Drucksache 18 / 15 166 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Fadime Topaç (GRÜNE) vom 22. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Mai 2018) zum Thema: Sind Senior*innenbegegnungsstätten Pflicht oder Kür? und Antwort vom 13. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Jun. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Frau Abgeordnete Fadime Topaç (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15166 vom 22. Mai 2018 über Sind Senior*innenbegegnungsstätten Pflicht oder Kür? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Kenntnis beantworten kann. Um die Fragen dennoch beantworten zu können, hat der Senat daher die Bezirksämter von Berlin um Stellungnahmen gebeten, die hier wiedergegeben werden. 1. Frage: Trifft es zu, dass in der Stralsunder Straße 6 im Gesundbrunnen eine Senior *innenbegegnungsstätte durch den Bezirk Mitte aufgegeben werden muss, da das Jugendamt in den Räumlichkeiten neue Kitaplätze einrichten will? Zu 1.: Es liegen wirtschaftliche Schwierigkeiten des Trägers für den alleinigen Betrieb der Begegnungsstätte vor. Durch eine mögliche zukünftige Nutzungsvakanz ist im Bezirksamt unter anderem eine Überlegung für eine Mitnutzung durch die angrenzende Jugendeinrichtung als eine mögliche Option eines generationenübergreifenden Angebotes entstanden . 2. Frage: Wie viele weitere Fälle sind dem Senat auch aus den letzten Jahren bekannt, in denen in welchen Bezirken durch Flächenkonkurrenzen Senior*innenbegegnungsstätten für anderweitige soziale Infrastruktur aufgegeben werden mussten? Zu 2.: 9 Bezirke haben Fehlanzeige gemeldet (Tempelhof-Schöneberg, Friedrichshain-Kreuzberg, Reinickendorf, Steglitz-Zehlendorf, Lichtenberg, Pankow, Mitte, Neukölln, Charlottenburg-Wilmersdorf ). In diesen Bezirken wurden keine Seniorenfreizeitstätten für anderweitige soziale Infrastrukturen aufgegeben. Steglitz-Zehlendorf, Neukölln und Treptow-Köpenick haben wie folgt konkretisiert: - 2 - 2 Der Bezirk Steglitz-Zehlendorf betreibt sieben Seniorenfreizeitstätten, von denen sich 6 Freizeitstätten im Fachvermögen des Amtes für Soziales befinden, eine Freizeitstätte ist angemietet. Da es sich um überwiegend bezirkseigene Objekte des Sozialamtes handelt, entstehen keine Flächenkonkurrenzen. Insofern mussten Freizeitstätten auch nicht für eine anderweitige soziale Infrastruktur aufgegeben werden noch bestehen entsprechende Planungen. Im Bezirk Neukölln ist kein Fall bekannt, bei dem eine Seniorenfreizeitstätte für anderweitige soziale Infrastruktur aufgegeben werden musste. Für die ehemalige Freizeitstätte im Ortsteil Rudow ergab sich ein erheblicher Sanierungs- und Modernisierungsumfang, der wirtschaftlich nicht abgebildet werden konnte und letztlich zum Abriss führte. Auf dem Grundstück wurde eine dringend benötigte Stadtteilbibliothek errichtet, bei der die Integration der Freizeitstätte geprüft wurde, aber leider nicht realisiert werden konnte. Der Bezirk hat sich parallel um einen Ersatzstandort bemüht. Die Aktivitäten für die Senior/innen werden seitdem vorübergehend im Seniorenwohnhaus Harz angeboten, während auf dem Gelände neben der Alten Dorfschule Rudow derzeit mit Mitteln aus SIWANA die neue Freizeiteinrichtung für Rudow entsteht. Die Wünsche und Bedarfe der Senior/innen wurden bei öffentlichen Informationsveranstaltungen mit aufgenommen und sind in die weitere Planung mit eingeflossen. Am 05.06.2018 fand das Richtfest statt. Die Neueröffnung ist für den Herbst geplant. Das Bezirksamt Treptow-Köpenick teilt mit, dass aus den letzten Jahren keine Fälle bekannt sind. Zukünftig soll der KIEZKLUB KES, Plönzeile 7, Haus B, 12459 Berlin, Flächen an die Schule an der Wuhlheide, Kottmeierstr. 2 – 4, 12459 Berlin (derzeit auf demselben Campus), für die wachsende Schülerschaft und für den Umbau zu einer barrierefreien Schule abgeben. Ersatzräume sollen zur Verfügung gestellt werden, die zum Teil nicht der bisherigen Raumgröße entsprechen. Der Bezirk prüft derzeit, ob eine Anmietung von zusätzlichen Räumen außerhalb des Schulgebäudes möglich ist. Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf hat mit der Einrichtung von Stadtteilzentren alle Seniorenfreizeitstätten aufgelöst bzw. in Stadtteilzentren überführt. Die Stadtteilzentren haben den Anspruch generationsübergreifende Angebote zu unterbreiten und somit auch einem Teil der Forderungen aus § 71 SGB XII Genüge getan. 3. Frage: Welche Initiative ergreift der Senat in solchen Fällen, um entsprechende Bedarfe nach Senior *innenbegegnungsstätten wie nach Kitaplätzen nicht gegeneinander auszuspielen, sondern Kompromisslösungen mit den betroffenen Bezirken auszuloten, um beide Angebote möglich zu machen? 4. Frage: Das Vorhalten von Senior*innenbegegnungsstätten sind keine gesetzliche Pflichtaufgabe wie Kitaplätze . Welche Möglichkeiten sieht der Senat, einen Versorgungsgrad zu definieren für zu unterhaltende Senior*innenbegegnungsstätten je nach dem Anteil von Senior*innen im Sozialraum? a) Wenn nein, warum nicht? Zu 3. und 4.: Grundlage für Altenhilfe ist der § 71 SGB XII. Danach haben die Bezirke Spielräume, wie die Angebote gestaltet werden. Da das Angebot von Seniorenfreizeiteinrichtungen gesetzlich nicht verpflichtend ist, kann kein gesetzlicher Versorgungsgrad definiert werden. Es geht vielmehr um politische Zielsetzungen in den Bezirken. - 3 - 3 Die allgemeine demografische Entwicklung in Berlin bringt in allen Bezirksämtern einen Aufgabenzuwachs u.a. in den Themenfeldern Teilhabe im Alter, Gesundheitsförderung, Prävention, Geriatrie, Gerontopsychiatrie, Altenhilfe und Pflege mit sich. Gemäß der Richtlinien der Regierungspolitik sowie der 80plus-Rahmenstrategie sind daher in allen Berliner Bezirksämtern Stellen für die bezirkliche Altenhilfe-/ Geriatriekoordination zu etablieren. Um für die wichtige Aufgabe der Altenhilfe- / Geriatriekoordination das Anforderungsprofil zu schärfen sowie Aufgabenschwerpunkte und Schnittstellen zu definieren, wurde in einer bezirks- und ressortübergreifende Arbeitsgruppe eine Muster- Beschreibung des Aufgabenkreises (BAK) erarbeitet. Die inhaltliche Ausgestaltung der BAK sowie die organisatorische Zuordnung obliegt dem Bezirk. Vor diesem Hintergrund ist es Aufgabe des Bezirkes, die spezifischen Bedarfe in den Sozialräumen zu ermitteln. Dafür sind die Stellen der bezirklichen Altenhilfe-/ Geriatriekoordination prädestiniert. Selbstverständlich sollten bei anliegenden Planungsprozessen die unterschiedlichen Altersgruppen ausgewogen berücksichtigt werden. Das kann gelingen, wenn generationenübergreifende Angebote geschaffen werden. So sind beispielsweise Nachbarschaftshäuser und Stadtteilzentren Orte, an denen sich bürgerschaftliches Engagement sowie generationenübergreifende und interkulturelle Arbeit miteinander verbinden. Diese Formen der Kooperation braucht es, um den heterogenen Bedürfnissen älteren Menschen gerecht zu werden. Ein Beispiel dafür findet sich im Bezirk Mitte, wo das Bezirksamt gegenwärtig die unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten mit Blick auf die verschiedenen Bedarfe im Quartier erörtert. In diesen Prozess und die anschließende Öffentlichkeitsarbeit werden die Stadtteilkoordination , wie auch das Quartiersmanagement einbezogen. Geprüft wird hier ebenfalls die Übernahme der Angebote in anderen Einrichtungen im Quartier. Berlin, den 13. Juni 2018 In Vertretung Barbara König Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung