 Gesamt 31.855 27.138 4.717 Tabelle 8: Relative Entwicklung der An- und Abmeldungen in den PLR Rüdigerstraße 2011-2017 (Datenquelle: AfS B-B, Einwohnerregisterstatistik - Bewegungsdaten) Planungsraum 11030721 - Rüdigerstraße Jahr (31.12.) Anmeldungen, insgesamt Abmeldungen, insgesamt An- und Abmeldungen, insgesamt 2011 53% 47% 100% 2012 54% 46% 100% 2013 55% 45% 100% 2014 54% 46% 100% 2015 59% 41% 100% 2016 57% 43% 100% 2017 46% 54% 100% Gesamt 54% 46% 100% Frage 5: Wie haben sich die durchschnittlichen Bestands- und Angebotsmieten für Wohnungen in beiden genannten (Teil-)Gebieten im Jahr 2017 im Vergleich zum Vorjahr entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Kiezen sowie absoluten und relativen Werten, hilfsweise die durchschnittliche Entwicklung der Bestands- und Angebotsmieten der im Eigentum der städtischen Wohnungsbaugesellschaften stehenden Wohnungen angeben)? Frage 8: Wie bewertet der Senat die Mietenentwicklung in beiden genannten (Teil-)Gebieten von 2016 zu 2017? Antworten zu Frage 5 und 8: Die Entwicklung der Angebotsmieten im Planungsraum Rüdigerstraße verlief im Vergleich der Jahre 2017 und 2016, wenn auch auf hohem Niveau, sehr moderat. Der Median der Angebotsmiete stieg 2017 gegenüber 2016 um 1,7 % oder 0,17 €/m² Wohnfläche an. Damit war der Anstieg der Angebotsmieten im Planungsraum Rüdigerstraße im Vergleich zur Entwicklung im gesamten Bezirk Lichtenberg von 8,80 €/m² auf 9,72 €/m² Wohnfläche (0,92 €/m² bzw. 10,5 %) deutlich unterdurchschnittlich. 7 Entwicklung der Angebotsmiete im Planungsraum Rüdigerstraße Gebiet Planungsraum Entwicklung der Angebotsmieten netto kalt je m2 in Euro Name Nummer 2016 2017 Veränderung 2016- 2017 absolut relativ Stadtumbaugebiet Frankfurter- Allee Nord Rüdigerstraße 11030721 9,79 9,96 0,17 1,7 % Quelle: Immobilien Scout GmbH; Berechnungen durch RegioKontext GmbH Bezogen auf den Planungsraum Rüdigerstraße liegen keine spezifischen Informationen zur Entwicklung von Bestands- und Neuvertragsmieten der Städtischen Wohnungsbaugesellschaften vor. Hilfsweise kann aber auf die Mietenentwicklung im Bezirk Lichtenberg zurückgegriffen werden. Während die Bestandsmiete für Wohnungen im Bestand der Städtischen Wohnungsbaugesellschaften im Bezirk Lichtenberg im Jahr 2017 gegenüber dem Jahr 2016 lediglich um 0,06 €/m² Wohnfläche oder 1 % angestiegen ist, war der Anstieg bei den Neuvertragsmieten mit 0,57 €/m² Wohnfläche oder 8,9 % wesentlich deutlicher. Mit einer Neuvertragsmiete von 6,99 €/m² Wohnfläche lagen neuvermietete Wohnungen im Bestand der städtischen Wohnungsbaugesellschaften um 2,73 €/m² oder um 28 % günstiger als das allgemeine Angebotsmietenniveau im Bezirk Lichtenberg. Entwicklung der Bestand- und Neuvertragsmiete im Bestand der Städtischen Wohnungsbaugesellschaften im Bezirk Lichtenberg Gebiet Bestandsmiete netto kalt je m² in Euro Veränderung 2016-2017 Neuvertragsmiete (einschl. Erstvertragsmieten ) netto kalt je m² in Euro Veränderung 2016- 2017 2016 2017 absolut relativ 2016 2017 absolut relativ Lichtenberg 5,85 5,91 0,06 1,0% 6,42 6,99 0,57 8,9% Quelle: Sonderabfrage SenSW Frage 6: Wie haben sich demgegenüber die durchschnittlichen Bestands- und Angebotsmieten der Wohnungen in den aktuell gültigen Erhaltungsgebieten im Jahr 2017 im Vergleich zum Vorjahr entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Kiezen sowie absoluten und relativen Werten, hilfsweise bitte die durchschnittliche Entwicklung der Bestands- und Angebotsmieten der im Eigentum der städtischen Wohnungsbaugesellschaften stehenden Wohnungen angeben)? Antwort zu Frage 6: Hinsichtlich der verfügbaren Daten für Bestands- und Angebotsmieten sowie Vergleiche mit städtischen Wohnungsbaugesellschaften wird auf die Ausführungen zu Frage 5 verwiesen. In der folgenden Tabelle sind die derzeit festgelegten 45 sozialen 8 Erhaltungsbiete mit den jeweils zugeordneten Planungsräumen sowie die Entwicklung der Angebotsmieten dargestellt. Soziales Erhaltungsgebiet in Kraft seit zugeordneter Planungsraum (PLR) Entwicklung Angebotsmieten PLR netto kalt je m 2 in Euro 2016 2017 Änderung 2016-17 absolut relativ Mitte Sparrplatz 2016 Sparrplatz 9,40 10,53 1,13 12,0% Leopoldplatz 2016 Reinickendorfer Straße 9,40 10,49 1,09 11,6% Leopoldplatz 10,00 11,00 1,00 10,0% Waldstraße 2016 Beuselkiez 9,87 11,77 1,90 19,3% Emdener Straße 9,70 10,64 0,94 9,7% Zwinglistraße 9,84 10,74 0,90 9,1% Birkenstraße 2016 Stephankiez 9,56 10,51 0,95 9,9% Lübecker Straße 9,26 10,07 0,81 8,7% Seestraße 2016 Westliche Müllerstraße 9,15 9,98 0,83 9,1% Friedrichshain-Kreuzberg Graefestraße 1995 Graefekiez 11,83 12,56 0,73 6,2% Luisenstadt 1995 Oranienplatz 10,09 11,65 1,56 15,5% Lausitzer Platz 10,00 11,51 1,51 15,1% Reichenberger Straße 12,00 13,00 1,00 8,3% Wrangelkiez 11,38 12,00 0,62 5,4% Bergmannstraße Nord 2003 Urbanstraße 11,19 12,00 0,81 7,2% Hornstraße 2004 Rathaus Yorckstraße 11,97 11,99 0,02 0,2% Chamissoplatz 2005 Chamissokiez 11,88 12,73 0,85 7,2% Boxhagener Platz 1999 Boxhagener Platz 12,00 13,43 1,43 11,9% Petersburger Straße 2013 Richard-Sorge-Viertel 10,75 11,50 0,75 7,0% Hausburgviertel 10,29 11,96 1,67 16,2% Weberwiese 2016 Weberwiese 11,00 11,94 0,94 8,5% Kreuzberg-Nord 2017 Mehringplatz 12,02 12,05 0,03 0,2% Moritzplatz 7,78 9,03 1,25 16,1% Wassertorplatz 6,61 7,07 0,46 7,0% Pankow Falkplatz 1997 Falkplatz 11,96 12,88 0,92 7,7% Arnimplatz 1999 Arnimplatz 11,00 12,00 1,00 9,1% Humannplatz 2000 Humannplatz 10,93 11,97 1,04 9,5% Ostsee-/Grellstraße 2003 Erich-Weinert-Straße 10,00 11,26 1,26 12,6% Pankow Zentrum 2000 Pankow-Zentrum 9,50 10,12 0,62 6,5% Teutoburger Platz 2014 Teutoburger Platz 13,00 13,00 - - Kollwitzplatz 2014 Kollwitzplatz 12,90 13,50 0,60 4,7% Helmholtzplatz 2014 Helmholtzplatz 12,15 13,00 0,85 7,0% Bötzowstraße 2014 Bötzowstraße 11,06 13,16 2,10 19,0% Winsstraße 2014 Winsstraße 11,47 12,50 1,03 9,0% Pankow Süd 2017 Pankow Süd 9,25 10,47 1,22 13,2% Langhansstraße 2017 Weißenseer Spitze 9,49 9,67 0,18 1,9% Behaimstraße 9,49 11,70 2,21 23,3% Komponistenviertel 2017 Komponistenviertel Weißenssee 9,69 10,00 0,31 3,2% Tempelhof-Schöneberg Barbarossaplatz/ Bayerischer Platz 2014 Barbarossaplatz 11,59 12,27 0,68 5,9% Bayerischer Platz 10,27 10,97 0,70 6,8% Bautzener Straße 2014 Dennewitzplatz 9,39 11,00 1,61 17,1% Kaiser-Wilhelm-Platz 2014 Kaiser-Wilhelm-Platz 10,29 11,11 0,82 8,0% Schöneberger Insel 2015 Schöneberger Insel 10,26 11,64 1,38 13,5% Schöneberger Norden 2018 Wittenbergplatz/ 10,66 12,30 1,64 15,4% 9 Victoria-Luise-Platz Nollendorfplatz 10,51 11,51 1,00 9,5% Schöneberger Süden 2018 Kaiser-Wilhelm-Platz 10,29 11,11 0,82 8,0% Volkspark (Rudolf-Wilde-Park) 10,00 11,61 1,61 16,1% Tempelhof 2018 Manteuffelstraße 8,98 9,54 0,56 6,2% Neukölln Schillerpromenade 2016 Schillerpromenade 11,93 12,49 0,56 4,7% Reuterplatz 2016 Reuterkiez 11,17 12,46 1,29 11,5% Flughafenstraße/ Donaustraße 2016 Wissmannstraße 9,98 10,93 0,95 9,5% Flughafenstraße 11,21 11,97 0,76 6,8% Donaustraße 11,17 11,51 0,34 3,0% Rixdorf 2016 Rixdorf 10,00 11,70 1,70 17,0% Körnerpark 2016 Körnerpark 11,00 11,51 0,51 4,6% Silbersteinstraße/ Glasower Straße 2017 Silbersteinstraße 10,47 11,04 0,57 5,4% Glasower Straße 9,50 11,28 1,78 18,7% Hertzbergplatz/ Treptower Straße 2017 Bouchéstraße 10,00 10,60 0,60 6,0% Hertzbergplatz 10,27 11,32 1,05 10,2% Treptower Straße Nord 10,34 12,14 1,80 17,4% Treptow-Köpenick Alt-Treptow 2016 Elsenstraße 10,00 11,00 1,00 10,0% Niederschöneweide 2017 Schnellerstraße 7,65 10,50 2,85 37,3% Oberschöneweide 2017 Oberschöneweide West 8,00 9,21 1,21 15,1% Oberschöneweide Ost 7,26 7,71 0,45 6,2% Lichtenberg Kaskelstraße 2017 Victoriastadt 11,07 11,01 -0,06 -0,5% Der Vergleich der Steigerung der Angebotsmieten im Zeitraum 2016/2017 zwischen dem Planungsraum Rüdigerstraße mit den sozialen Erhaltungsgebieten zeigt, dass die Steigerung Rüdigerstraße mit 0,17 Euro bzw. 1,7% (2016 = 9,79 Euro; 2017 = 9,96 Euro) deutlich moderat ausgefallen ist. In 30 sozialen Erhaltungsgebieten lag die Steigerung bei über 1,00 Euro, in drei Gebieten sogar bei über 2,00 Euro. Frage 7: Wie bewertet der Senat die Wirksamkeit welcher Instrumente für den Mieterschutz vor dem Hintergrund der Entwicklung von 2016 zu 2017 (bitte aufschlüsseln nach Instrumenten wie z.B. Erhaltungssatzungen, Zweckentfremdungsverbot etc.)? Antwort zu Frage 7: Aufgrund des komplexen Geschehens auf dem Wohnungsmarkt ist die Darstellung der kausalen Zusammenhänge zwischen der Wirksamkeit der einzelnen Instrumente und den Mietentwicklungen von 2016 bis 2017 nicht möglich. Der Senat ist gleichwohl davon überzeugt, dass die bereits eingeleiteten und die noch geplanten Maßnahmen den Mieterschutz verbessern und insbesondere den weiteren Mietanstieg dämpfen. In den sozialen Erhaltungsgebieten stehen Änderungen baulicher Anlagen, wie die Wohnungszusammenlegung, die Modernisierung und die Nutzungsänderung unter Genehmigungsvorbehalt. Kostenintensive Modernisierungsmaßnahmen, wie der Einbau eines zweiten Bades oder einer Fußbodenheizung sind in der Regel nicht genehmigungsfähig und werden somit vermieden. Aufgrund der Umwandlungsverordnung steht in allen sozialen Erhaltungsgebieten Berlins die Umwandlung von Miet- in 10 Eigentumswohnungen unter Genehmigungsvorbehalt. Der weiteren Verengung auf den Mietwohnungsmarkt durch Wohnungsumwandlungen wird damit entgegengewirkt. Aufgrund der Kappungsgrenzenverordnung sind die Möglichkeiten für allgemeine Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Miete eingeschränkt worden. Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete wurden auf höchsten 15 % innerhalb von drei Jahren beschränkt. Zuvor durfte die Miete um 20 % innerhalb von drei Jahren erhöht werden. Mit der neuen Kappungsgrenzenverordnung vom 10. April 2018 wird für weitere fünf Jahre die eingeschränkte Mieterhöhungsmöglichkeit in ganz Berlin festgeschrieben. Durch Erlass der Kündigungsschutzklausel-Verordnung wurde die Kündigungsschutzfrist bei Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in ganz Berlin auf die maximal zulässigen zehn Jahre festgelegt. Eine Eigenbedarfskündigung oder eine Kündigung wegen der Hinderung an der angemessenen wirtschaftlichen Verwertung kann bei in Wohneigentum umgewandelten Mietwohnungen erst nach Ablauf von zehn Jahren wirksam geltend gemacht werden. Durch den Erlass der Mietenbegrenzungsverordnung wurde in ganz Berlin die sogenannte Mietpreisbremse eingeführt und damit die zulässige Miethöhe zu Mietbeginn im nicht preisgebundenen Wohnungsbestand beschränkt. Das Zweckentfremdungsverbot hat den Schutz von Wohnraum vor zweckfremder Nutzung in ganz Berlin zum vorrangigen Ziel. Einer Minderung der zum Wohnen bestimmten Wohnungen durch zweckfremde Nutzungen wird entgegengewirkt. Auch die Förderung des Wohnungsneubaus und die Maßnahmen zur Aktivierung des Wohnungsbaus wirken der weiteren Wohnungsmarktverengung und dem Mietanstieg durch Angebotserweiterung entgegen. Der Senat hat darüber hinaus am 29. Mai 2018 die Einbringung einer Initiative in den Bundesrat zur Modernisierung des sozialen Mietrechts beschlossen. Wesentliche Punkte in der Berliner Bundesratsinitiative sind: Allgemeine Mieterhöhungen bei einem angespannten Wohnungsmarkt sollen auf maximal 15 % innerhalb von fünf Jahren begrenzt werden. Die Befristung der Mietpreisbremse bis zum Jahr 2020 soll aufgehoben werden. Die Mietpreisbremse soll zukünftig auch im Falle einer höheren Vormiete und bei umfassend modernisierten Wohnungen gelten. Die Modernisierungsumlage soll von 11 auf 6 Prozent gesenkt werden. Es sollen lediglich noch Modernisierungskosten für energetische Modernisierungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Minderung von Barrieren umgelegt werden können. Die Modernisierungsumlage soll zudem auf den Zeitraum der Refinanzierung der Modernisierungsaufwendungen beschränkt werden. In Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten soll die Miete nach Modernisierung zukünftig die ortsübliche Vergleichsmiete um nicht mehr als 10 Prozent übersteigen. Die Datenbasis für die Abbildung der ortsüblichen Vergleichsmiete im Mietspiegel soll erweitert werden. Zukünftig sollen alle Mietänderungen und Neuabschlüsse der letzten zehn Jahre - und nicht wie bisher der letzten vier Jahre - zur Bildung der ortsüblichen Vergleichsmiete berücksichtigt werden können. Bei Existenz eines qualifizierten Mietspiegels soll nur noch dieser als Begründungsmittel für eine Mieterhöhung anerkannt werden. Berlin, den 6. Juni 2018 In Vertretung Sebastian Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen S18-15141 S18-15141a