Drucksache 18 / 15 153 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Schmidberger (GRÜNE) vom 24. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Mai 2018) zum Thema: 1.Mai Demonstration im Grunewald und Antwort vom 12. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Jun. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Frau Abgeordnete Katrin Schmidberger (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15 153 vom 24. Mai 2018 über 1. Mai Demonstration im Grunewald ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. a) Wie viele Sachbeschädigungen wurden durch die Demonstration des "Quartiersmanagement Grunewald" am 1.Mai 2018 in Grunewald verursacht? Zu 1.: Mit Stand vom 30. Mai 2018 sind dem Senat 80 Sachbeschädigungen im Zusammenhang mit der Demonstration „Quartiersmanagement Grunewald“ bekannt. Nach eingehender strafrechtlicher Prüfung sind derzeit 72 der in diesem Zusammenhang eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des Landfriedensbruchs und acht Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Sachbeschädigung in Bearbeitung und als solche statistisch erfasst. Darüber hinaus wurden bei der Polizei Berlin zunächst zwei weitere Ermittlungsverfahren erfasst, bei denen sich der Verdacht der Sachbeschädigung nicht bestätigt hat. 2. Frage 2: In wie vielen Fällen wird a) von Amts wegen b) aufgrund von Strafantrag wegen Sachbeschädigung ermittelt? Welcher Anfragsverdacht liegt den Ermittlungen im jeweiligen Einzelfall zu Grunde? Bitte zusätzlich nach den geschädigten Gegenständen aufschlüsseln. Zu 2. a.) und b.): Die Bearbeitung der 72 erfassten Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des Landfriedensbruchs bedarf keines Strafantrags, da es sich hier jeweils um ein Offizialdelikt handelt, welches von Amts wegen verfolgt wird. Darüber hinaus liegen derzeit zu vier der acht in Bearbeitung befindlichen Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Sachbeschädigung Strafanträge vor. Für die verbliebenen vier Sachverhalte wird darauf verwiesen, dass die antragsberechtigte Person eine dreimonatige Frist zur Stellung eines Strafantrags hat und diese Frist erst nach dem Bekanntwerden einer tatverdächtigen Person beginnt. Seite 2 von 3 Zu Ermittlungsvorgängen, in denen derzeit keine tatverdächtigen Personen bekannt sind, ist die Stellung eines Strafantrags entbehrlich. Die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden werden hier ebenfalls von Amts wegen ohne Vorliegen eines Strafantrags mit dem Ziel geführt, eine tatverdächtige Person namentlich bekannt zu machen. Die Zuordnung von betroffenen Gegenständen ist dem Senat nicht möglich, da hierzu keine statistische Erfassung im Sinne der Anfrage erfolgt. 3. In wie vielen Fällen haben die Geschädigten keinen Strafantrag gestellt? Bitte nach den geschädigten Gegenständen aufschlüsseln. Zu 3.: Siehe Antwort zu den Fragen 2 a) und 2 b). 4. Wie viele Personalienfeststellungen, vorläufige Freiheitsentziehungen und Festnahmen gab es und aus welchem Grund? Wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet und welche Rechtsgrundlagen lagen diesen zugrunde? Zu 4.: Im Zusammenhang mit der Demonstration „Quartiersmanagement Grunewald“ wurden durch Dienstkräfte der Polizei Berlin insgesamt zehn Personen vorläufig festgenommen und damit einhergehend auch einer Personalienfeststellung unterzogen. Die Maßnahmen erfolgten aufgrund der nachfolgenden Verstöße und führten allesamt zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens: Anfangsverdacht Anzahl (gesamt) StGB - Sachbeschädigung 6 StGB - Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 1 StGB - Gefangenenbefreiung 1 Versammlungsgesetz (VersG) 1 Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (BtMG) 1 5. Wie hoch ist der festgestellte finanzielle Schaden, der am Rande der Demonstration verursacht wurde, insgesamt? Zu 5.: Eine valide Bezifferung der Schadenssumme ist dem Senat derzeit nicht möglich. 6. Wie viele Polizeikräfte waren insgesamt im Einsatz vor Ort? Zu 6.: Im Rahmen des Einsatzes am 1. Mai 2018 im Grunewald waren 696 Dienstkräfte der Polizei Berlin vor Ort. 7. Gab es Körperverletzungen zu Lasten von DemonstrationsteilnehmerInnen oder PolizistInnen und wurden Strafanträge gestellt? Zu 7.: Mit Stand vom 30. Mai 2018 wird ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt zum Nachteil eines männlichen Demonstrationsteilnehmers geführt. Die Stellung eines Strafantrags durch die betroffene Person ist nicht erforderlich, da es sich bei dem zugrunde liegenden Delikt um ein Offizialdelikt Seite 3 von 3 handelt, welches von Amts wegen verfolgt wird. Körperverletzungsdelikte zum Nachteil von Polizeidienstkräften im Zusammenhang mit der Demonstration "Quartiersmanagement Grunewald" gibt es derzeit nicht. Berlin, den 12. Juni 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport