Drucksache 18 / 15 147 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Fréderic Verrycken (SPD) vom 15. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Mai 2018) zum Thema: Weltkriegsmunition und -bomben in Berlin II und Antwort vom 04. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Juni 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Fréderic Verrycken (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15147 vom 15. Mai 2018 über Weltkriegsmunition und -bomben in Berlin II Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Abgeordneten: In Bezug auf die freundliche Beantwortung meiner Anfrage vom 28. Februar 2018 Thema Weltkriegsmunition und –bomben in Berlin möchte ich den Senat fragen: Frage 1: Warum kontrollieren die Ordnungsbehörden nicht, inwiefern private Eigentümer den Empfehlungen zur Kampfmittelbeseitigung nachkommen, obwohl dadurch eine Gefahr für die Allgemeinheit besteht? Antwort zu 1: Bei einer von der für Kampfmittel zuständigen Ordnungsbehörde ausgesprochenen Empfehlung ist die sich aus Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenspotential ergebende Gefahrenschwelle nicht überschritten. Daher besteht keine Gefahr und eine Überprüfung der Umsetzung der ordnungsbehördlichen Empfehlung ist nicht erforderlich. Frage 2: Wie begründet der Senat die Regelung, dass Privateigentümer selbst für die Sondierung sowie die Beseitigung von Altlasten aufkommen müssen? Antwort zu 2: Grundstückseigentümer sind für ihr Grundstück gemäß Artikel 14 Absatz 2 des Grundgesetztes (GG) i.V.m Absatz 1 der §§ 14 und 13 des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG Bln) verantwortlich. 2 Frage 3: Inwiefern sieht der Senat einen möglichen Zusammenhang zwischen den hohen Kosten einer Kampfmittelbeseitigung für Privateigentümer und der häufig unterlassenen Sondierung/unachtsamen Ausführung einer Beseitigung durch Privateigentümer? Antwort zu 3: Untersuchungen nach Kampfmittel müssen von Unternehmen, die nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG) zugelassen sind, durchgeführt werden. Im Rahmen der Eignung sind die zugelassenen Unternehmen verpflichtet, Grundstücke nach den anerkannten Regeln der Technik zu untersuchen. Es liegen weder Erkenntnisse vor, dass zu hohe Kosten die Privateigentümer von Untersuchungen abhalten noch dass die von Privateigentümern beauftragten, zugelassenen Unternehmen deren Grundstücke unachtsam untersuchen Berlin, den 04.06.2018 In Vertretung Jens-Holger Kirchner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-15147 S18-15147