Drucksache 18 / 15 151 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Daniel Wesener und Katrin Schmidberger (GRÜNE) vom 24. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Mai 2018) zum Thema: Leerstand in landeseigenen Immobilien und Antwort vom 10. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Juni 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1/2 Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Daniel Wesener (Bündnis 90/Die Grünen) und Frau Abgeordnete Katrin Schmidberger (Bündnis 90/die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15 151 vom 24. Mai 2018 über „Leerstand in landeseigenen Immobilien“ ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele landeseigenen Immobilien, die dem Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) oder dem Fachvermögen einer Senatsverwaltung zugeordnet sind, und/oder die sich in der Verwaltung der Berliner Immobilen Management GmbH (BIM) befinden, werden gegenwärtig größtenteils oder gar nicht genutzt und um welche handelt es sich dabei (bitte einzeln mit Postadresse, Nutzfläche, ehemaliger und zukünftig beabsichtigter Nutzungsart aufschlüsseln)? 2. Wie viele Immobilien, die sich im Vermögen sonstiger landeseigener Gesellschaften (unter Ausnahme der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften), Stiftungen sowie Anstalten öffentlichen Rechts befinden, werden gegenwärtig größtenteils oder gar nicht genutzt und um welche handelt es sich dabei (bitte einzeln mit Postadresse, Nutzfläche, ehemaliger und zukünftig beabsichtigter Nutzungsart aufschlüsseln)? 3. Wie viele Immobilien, die sich im Fach- oder Finanzvermögen der Berliner Bezirke befinden, werden gegenwärtig größtenteils oder gar nicht genutzt und um welche handelt es sich dabei (bitte einzeln nach Bezirk mit Postadresse, Nutzfläche, ehemaliger und zukünftig beabsichtigter Nutzungsart aufschlüsseln )? 4. Welche der oben abgefragten Immobilien werden seit mehr als drei, welche mehr als fünf oder mehr Jahren (größtenteils) nicht genutzt? 5. Bei welchen der oben abgefragten Immobilien ist eine Umnutzung zugunsten einer zukünftigen Wohnnutzung denkbar und/oder geplant? 6. Aus welchen Gründen werden Wohnnutzungen in den anderen Immobilien jeweils ausgeschlossen (bitte einzeln aufschlüsseln nach Gründen wie „schlechtes Kosten-/Nutzenverhältnis oder bauplanungsrechtliche Gründe)? 7. Bei welchen der oben abgefragten Immobilen ist eine Umnutzung zugunsten einer zukünftigen Kulturnutzung (Ateliers, sonstige Arbeits-, Präsentations- und Proberäume, etc.) denkbar und/oder geplant ? 8. Bei welchen der Immobilien ist eine Umnutzung zugunsten sozialer Infrastruktur bzw. für soziale Träger vorgesehen? 2/2 9. Wie viele Werktage standen den Bezirksämtern der zwölf Berliner Bezirke für ihre Stellungnahmen zu dieser Anfrage (hier Fragen 3-8) zur Verfügung? Zu den Fragen 1. bis 9.: Der Senat von Berlin erhebt keine Daten im Sinne der Fragestellung. Generell gilt, dass die haushaltsrechtlichen und –systematischen Rahmenbedingungen für die Stellen des Landes Berlin nicht zulassen, Liegenschaften ohne Sachgrund ungenutzt zu halten. Sachgründe in diesem Sinne sind insbesondere anstehende Umbau- und Instandsetzungserfordernisse . Für die Beteiligungsunternehmen lassen dies die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht zu. Im Rahmen der transparenten Liegenschaftspolitik werden alle Liegenschaften des Landes Berlin geclustert und werden im Einvernehmen mit dem Belegenheitsbezirk einer bedarfsgerechten Nutzung zugeführt . Berlin, den 10.06.2018 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen