Drucksache 18 / 15 155 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Georg P. Kössler (GRÜNE) vom 24. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Mai 2018) zum Thema: Mikroplastik in der Umwelt und Antwort vom 05. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Juni 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Georg P. Kössler (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15155 vom 24.05.2018 über Mikroplastik in der Umwelt Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nur zum Teil in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) um Stellungnahme zu den Fragen 5 und 6 gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben. Vorbemerkung des Abgeordneten: Mikroplastik findet sich immer häufiger in der Umwelt. Mikroplastik wird entweder bewusst hergestellt, beispielsweise für Kosmetika, oder entsteht beim Zerfall von Kunststoffprodukten, etwa Verpackungen. Die kleinen Partikel landen dann in Gewässern, aber auch in den Böden und gehen von dort aus wieder in die Nahrungskette. Mikroplastik enthält vielfach krebserregende Substanzen, weshalb mögliche Einträge in die Umwelt zu verhindern sind. Frage 1: Teilt der Senat die Einschätzung, dass Mikroplastik ein Risiko für Umwelt und Gesundheit darstellt und Einträge deshalb regelmäßig geprüft und nach Möglichkeit unterbunden werden müssen? Antwort zu 1: Der Eintrag von Plastik bzw. Mikroplastik in die Umwelt sollte als Vorsorgemaßnahme, soweit möglich, unterbunden werden. 2 Frage 2: Werden die Berliner Gewässer nach Kenntnis des Senats im Hinblick auf Mikroplastik beprobt? Wenn ja, wie häufig? Wenn nein, warum nicht? Frage 3: Wie hat sich der Mikroplastik-Gehalt in den Berliner Gewässern nach Kenntnis des Senats verändert? Bitte angeben pro Gewässer für die letzten 15 Jahre in Partikel pro Kubikmeter. Antwort zu 2 und 3: Eine regelmäßige Beprobung der Berliner Gewässer erfolgte bisher nicht. Vor einer regelmäßigen Beprobung sind noch eine Vielzahl von methodischen Fragestellungen zur Probennahme und Analytik zu klären. Dazu laufen verschiedene Projekte, u.a. das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderte Projekt MIWA - Mikroplastik im Wasserkreislauf - unter Leitung der Technischen Universität Berlin (TU Berlin). Im Rahmen dieses Projektes werden auch an ausgewählten Stellen des Berliner Gewässersystems sowie der Regenwasserinfrastruktur Proben entnommen und auf Mikroplastik untersucht. Eine systematische Auswertung liegt vor dem Hintergrund der Methodenentwicklung und Erprobung nicht vor. Es liegt zudem ganz aktuell eine Studie zum Auftreten von Mikroplastik im Teltowkanal der Universität Potsdam vor (Multitemporal surveys for microplastic particles enabled by a novel and fast application of SWIR imaging spectroscopy - Study of an urban watercourse traversing the city of Berlin; Institut für Erd- und Umweltwissenschaften - Universität Potsdam; 2018). Eine abschließende Einordnung der Befunde und der angewandten Methodik ist noch nicht erfolgt. So wurden im Rahmen dieses Projektes Messungen nur für große Partikel ab 450 µm vorgenommen, der für ökologische Wirkungen interessante Bereich liegt jedoch im Bereich von 1 µm, 10 µm oder 20 µm. Frage 4: Ist dem Senat bekannt, aus welchen Quellen die Einträge von Mikroplastik in die Berliner Umwelt stattfinden? Antwort zu 4: Eintragsbilanzen liegen für Berlin nicht vor. Als Quellen kommen in Betracht: kosmetische Produkte, jedoch mit geringen Einsatzmengen und zunehmendem Ersatz durch andere mineralische Teilchen, Degradation und Zerfall vom Makroplastik, Strahlmittel, Kunststoffwachse, Chemiefasern und Reifenabrieb. Frage 5: Ein großer Teil des Berliner Biomülls wird in der Vergärungsanlage bearbeitet. Werden die Gärreste nach Kenntnis des Senats auf Mikroplastik beprobt? Wenn ja, wie häufig? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 5: Die BSR hat hierzu wie folgt geantwortet: „Die Gärreste aus der Vergärungsanlage werden nicht auf Mikroplastik beprobt. Eine weitere Aufbereitung findet allerdings beim Kompostaufbereiter statt, der die Grenzwerte nach der Düngemittelverordnung einhalten muss. 3 Für die Untersuchung auf Mikroplastik in Verwertungsanlagen für organische Reststoffe existieren derzeit weder eine einheitliche Definition noch standardisierte und reproduzierbare Analyseverfahren.“ Frage 6: Wie haben sich die Mikroplastikanteile im Gärrest nach Kenntnis des Senats in den letzten Jahren verändert? Bitte angeben für die letzten 5 Jahre. Antwort zu 6: Entfällt, siehe Antwort zu Frage 5. Berlin, den 05.06.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-15155 S18-15155