Drucksache 18 / 15 144 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 22. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Mai 2018) zum Thema: Bezirke vor Gericht und Antwort vom 08. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Juni 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Danny Freymark (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15 144 vom 22. Mai 2018 über „Bezirke vor Gericht“ ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Gerichtsverfahren, in denen Berliner Bezirke als Prozessparteien beteiligt waren, sind in den vergangenen drei Jahren anhängig gewesen (bitte um Aufschlüsselung nach Bezirk und Kalenderjahr)? 2. In wie vielen dieser Prozesse konnte der jeweilige Bezirk seine Position durchsetzen bzw. in wie vielen Prozessen waren die Bezirke unterlegen (bitte um Aufschlüsselung nach Bezirk und Kalenderjahr)? 3. Welche Fachbereiche der Bezirke waren jeweils vom Gerichtsprozess betroffen (bitte um Aufschlüsselung nach Bezirk und Kalenderjahr)? Zu 1 bis 3.: Die Beteiligung der Berliner Bezirke als Prozesspartei wird von den Berliner Gerichten nicht umfassend statistisch erfasst, so dass die Fragen nicht beantwortet werden können. 4. Welche Konsequenzen zieht der Senat aus der Entwicklung der Zahl an Gerichtsverfahren gegen Berliner Bezirke? Zu 4.: Gerichtsverfahren werden von den Bezirken in eigener Verantwortlichkeit geführt . Hierbei zeigt sich ein ausgesprochen heterogenes Bild. Der Senat vermag keine Entwicklungen zu erkennen, die Handlungsbedarf für den Senat begründeten. 5. Trifft der Senat vorsorgliche Maßnahmen angesichts eines zu erwartenden Anstiegs der Fallzahlen im Bereich der Stadtentwicklung aufgrund häufiger Ablehnungen von Bauvorbescheiden und -anträgen und wenn ja, um welche konkreten Maßnahmen handelt es sich hierbei? 2 Zu 5.: Da dem Senat keine Informationen zu einem von dem Fragesteller erwarteten Anstieg von ablehnenden Bescheiden vorliegen, können keine Maßnahmen ergriffen werden . Berlin, den 8. Juni 2018 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung