Drucksache 18 / 15 167 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) vom 25. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Mai 2018) zum Thema: Welche Wohngebäude in der Gropiusstadt sind asbestbelastet? II und Antwort vom 07. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Jun. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15 167 vom 25. Mai 2018 über Welche Wohngebäude in der Gropiusstadt sind asbestbelastet? II ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Wohnungen der Wohnungsgesellschaft GEHAG befanden sich zum Zeitpunkt des Verkaufes der GEHAG durch das Land Berlin 1998 in der Gropiusstadt? 2. Ist der Senat noch im Besitz des Vertrages über den Verkauf der GEHAG aus dem Jahre 1998? 3. Welche Häuser in der Gropiusstadt sind in dem o.g. Vertrag aufgelistet? Zu 1. bis 3.: Bei dem Kauf- und Abtretungsvertrag der GEHAG aus dem Jahr 1998 handelt es sich um einen Anteilskaufvertrag, welcher dem Senat vorliegt. Dabei wurden keine Grundstücke oder Wohnungen übertragen, sondern ausschließlich Aktien an der GEHAG. Einzelne Häuser der Gropiusstadt sind nicht in dem damaligen Vertrag aufgelistet. Auch wurde nicht erfasst, wie viele Wohnungen seinerzeit auf die Gropiusstadt entfielen. 4. Welche Informationen über die Asbestbelastung der Wohnungen in der Gropiusstadt oder insgesamt in Berlin sind in dem o.g. Vertrag aufgelistet? Zu 4.: Informationen über die Asbestbelastung der Wohnungen in der Gropiusstadt oder insgesamt in Berlin sind in dem oben genannten Vertrag nicht aufgelistet. 5. Welche Verpflichtungen bzgl. des Umgangs mit Asbestbauteilen sind in dem o.g. Vertrag enthalten? Zu 5.: Verpflichtungen bezüglich des Umgangs mit Asbestbauteilen sind in dem oben genannten Vertrag nicht enthalten. 6. Welche Informationen über die Asbestbelastung der Wohnungen in der Gropiusstadt hat der Senat vor oder nach dem Verkauf den dortigen MieterInnen zugeleitet? Zu 6.: Derartige Informationen hat der Senat nicht gegeben. Berlin, den 07. Juni 2018 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen S18-15167 S18-15167a