Drucksache 18 / 15 142 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg (LINKE) vom 24. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Mai 2018) zum Thema: Strafrechtliche Verfolgung von Verstößen gegen die Abgabenordnung in Berlin im Jahr 2017 (II) und Antwort vom 05. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Jun. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15142 vom 24.05.2018 über Strafrechtliche Verfolgung von Verstößen gegen die Abgabenordnung in Berlin im Jahr 2017 (II) ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch waren bei den nach § 153a StPO eingestellten Steuerstrafverfahren jeweils die durchschnittlichen Auflagen und die Summe aller Auflagen im Jahr 2017 (bitte Antwort entsprechend der DS 18/11698)? Zu 1.: Die Anzahl der Einstellungen unter Auflagen nach § 153a Strafprozessordnung (StPO), die Höhe der Auflagen und der errechnete durchschnittliche Wert sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt . Jahr Einstellungen unter Auflagen nach § 153a StPO Summe der Geldauflagen in € Durchschnitt rd. € 2017 348 2.049.550 5.889 2. Wie hoch war im Jahr 2017 die Summe der von Gerichten verhängten Freiheitsstrafen (Jahre/Monate), die Zahl der Tagessätze und die Summe der Geldstrafen in Euro (bitte Antwort entsprechend der DS 18/11698)? Zu 2.: Die verhängten Strafen sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Jahr Summe der Freiheitsstrafen Jahre /Monate Zahl der Tagessätze (Anzahl ) Summe der Geldstrafen in € 2017 139/9 55.006 2.136.260 3. Wie viele der im Jahr 2017 in Berlin begonnenen, gelaufenen oder abgeschlossenen Verfahren wegen Verstößen gegen die Abgabenordnung standen unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit den sogenannten Panama- und Paradise-Papers (ggf. bitte auch die Ergebnisse der Verfahren angeben)? Zu 3.: Die bundeseinheitlichen Statistikgrundsätze sehen die Erfassung von begonnenen, gelaufenen oder abgeschlossenen Verfahren wegen Verstößen gegen die Abgabenordnung, die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit den sogenannten Panama- und Paradise-Papers standen, nicht vor. 4. Wie erklärt sich der Senat den erneuten erheblichen Rückgang bei den Selbstanzeigen gegenüber 2016 (laut DS 18/11698 und DS 18/14033)? Zu 4.: Seriöse Angaben über Gründe für den Rückgang der Selbstanzeigen im Zusammenhang mit Geldanlagen in der Schweiz, Luxemburg und Liechtenstein sind nicht möglich. Der Rückgang der Zahlen dieser Selbstanzeigen in Berlin entspricht dem Trend in den anderen Bundesländern. 5. Wie hat sich seit 2006 die Personalsituation der mit der Verfolgung von Verstößen entsprechend der DS 18/11698 und der DS 18/14033 befassten Abteilungen entwickelt (Stellenplan Soll/Ist nach Besoldungsgruppen und Jahren aufgeschlüsselt)? Zu 5.: Sämtliche Dienstkräfte der Berliner Steuerverwaltung sind anteilig mit dieser Thematik befasst, daher ist eine trennscharfe Abgrenzung nicht möglich. Hauptsächlich sind die Dienstkräfte des Finanzamts für Fahndung und Strafsachen Berlin für die Verfolgung von Steuerzuwiderhandlungen zuständig. Die Entwicklung des Personalstands (in Vollzeitäquivalenten – VZÄ) im Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Berlin ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Stand VZÄ 31.12.2006 305 31.12.2007 285 31.12.2008 280 31.12.2009 272 31.12.2010 254 31.12.2011 254 31.12.2012 253 31.12.2013 253 31.12.2014 252 31.12.2015 252 31.12.2016 258 31.12.2017 258 Die Stellen sind nahezu vollständig besetzt. 6. Welche weiteren Informationen gibt es, die ggf. für das Verständnis der in dieser DS sowie den DS 18/11698 und 18/14033 abgefragten Auskünfte und Zusammenhänge relevant sind? Zu 6.: Die Berliner Steuerverwaltung schöpft im Rahmen von Ermittlungen sämtliche zur Verfügung stehenden und an den Umständen des jeweiligen Einzelfalls orientierte Ermittlungsmöglichkeiten aus. Sie überprüft sämtliche Steuerfälle unter Abwägung aller steuerlichen Risikogesichtspunkte im Rahmen des allgemeinen Besteuerungsverfahrens durch den Innendienst der Finanzämter, ggf. durch eine Außenprüfung oder steueraufsichtliche Maßnahmen (Aufdeckung unbekannter Steuerfälle). Die Berliner Steuerverwaltung geht dabei grundsätzlich sämtlichen Hinweisen nach, die auf ein steuerliches Vergehen hinweisen. Sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, ist sie gem. § 152 Abs. 2 StPO verpflichtet, im Rahmen ihrer Zuständigkeit wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten (sog. Legalitätsprinzip). Berlin, den 05.06.2018 In Vertretung .......................................... Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen S18-15142 S18-15142