Drucksache 18 / 15 145 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Cornelia Seibeld (CDU) vom 22. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Mai 2018) zum Thema: Der Verein Yopic und seine Zuwendungen und Antwort vom 08. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Juni 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Frau Abgeordnete Cornelia Seibeld (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15145 vom 22.05.2018 über Der Verein Yopic und seine Zuwendungen ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Erhält der Verein Yopic Zuwendungen des Senates? Wenn ja, aus welchen Programmen bzw. Haushaltstiteln und wofür? Bitte für die Jahre 2016 bis heute darstellen. Zu 1.: Der Verein YOPIC – Young People for International Cooperation e. V. stellte im Rahmen des Instrumentes des Europäischen Sozialfonds (ESF) Mikroprojekte/sozialer Zusammenhalt Lokales Soziales Kapital (LSK) einen Antrag auf Projektförderung für den Zeitraum vom 01.05.2017 – 31.12.2017. Von der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales wurde eine Förderung zur Durchführung des Projektes „Beraterinnen für saubere Kieze in Neukölln“ in Höhe von 9.998,08 € bewilligt, davon jeweils 50 % aus Mitteln des ESF und aus Landesmitteln. Etatisiert sind die Mittel für das Förderinstrument bei Kapitel 1140, Titel 68356 (Landesmittel) und 68395 (ESF). Der Bescheid wurde widerrufen, da die Teilnehmenden nicht wie geplant gewonnen werden konnten. Es wurden keine Zuwendungsmittel ausgezahlt. 2. Welche Projekte, insbesondere Veröffentlichungen, hat der Verein Yopic in den Jahren 2016 bis heute mit öffentlichen Fördermitteln bearbeitet? Wie hoch waren jeweils die Zuwendungen? Zu 2.: Bis auf die unter 1. genannte Bewilligung hat der Verein YOPIC – Young People for International Cooperation e. V. nach hier vorliegenden Erkenntnissen keine Zuwendungen weiterer Senatsverwaltungen erhalten. 2 3. Wie und von wem erfolgt die fachliche Beratung und Qualitätskontrolle der durch den Verein Yopic erstellten Publikationen? Zu 3.: Dazu kann keine Aussage getroffen werden. Veröffentlichungen im Rahmen des LSK-Projektes hätten gemäß der EU- Publizitätsvorschriften erfolgen müssen und wären durch den Zuwendungsgeber freizugeben. 4. Gedenkt der Senat vor dem Hintergrund der durch Yopic erstellten Broschüre, in der die DDR- Unrechtsrichterin und -Justizministerin Hilde Benjamin gewürdigt wurde, weiterhin Zuwendungen zu leisten? Zu 4.: Wenn durch einen Projektträger eine ordnungsgemäße Projektdurchführung gemäß der jeweiligen Projektauswahlkriterien sowie der Bedingungen des Zuwendungsbescheides zu erwarten ist, kann eine Förderung gewährt werden. Sofern es Hinweise zu Gesetzesverstößen gibt, ist eine Förderung ausgeschlossen. 5. Wie sind bzw. waren die Kombi Consult GmbH und der Verein Yopic miteinander verbunden? Erbringt die Kombi Consult GmbH Leistungen für den Verein Yopic? Ist die Kombi Consult GmbH eine als gemeinnützig anerkannte Gesellschaft? Zu 5.: Dazu liegen keine Erkenntnisse vor. Berlin, den 08. Juni 2018 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales