Drucksache 18 / 15 159 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 28. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Mai 2018) zum Thema: Organisierte Kriminalität und Bandenkriminalität in Berlin und Antwort vom 08. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Jun. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 18 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15159 vom 28. Mai 2018 über Organisierte Kriminalität und Bandenkriminalität in Berlin ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie und wo ist polizeilich der Begriff "Organisierte Kriminalität" definiert? Zu 1.: Zur bundesweit einheitlichen Betrachtung der Organisierten Kriminalität (OK) hat sich die Arbeitsgruppe Justiz/Polizei im Jahre 1990 auf die nachfolgende noch heute gültige Definition geeinigt: „Organisierte Kriminalität ist die von Gewinn- oder Machtstreben bestimmte planmäßige Begehung von Straftaten, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung sind, wenn mehr als zwei Beteiligte auf längere oder unbestimmte Dauer arbeitsteilig a) unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen, b) unter Anwendung von Gewalt oder anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel und/oder c) unter Einflussnahme auf Politik, Medien, öffentliche Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft.“ zusammenwirken.“ 2. Wie und wo ist polizeilich der Begriff "Bandenkriminalität" definiert? Zu 2.: Die Begehung von Straftaten als Mitglied einer Bande stellt im Strafgesetzbuch (StGB) eine Qualifizierung verschiedener Straftatbestände dar. Gemäß Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 22. März 2001 – BGH GSSt 1/00 setzt der Begriff „Bande“ den Zusammenschluss von mindestens drei Personen voraus, die sich mit dem Willen verbunden haben, künftig für eine gewisse Dauer mehrere selbständige, im Einzelnen noch ungewisse Straftaten des im Gesetz genannten Deliktstyps zu begehen. Seite 2 von 18 Eine darüber hinaus gehende polizeiliche Definition des Begriffes „Bandenkriminalität“ existiert nicht. 3. Wie viele Taten (welches konkreten Tatbestands) und wie viele Tatverdächtige in Berlin sind in den Jahren 2007 bis heute jeweils dem Bereich der Organisierten Kriminalität zugeordnet worden? Zu 3.: Eine elektronische Auswertung ist rückwirkend nur bis zum Jahr 2011 möglich. Auswertbar sind dabei die Anzahl der OK-Verfahrenskomplexe, die durch die Polizei Berlin und die Bundesbehörden (Zoll, Bundespolizei, Bundeskriminalamt) in Berlin geführt wurden sowie die in diesem Zusammenhang neu ermittelten Tatverdächtigen (TV). Der Gegenstand und die Anzahl der einzelnen Ermittlungsverfahren, die zu den jeweiligen Komplexen gehören, sind statistisch nicht erfasst. Berichtsjahr 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 OK-Verfahrenskomplexe Polizei Berlin und Bundesbehörden in Berlin 68 48 62 57 53 61 68 neu ermittelte TV Polizei Berlin und Bundesbehörden in Berlin 305 266 373 436 250 353 253 4. Wie viele Taten (welches konkreten Tatbestands) und wie viele Tatverdächtige in Berlin sind in den Jahren 2007 bis heute jeweils dem Bereich der Bandenkriminalität zugeordnet worden? Zu 4.: Die Abbildung der Bandenkriminalität ist über die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) nur eingeschränkt möglich, da nur einige ausgewählte Erfassungsschlüssel in ihrer textlichen Bezeichnung ausschließlich diese Begehungsweise ausweisen. Zu einer Vielzahl der Delikte sind sowohl die banden- als auch die gewerbsmäßigen Begehungsformen unter einem PKS- Schlüssel zusammengefasst. Bis zum Jahr 2010 wurden Diebstahlsdelikte in entsprechend qualifizierter Begehungsweise noch detailliert als Bandendiebstahl ausgewiesen. Seit dem Jahr 2011 werden in der PKS die Begehungsformen „Bandendiebstahl“ und „Diebstahl mit Waffen“ zusammengefasst, so dass ab diesem Zeitpunkt keine detaillierte Aussage darüber möglich ist, wie viele Fälle durch eine Bande begangen wurden. Nur in wenigen Ausnahmefällen wird aktuell die bandenmäßige Begehungsweise noch exklusiv abgebildet. Dabei handelt es sich um verschiedene Hehlereidelikte (PKS-Schlüssel: 631200, 631300, 632200, 632300), ein Betäubungsmittel (BtM)- Delikt (PKS-Schlüssel: 734210), einen Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz (PKS- Schlüssel: 725420) und seit dem Jahr 2016 um den Wohnungseinbruchsdiebstahl (PKS-Schlüssel: 435020, 436020). Eine Übersicht zu den angefragten Daten geben die nachfolgenden vier Tabellen, die auf Basis der PKS erstellt wurden. Anmerkung zur Darstellung in den Tabellen: In den Tabellen werden nur die PKS-Schlüssel ausgewiesen, zu denen im angefragten Zeitraum auch Fälle/Tatverdächtige erfasst wurden. Zu den mit Querstrich gekennzeichneten Feldern existierte der ausgewiesene PKS- Schlüssel in dem entsprechenden Jahr nicht. Seite 3 von 18 Hinsichtlich der Daten zu den Tatverdächtigen (Tabellen 2 und 4) ist zu beachten, dass die Anzahl der Tatverdächtigen der einzelnen Erfassungsschlüssel für eine Gesamtanzahl nicht addiert werden darf, da einzelne Tatverdächtige zu mehreren Erfassungsschlüsseln erfasst sein können. Seite 4 von 18 Tabelle 1 - Fälle, die eine bandenmäßige Begehung voraussetzen PKS - Schlüssel Delikt 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 400030 Bandendiebstahl, sonstige Örtlichkeit, sonstiges Gut § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB 43 12 21 20 - - - - - - - 400040 Schwerer Bandendiebstahl, sonstige Örtlichkeit, sonstiges Gut 29 38 27 17 - - - - - - - 400130 Bandendiebstahl von Kraftwagen § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB 2 2 3 10 - - - - - - - 400140 Schwerer Bandendiebstahl von Kraftwagen 14 10 15 26 - - - - - - - 400230 Bandendiebstahl von Mopeds und Krafträdern § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB 0 3 3 2 - - - - - - - 400240 Schwerer Bandendiebstahl von Mopeds und Krafträdern 0 0 1 3 - - - - - - - 400330 Bandendiebstahl von Fahrrädern § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB 0 1 1 1 - - - - - - - 400340 Schwerer Bandendiebstahl von Fahrrädern 0 1 2 2 - - - - - - - 400830 Bandendiebstahl von Antiquitäten, Kunst- und sakralen Gegenständen § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB 0 0 0 1 - - - - - - - 405030 Bandendiebstahl in/aus Banken, Sparkassen, Postfilialen und -agenturen und dgl., sonstiges Gut, § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB 0 1 0 0 - - - - - - - 405040 Schwerer Bandendiebstahl in/aus Banken, Sparkassen, Postfilialen und -agenturen und dgl., sonstiges Gut 0 104 20 2 - - - - - - - 410030 Bandendiebstahl in/aus Büro/Werkstatt pp., sonstiges Gut, § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB 2 3 0 2 - - - - - - - 410040 Schwerer Bandendiebstahl in/aus Büro/Werkstatt pp., sonstiges Gut 10 7 8 5 - - - - - - - 410140 Schwerer Bandendiebstahl in/aus Büro/Werkstatt pp. von Kraftwagen mit Waffen 1 0 0 1 - - - - - - - 410840 Schwerer Bandendiebstahl in/aus Büro/Werkstatt 0 0 1 0 - - - - - - - Seite 5 von 18 pp. von Antiquitäten, Kunst- und sakralen Gegenständen 415030 Bandendiebstahl in/aus Gaststätten/Hotels pp., sonstiges Gut, § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB 1 13 0 0 - - - - - - - 415040 Schwerer Bandendiebstahl in/aus Gaststätten/Hotels pp., sonstiges Gut 0 5 1 16 - - - - - - - 415740 Schwerer Bandendiebstahl in/aus Gaststätten/Hotels pp. von/aus Automaten 0 5 0 0 - - - - - - - 415840 Schwerer Bandendiebstahl in/aus Gaststätten/Hotels pp. von Antiquitäten, Kunstund sakralen Gegenständen 0 2 0 0 - - - - - - - 420030 Bandendiebstahl in/aus Kiosken § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB 0 0 2 1 - - - - - - - 420040 Schwerer Bandendiebstahl in/aus Kiosken 4 0 0 9 - - - - - - - 425030 Bandendiebstahl in/aus Verkaufsräumen pp., sonstiges Gut (ohne Ladendiebstahl) § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB 4 15 11 10 - - - - - - - 425040 Schwerer Bandendiebstahl in/aus Verkaufsräumen pp., sonstiges Gut (ohne Ladendiebstahl) 11 17 19 7 - - - - - - - 425840 Schwerer Bandendiebstahl in/aus Verkaufsräumen pp. (ohne Ladendiebstahl) von Antiquitäten, Kunst- und sakralen Gegenständen 0 1 0 0 - - - - - - - 426030 Bandendiebstahl -Ladendiebstahl (von ausgelegten Waren durch Kunden während der Geschäftszeit), sonstiges Gut, § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB 87 20 30 25 - - - - - - - 426040 Schwerer Bandendiebstahl -Ladendiebstahl (von ausgelegten Waren durch Kunden während der Geschäftszeit), sonstiges Gut 8 4 4 2 - - - - - - - 430040 Schwerer Bandendiebstahl in/aus Vitrine/Schaufenster, sonstiges Gut 0 3 0 0 - - - - - - - 435020 Wohnungseinbruchdiebstahl (ohne TWE) bandenmäßig - - - - - - - - - 37 41 Seite 6 von 18 436020 Tageswohnungseinbruchdiebstahl bandenmäßig - - - - - - - - - 12 11 445030 Bandendiebstahl in/aus überwiegend unbezogenen Neu- und Rohbauten, Baubuden und Baustellen, sonstiges Gut, § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB 2 1 0 0 - - - - - - - 450030 Bandendiebstahl in/aus Kraftfahrzeugen, sonstiges Gut, § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB 1 2 3 3 - - - - - - - 450040 Schwerer Bandendiebstahl in/aus Kraftfahrzeugen, sonstiges Gut 3 4 2 8 - - - - - - - 455030 Bandendiebstahl an Kraftfahrzeugen § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB 1 5 0 1 - - - - - - - 455040 Schwerer Bandendiebstahl an Kraftfahrzeugen 0 0 1 0 - - - - - - - 490030 Schwerer Taschendiebstahl von sonstigen Gegenständen durch Banden - § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB 13 11 32 14 - - - - - - - 490040 Schwerer Banden-Taschendiebstahl von sonstigen Gegenständen 1 1 5 2 - - - - - - - 490530 Schwerer Taschendiebstahl von unbaren Zahlungsmitteln durch Banden - § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB 0 0 2 1 - - - - - - - 490540 Schwerer Banden-Taschendiebstahl von unbaren Zahlungsmitteln 0 1 0 1 - - - - - - - 631200 Bandenhehlerei von Kfz § 260 Abs. 1 Nr. 2 StGB 6 2 1 0 1 0 0 2 0 0 0 631300 Gewerbsmäßige Bandenhehlerei von Kfz § 260a StGB 6 2 6 5 5 3 1 0 0 4 1 632200 Bandenhehlerei § 260 Abs. 1 Nr. 2 StGB 1 3 0 3 2 1 1 1 6 0 0 632300 Gewerbsmäßige Bandenhehlerei § 260a StGB 19 19 182 17 12 12 7 4 38 4 5 725420 gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern gemäß § 97 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz 20 29 103 84 60 52 46 26 33 53 5 734210 Verstöße gemäß § 30 Abs.1 Nr.1 BtMG (als Mitglied einer Bande) 3 6 21 8 2 1 5 10 5 3 7 Quelle: Landeskriminalamt (LKA St 14) Seite 7 von 18 Tabelle 2 - Tatverdächtige zu Fällen, die eine bandenmäßige Begehung voraussetzen PKS- Schlüssel Delikt 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 400030 Bandendiebstahl, sonstige Örtlichkeit, sonstiges Gut § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB 69 17 32 23 - - - - - - - 400040 Schwerer Bandendiebstahl, sonstige Örtlichkeit, sonstiges Gut 47 60 47 39 - - - - - - - 400130 Bandendiebstahl von Kraftwagen § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB 2 12 9 16 - - - - - - - 400140 Schwerer Bandendiebstahl von Kraftwagen 30 35 30 50 - - - - - - - 400230 Bandendiebstahl von Mopeds und Krafträdern § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB 0 6 4 10 - - - - - - - 400240 Schwerer Bandendiebstahl von Mopeds und Krafträdern 0 0 0 8 - - - - - - - 400330 Bandendiebstahl von Fahrrädern § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB 0 3 3 1 - - - - - - - 400340 Schwerer Bandendiebstahl von Fahrrädern 0 3 2 2 - - - - - - - 400840 Schwerer Bandendiebstahl von Antiquitäten, Kunst- und sakralen Gegenständen 0 0 0 2 - - - - - - - 405030 Bandendiebstahl in/aus Banken, Sparkassen, Postfilialen und -agenturen und dgl., sonstiges Gut, § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB 0 2 0 0 - - - - - - - 405040 Schwerer Bandendiebstahl in/aus Banken, Sparkassen, Postfilialen und -agenturen und dgl., sonstiges Gut 0 0 3 0 - - - - - - - 410030 Bandendiebstahl in/aus Büro/Werkstatt pp., sonstiges Gut, § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB 4 5 0 1 - - - - - - - 410040 Schwerer Bandendiebstahl in/aus Büro/Werkstatt pp., sonstiges Gut 10 9 10 0 - - - - - - - 410140 Schwerer Bandendiebstahl in/aus Büro/Werkstatt pp. von Kraftwagen mit Waffen 1 0 0 0 - - - - - - - 415030 Bandendiebstahl in/aus Gaststätten/Hotels pp., 2 6 0 0 - - - - - - - Seite 8 von 18 sonstiges Gut, § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB 415040 Schwerer Bandendiebstahl in/aus Gaststätten/Hotels pp., sonstiges Gut 0 10 3 1 - - - - - - - 415740 Schwerer Bandendiebstahl in/aus Gaststätten/Hotels pp. von/aus Automaten 0 2 0 0 - - - - - - - 415840 Schwerer Bandendiebstahl in/aus Gaststätten/Hotels pp. von Antiquitäten, Kunstund sakralen Gegenständen 0 2 0 0 - - - - - - - 420030 Bandendiebstahl in/aus Kiosken § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB 0 0 3 0 - - - - - - - 420040 Schwerer Bandendiebstahl in/aus Kiosken 11 0 0 10 - - - - - - - 425030 Bandendiebstahl in/aus Verkaufsräumen pp., sonstiges Gut (ohne Ladendiebstahl) § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB 14 55 22 21 - - - - - - - 425040 Schwerer Bandendiebstahl in/aus Verkaufsräumen pp., sonstiges Gut (ohne Ladendiebstahl) 12 22 38 10 - - - - - - - 425840 Schwerer Bandendiebstahl in/aus Verkaufsräumen pp. (ohne Ladendiebstahl) von Antiquitäten, Kunst- und sakralen Gegenständen 0 3 0 0 - - - - - - - 426030 Bandendiebstahl -Ladendiebstahl (von ausgelegten Waren durch Kunden während der Geschäftszeit), sonstiges Gut, § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB 36 25 36 32 - - - - - - - 435020 Wohnungseinbruchdiebstahl (ohne TWE) bandenmäßig - - - - - - - - - 11 41 436020 Tageswohnungseinbruchdiebstahl bandenmäßig - - - - - - - - - 4 10 440330 Bandendiebstahl in/aus Boden-, Kellerräumen, Waschküchen ... von Fahrrädern § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB 0 0 4 0 - - - - - - - Seite 9 von 18 445030 Bandendiebstahl in/aus überwiegend unbezogenen Neu- und Rohbauten, Baubuden und Baustellen, sonstiges Gut, § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB 4 0 0 0 - - - - - - - 450030 Bandendiebstahl in/aus Kraftfahrzeugen, sonstiges Gut, § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB 4 0 11 2 - - - - - - - 450040 Schwerer Bandendiebstahl in/aus Kraftfahrzeugen, sonstiges Gut 6 2 5 9 - - - - - - - 455030 Bandendiebstahl an Kraftfahrzeugen § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB 2 3 0 7 - - - - - - - 455040 Schwerer Bandendiebstahl an Kraftfahrzeugen 0 0 6 0 - - - - - - - 490030 Schwerer Taschendiebstahl von sonstigen Gegenständen durch Banden - § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB 14 23 44 19 - - - - - - - 490040 Schwerer Banden-Taschendiebstahl von sonstigen Gegenständen 4 3 6 4 - - - - - - - 490530 Schwerer Taschendiebstahl von unbaren Zahlungsmitteln durch Banden - § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB 0 0 3 3 - - - - - - - 631200 Bandenhehlerei von Kfz § 260 Abs. 1 Nr. 2 StGB 19 2 0 0 5 1 0 6 0 0 0 631300 Gewerbsmäßige Bandenhehlerei von Kfz § 260a StGB 13 10 9 8 30 11 6 0 0 7 3 632200 Bandenhehlerei § 260 Abs. 1 Nr. 2 StGB 1 4 0 3 2 1 2 3 10 0 0 632300 Gewerbsmäßige Bandenhehlerei § 260a StGB 29 35 30 37 26 33 18 13 30 9 19 725420 gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern gemäß § 97 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz 20 23 90 65 56 55 31 32 36 31 4 734210 Verstöße gemäß § 30 Abs.1 Nr.1 BtMG (als Mitglied einer Bande) 6 29 51 31 9 5 20 36 21 10 38 Quelle: Landeskriminalamt (LKA St 14) Seite 10 von 18 Tabelle 3 - Fälle, die nicht zwingend bandenmäßig, sondern ebenso „gewerbsmäßig“ oder „mit Waffe“ begangen worden sein können. PKS- Schlüssel Delikt 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 143200 Verbreitung kinderpornographischer Schriften (Erzeugnisse) durch gewerbs-/bandenmäßiges Handeln gemäß § 184b Abs. 3 StGB 0 5 8 2 0 1 1 3 5 - - 143220 Verbreitung und Herstellung von Kinderpornographie gewerbs-/bandenmäßig - - - - - - - - - 2 0 143500 Verbreitung jugendpornographischer Schriften (Erzeugnisse) durch gewerbs-/bandenmäßiges Handeln - - 2 0 1 0 0 0 1 - - 143520 Verbreitung und Herstellung von Jugendpornographie gewerbs-/bandenmäßig - - - - - - - - - 0 2 236400 Gewerbs- oder bandenmäßiger Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung gemäß § 232 Abs. 3 Nr. 3 StGB 12 9 11 1 4 6 10 6 9 13 - 237400 Gewerbs- oder bandenmäßiger Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft gemäß § 233 Abs. 3 mit Verweis auf § 232 Abs. 3 Nr. 3 StGB 3 0 0 0 0 0 0 0 0 0 - 400020 Sonstiger Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl, schwerer Bandendiebstahl - - - - 146 264 183 229 257 472 213 400120 Diebstahl von Kraftwagen mit Waffen, Bandendiebstahl, schwerer Bandendiebstahl - - - - 25 19 50 129 31 43 68 400220 Diebstahl von Mopeds und Krafträdern mit Waffen, Bandendiebstahl, schwerer Bandendiebstahl - - - - 5 6 4 4 4 17 12 400320 Diebstahl von Fahrrädern mit Waffen, Bandendiebstahl, schwerer Bandendiebstahl - - - - 14 24 26 28 37 44 33 400420 Diebstahl von Schusswaffen mit Waffen, Bandendiebstahl, schwerer Bandendiebstahl - - - - 0 0 1 2 1 1 0 Seite 11 von 18 400520 Diebstahl von unbaren Zahlungsmitteln mit Waffen, Bandendiebstahl, schwerer Bandendiebstahl - - - - 0 0 1 1 0 0 3 400720 Diebstahl von/aus Automaten mit Waffen, Bandendiebstahl, schwerer Bandendiebstahl - - - - 2 8 5 11 6 6 10 405020 Diebstahl in/aus Banken, Sparkassen, Postfilialen und -agenturen und dgl. mit Waffen, Bandendiebstahl, schwerer Bandendiebstahl - - - - 0 4 296 24 299 9 74 410020 Diebstahl in/aus Büro/Werkstatt pp mit Waffen, Bandendiebstahl, schwerer Bandendiebstahl - - - - 12 12 11 12 13 23 19 410120 Diebstahl in/aus Büro/Werkstatt pp. von Kraftwagen mit Waffen, Bandendiebstahl, schwerer Bandendiebstahl - - - - 0 0 0 1 0 0 0 410320 Diebstahl in/aus Büro/Werkstatt pp. von Fahrrädern mit Waffen, Bandendiebstahl, schwerer Bandendiebstahl - - - - 0 0 1 1 0 1 1 410520 Diebstahl in/aus Büro/Werkstatt pp. von unbaren Zahlungsmitteln mit Waffen, Bandendiebstahl, schwerer Bandendiebstahl - - - - 0 1 0 0 0 0 1 410720 Diebstahl in/aus Büro/Werkstatt pp. von/aus Automaten mit Waffen, Bandendiebstahl, schwerer Bandendiebstahl - - - - 0 1 0 0 0 0 0 415020 Diebstahl in/aus Gaststätten/Hotels pp mit Waffen, Bandendiebstahl, schwerer Bandendiebstahl - - - - 7 4 21 12 12 33 8 415520 Diebstahl in/aus Gaststätten/Hotels pp. von unbaren Zahlungsmitteln mit Waffen, Bandendiebstahl, schwerer Bandendiebstahl - - - - 1 1 5 0 0 3 0 415720 Diebstahl in/aus Gaststätten/Hotels pp. von/aus Automaten mit Waffen, Bandendiebstahl, schwerer Bandendiebstahl - - - - 0 1 3 0 4 0 5 425020 Sonstiger Diebstahl in/aus Verkaufsräumen pp mit Waffen, Bandendiebstahl, schwerer - - - - 38 49 45 64 45 86 58 Seite 12 von 18 Bandendiebstahl 425320 Diebstahl in/aus Verkaufsräumen pp. von Fahrrädern mit Waffen, Bandendiebstahl, Schwerer Bandendiebstahl - - - - 1 0 0 0 0 0 1 425520 Diebstahl in/aus Verkaufsräumen pp. von unbaren Zahlungsmitteln mit Waffen, Bandendiebstahl, schwerer Bandendiebstahl - - - - 0 0 1 0 0 0 0 426020 Ladendiebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl, Schwerer Bandendiebstahl - - - - 441 478 529 519 594 622 723 440020 Diebstahl in/aus Keller/Boden mit Waffen, Bandendiebstahl, Schwerer Bandendiebstahl 4 33 17 21 5 8 8 440320 Diebstahl in/aus Keller/Boden von Fahrrädern mit Waffen, Bandendiebstahl, Schwerer Bandendiebstahl - - - - 1 4 2 0 1 3 4 445020 Sonstiger Diebstahl in/aus Baustelle mit Waffen, Bandendiebstahl, schwerer Bandendiebstahl - - - - 7 3 7 1 6 2 3 445520 Diebstahl in/aus Baustelle von unbaren Zahlungsmitteln mit Waffen, Bandendiebstahl, Schwerer Bandendiebstahl - - - - 0 0 1 0 0 1 0 450020 Diebstahl in/aus Kfz mit Waffen, Bandendiebstahl, Schwerer Bandendiebstahl - - - - 18 21 37 62 44 39 46 450520 Diebstahl in/aus Kfz von unbaren Zahlungsmitteln mit Waffen, Bandendiebstahl, Schwerer Bandendiebstahl - - - - 0 0 2 1 0 0 0 455020 Diebstahl an Kfz mit Waffen, Bandendiebstahl, Schwerer Bandendiebstahl - - - - 4 - - - - - - 490020 Taschendiebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl, Schwerer Bandendiebstahl - - - - 46 64 44 129 192 216 142 490520 Taschendiebstahl von unbaren Zahlungsmitteln mit Waffen, Bandendiebstahl, Schwerer Bandendiebstahl - - - - 3 5 4 2 15 19 12 550010 Gewerbs- und bandenmäßige Geldfälschung gemäß § 146 Abs. 2 StGB 1 0 0 0 1 2 0 0 0 2 0 Seite 13 von 18 651300 Bestechlichkeit - gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande gemäß § 335 Abs. 2 Nr. 3 StGB 0 13 1 3 36 1 3 2 4 14 2 652300 Bestechung - gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande nach § 335 Abs. 2 Nr. 3 StGB 0 15 1 2 35 1 3 1 1 0 657200 Bestechlichkeit und Bestechung - gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande gemäß § 300 Satz 2 Nr. 2 StGB 0 0 2 0 2 1 2 2 2 1 4 725220 Einschleusen von Ausländern (gewerbs-oder bandenmäßig) - - 54 23 23 36 46 35 39 50 51 734220 Verstöße gemäß § 30a BtMG 14 20 17 8 20 12 8 16 14 10 5 Quelle: Landeskriminalamt (LKA St 14) Seite 14 von 18 Tabelle 4 - Tatverdächtige zu Fällen, die nicht zwingend bandenmäßig begangen wurden PKS- Schlüssel Delikt 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 143200 Verbreitung kinderpornographischer Schriften (Erzeugnisse) durch gewerbs-/bandenmäßiges Handeln gemäß § 184b Abs. 3 StGB 0 3 8 2 0 0 1 3 1 - - 143220 Verbreitung und Herstellung von Kinderpornographie gewerbs-/bandenmäßig - - - - - - - - - 3 0 143500 Verbreitung jugendpornographischer Schriften (Erzeugnisse) durch gewerbs-/bandenmäßiges Handeln - - 2 0 0 0 0 0 0 - - 143520 Verbreitung und Herstellung von Jugendpornographie gewerbs-/bandenmäßig - - - - - - - - - 0 2 236400 Gewerbs- oder bandenmäßiger Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung gemäß § 232 Abs. 3 Nr. 3 StGB 14 10 11 8 5 8 17 5 23 20 - 237400 Gewerbs- oder bandenmäßiger Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft gemäß § 233 Abs. 3 mit Verweis auf § 232 Abs. 3 Nr. 3 StGB 14 0 0 0 0 0 0 0 0 0 - 400020 Sonstiger Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl, schwerer Bandendiebstahl - - - - 192 284 219 283 310 414 266 400120 Diebstahl von Kraftwagen mit Waffen, Bandendiebstahl, schwerer Bandendiebstahl - - - - 48 37 87 75 81 76 84 400220 Diebstahl von Mopeds und Krafträdern mit Waffen, Bandendiebstahl, schwerer Bandendiebstahl - - - - 11 12 10 5 5 13 15 400320 Diebstahl von Fahrrädern mit Waffen, Bandendiebstahl, schwerer Bandendiebstahl - - - - 16 31 39 38 54 51 38 400420 Diebstahl von Schusswaffen mit Waffen, Bandendiebstahl, schwerer Bandendiebstahl - - - - 0 0 0 8 2 3 0 400520 Diebstahl von unbaren Zahlungsmitteln mit Waffen, Bandendiebstahl, schwerer Bandendiebstahl - - - - 0 0 2 1 0 0 6 400720 Diebstahl von/aus Automaten mit Waffen, - - - - 1 10 8 7 7 11 2 Seite 15 von 18 Bandendiebstahl, schwerer Bandendiebstahl 405020 Diebstahl in/aus Banken, Sparkassen, Postfilialen und -agenturen und dgl. mit Waffen, Bandendiebstahl, schwerer Bandendiebstahl - - - - 0 3 1 7 11 12 13 410020 Diebstahl in/aus Büro/Werkstatt pp mit Waffen, Bandendiebstahl, schwerer Bandendiebstahl - - - - 11 14 24 11 32 29 22 410120 Diebstahl in/aus Büro/Werkstatt pp. von Kraftwagen mit Waffen, Bandendiebstahl, schwerer Bandendiebstahl - - - - 0 0 0 4 0 0 0 410320 Diebstahl in/aus Büro/Werkstatt pp. von Fahrrädern mit Waffen, Bandendiebstahl, schwerer Bandendiebstahl - - - - 0 0 2 0 0 3 3 410520 Diebstahl in/aus Büro/Werkstatt pp. von unbaren Zahlungsmitteln mit Waffen, Bandendiebstahl, schwerer Bandendiebstahl - - - - 0 1 0 0 0 0 1 410720 Diebstahl in/aus Büro/Werkstatt pp. von/aus Automaten mit Waffen, Bandendiebstahl, schwerer Bandendiebstahl - - - - 0 0 0 0 0 0 0 415020 Diebstahl in/aus Gaststätten/Hotels pp mit Waffen, Bandendiebstahl, schwerer Bandendiebstahl - - - - 12 7 13 22 22 25 14 415520 Diebstahl in/aus Gaststätten/Hotels pp. von unbaren Zahlungsmitteln mit Waffen, Bandendiebstahl, schwerer Bandendiebstahl - - - - 0 0 2 0 0 3 0 415720 Diebstahl in/aus Gaststätten/Hotels pp. von/aus Automaten mit Waffen, Bandendiebstahl, schwerer Bandendiebstahl - - - - 0 2 8 0 6 0 3 425020 Sonstiger Diebstahl in/aus Verkaufsräumen pp mit Waffen, Bandendiebstahl, schwerer Bandendiebstahl - - - - 64 71 74 65 51 113 72 425320 Diebstahl in/aus Verkaufsräumen pp. von Fahrrädern mit Waffen, Bandendiebstahl, Schwerer Bandendiebstahl - - - - 1 0 0 0 0 0 1 425520 Diebstahl in/aus Verkaufsräumen pp. von unbaren Zahlungsmitteln mit Waffen, Bandendiebstahl, - - - - 0 0 4 0 0 0 0 Seite 16 von 18 schwerer Bandendiebstahl 426020 Ladendiebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl, Schwerer Bandendiebstahl - - - - 484 472 552 535 637 630 755 440020 Diebstahl in/aus Keller/Boden mit Waffen, Bandendiebstahl, Schwerer Bandendiebstahl 4 12 9 5 4 4 6 440320 Diebstahl in/aus Keller/Boden von Fahrrädern mit Waffen, Bandendiebstahl, Schwerer Bandendiebstahl - - - - 0 1 3 0 0 1 5 445020 Sonstiger Diebstahl in/aus Baustelle mit Waffen, Bandendiebstahl, schwerer Bandendiebstahl - - - - 17 3 11 0 2 2 2 445520 Diebstahl in/aus Baustelle von unbaren Zahlungsmitteln mit Waffen, Bandendiebstahl, Schwerer Bandendiebstahl - - - - 0 0 1 0 0 2 0 450020 Diebstahl in/aus Kfz mit Waffen, Bandendiebstahl, Schwerer Bandendiebstahl - - - - 18 24 28 54 44 40 49 450220 Diebstahl in/aus Kfz von Mopeds und Krafträdern mit Waffen, Bandendiebstahl, Schwerer Bandendiebstahl - - - - 0 - - - - - - 450320 Diebstahl in/aus Kfz von Fahrrädern mit Waffen, Bandendiebstahl, Schwerer Bandendiebstahl - - - - 0 - - - - - - 455020 Diebstahl an Kfz mit Waffen, Bandendiebstahl, Schwerer Bandendiebstahl - - - - 6 - - - - - - 490020 Taschendiebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl, Schwerer Bandendiebstahl - - - - 44 92 60 99 164 272 193 490520 Taschendiebstahl von unbaren Zahlungsmitteln mit Waffen, Bandendiebstahl, Schwerer Bandendiebstahl - - - - 2 6 8 1 5 39 24 550010 Gewerbs- und bandenmäßige Geldfälschung gemäß § 146 Abs. 2 StGB 2 0 0 0 3 4 0 0 0 6 0 651300 Bestechlichkeit - gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande gemäß § 335 Abs. 2 Nr. 3 StGB 0 1 1 1 3 1 2 2 2 2 1 Seite 17 von 18 652300 Bestechung - gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande nach § 335 Abs. 2 Nr. 3 StGB 0 7 1 2 4 4 4 2 2 0 657200 Bestechlichkeit und Bestechung - gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande gemäß § 300 Satz 2 Nr. 2 StGB 0 0 6 0 3 1 4 9 5 0 6 725220 Einschleusen von Ausländern (gewerbs-oder bandenmäßig) - - 49 26 23 53 29 52 37 43 58 734220 Verstöße gemäß § 30a BtMG 41 33 36 33 45 61 34 60 80 47 18 Quelle: Landeskriminalamt (LKA St 14) Seite 18 von 18 5. Gibt es ein Lagebild im Sinne der PDV 100 zur Lage der Organisierten Kriminalität in Berlin? Gab es dieses seit dem Jahr 2000 und falls ja, seit wann nicht mehr? Zu 5.: Bis einschließlich zum Jahr 2005 gab es für Berlin ein gemeinsames Lagebild OK von Polizei und Justiz. In den Jahren 2006 bis 2013 wurde durch die Polizei ein sogenanntes „Vernetztes Lagebild OK“ erarbeitet. 6. Gibt es ein Lagebild im Sinne der PDV 100 zur Lage der Bandenkriminalität in Berlin? Gab es dieses seit dem Jahr 2000 und falls ja, seit wann nicht mehr? Zu 6.: Nein. Es gab seit dem Jahr 2000 kein Lagebild zu Bandenkriminalität. Berlin, den 08. Juni 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport