Drucksache 18 / 15 196 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 23. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Mai 2018) zum Thema: Bedingungen für die Kindertagespflegestellen und Antwort vom 13. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Jun. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Marianne Burkert-Eulitz (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15 196 vom 23. Mai 2018 über Bedingungen für die Kindertagespflegestellen ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welches Verfahren zur Kostenübernahme der Raummiete für die Tagespflege wird von den Bezirken angewandt? 2. Welche Bezirke übernehmen nach welchem Verfahren die Kosten für die Raummiete? 3. Wie wird das Verfahren zur Kostenübernahme in den einzelnen Bezirken angewandt (bitte sortiert nach Anzahl der Einrichtungen, Höhe der Kosten und Bezirk)? Zu 1. bis 3.: Im Land Berlin werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Kindertagespflege in der Ausführungsvorschrift zur Kindertagespflege auf der Grundlage des Kindertagesförderungsgesetzes - KitaFöG festgelegt. Dort wird ausgeführt, dass das Standortjugendamt einen Mietzuschuss gewähren kann, wenn die Anmietung ausdrücklich durch das Jugendamt gewünscht wird. Das ist vor allem in den Fällen notwendig , wo ohne angemietete Räume keine Kindertagespflegestelle eingerichtet werden kann, d.h. vor allem in den Innenbereichen des Stadtgebietes. Die Höhe des Mietzuschusses kann das Jugendamt bis zu einer Obergrenze von 140 € je Betreuungsplatz nach Zahl der erlaubten Plätze im pflichtgemäßen Ermessen festsetzen. Die Gewährung der Mietzuschüsse nach Bezirken und die monatliche durchschnittliche Zuschusshöhe ist der nachfolgenden Tabelle 1 zu entnehmen: 2 Tabelle 1 Gezahlte Mietzuschüsse für das Jahr 2017 nach Bezirk Bezirk Anzahl der Tagespflegestellen Durchschnittlicher Betrag pro Monat Mitte 103 397 € Friedrichshain-Kreuzberg 72 395 € Pankow 62 463 € Charlottenburg-Wilmersdorf 74 470 € Spandau 26 483 € Steglitz-Zehlendorf 30 483 € Tempelhof-Schöneberg 188 537 € Neukölln 40 367 € Treptow-Köpenick 16 594 € Marzahn-Hellersdorf 2 666 € Lichtenberg 36 439 € Reinickendorf 16 316 € Gesamt 665 468 € Datenquelle: Fachverfahren Integrierte Software für Berliner Jugendhilfe - ISBJ-KiTa 31.12.2017 u. Datenquelle Bezirk Neukölln Im Jahr 2017 wurden für 665 Tagespflegepersonen im Monat durchschnittlich 468 € an Mietzuschüssen für die Betreuung von bis zu 5 Kindern gezahlt, darin enthalten sind auch Verbundpflegestellen. Zu beachten ist, dass in 2017 die Obergrenze für den Mietzuschuss bei 120 € je Pflegeerlaubnisplatz lag, sie wurde zum 01.01.2018 auf 140 € erhöht. 4. Welche Informationen liegen dem Senat darüber vor, dass die Kostenübernahme für Einrichtungsgegenstände der Tagespflege in den Bezirken unterschiedlich gehandhabt wird? Zu 4.: Gemäß Ausführungsvorschrift zur Kindertagespflege können materielle Leistungen für Ausstattung und Einrichtungsgegenstände nach Bedarfsprüfung gewährt werden. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass die Tagespflegestellen vor allem in Privathaushalten unterschiedlich ausgestattet sind, die Ausstattung den räumlichen Gegebenheiten angepasst sein muss und die Tagespflegepersonen und –kinder individuelle Bedarfe haben. Auch bei angemieteten Räumen gibt es keine „Standardausstattung “, da der jeweilige Bedarf sehr von der Tagespflegestelle, dem Konzept und vor allem von den Räumlichkeiten abhängig ist. Insofern findet für jede Tagespflegestelle eine Einzelfallprüfung statt. 5. Liegen dem Senat Informationen darüber vor, dass es Unterschiede in der Vergütung zwischen Tageseinzel- und Verbundtagespflege gibt? Inwiefern werden Miet- und Einrichtungskosten auch für die Tageseinzelpflege übernommen? 3 Zu 5.: Die Entgelte sind in Nr. 11 Absatz 8 der Ausführungsvorschrift zur Kindertagespflege geregelt. Sie richten sich nach der Qualifikation der Tagespflegeperson, der Anzahl der Kinder und dem Betreuungsumfang. Zuschläge können für Kinder mit individuellem Betreuungsbedarf und für Betreuung zu außergewöhnlichen Zeiten gezahlt werden . Kosten für Einrichtungsgegenstände für Tagespflegestellen werden nach Bedarf der Tagespflegestelle und Anzahl der Kinder gewährt, dies gilt auch für Tagespflegestellen mit bis zu drei Kindern. Die Gewährung von Mietzuschüssen gilt für angemietete Räume, das sind in der Regel Räume für Verbundpflegestellen, in denen bis zu 10 Kinder von 2 Tagespflegepersonen betreut werden. Eine Anmietung von Räumen von Tagespflegestellen mit bis zu drei Kindern ist unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen Aspekten meist nicht sinnvoll, bei Tagespflegestellen mit bis zu 5 Kindern wird der Einzelfall betrachtet . 6. Wann wurden letztmalig die Aufwendungen für die Tagespflege erhöht? In welchem Rahmen lagen die Erhöhungen? Wie bewertet der Senat die aktuelle Höhe der Aufwendungen im Vergleich zur Finanzierung bei Kindertageseinrichtungen (Kita)? Zu 6.: Die Entgelte wurden zuletzt mit Wirkung vom 01.01.2017 um 3 % angehoben. Tagespflegestellen , die bis zu 3 Kinder betreuen, erhielten am 01.08.2017 eine nochmalige Anhebung der Entgelte um 19,45 %. Das bedeutet, dass eine Tagespflegeperson , die bis zu drei Kinder betreut, für ein Kind in Ganztagsbetreuung 479 € erhält. Die Sachkosten wurden am 01.01.2018 um 10 % auf nunmehr 220 € pro Kind und Monat angehoben. Der maximale Mietzuschuss pro Pflegeerlaubnisplatz wurde am 01.01.2018 von 120 € auf 140 € angehoben. Die Aufwände für die Betreuung eines Kindes in der Kindertagespflege sind geringer als in der Kindertageseinrichtung, wobei es sich um unterschiedliche Finanzierungsund Organisationssysteme handelt. 7. Wie lautet die im Kalenderjahr 2018 erstellte Prognose für die Anzahl der Kinder die Einrichtungen der Tagespflege besuchen? Mit Aufschlüsselung nach Tageseinzel- und Verbundtagespflege? (sortiert nach Bezirk) Zu 7.: Die Anzahl der Tagespflegestellen (inklusive ergänzenden Kindertagespflege) zum Stichtag 31.12.2017 kann der nachfolgenden Tabelle 2 entnommen werden: 4 Tabelle 2 Anzahl der belegten Kindertagespflegestellen (mit ergänzender Kindertagespflege) zum 31.12.2017 Bezirk Kindertagespflegestellen mit öffentlich geförderten Plätzen Gesamt Kindertagespflege für Kindertagespflege im Haushalt der/des Personensorge -berechtigten 1 bis 3 Kinder 4 bis 5 Kinder 6 bis 8 Kinder 9 bis 10 Kinder Mitte 19 47 20 66 35 187 Friedrichshain- Kreuzberg 12 25 29 37 28 131 Pankow 83 26 19 30 11 169 Charlottenburg- Wilmersdorf 29 59 16 52 13 169 Spandau 36 68 0 32 5 141 Steglitz- Zehlendorf 36 93 4 34 10 177 Tempelhof- Schöneberg 19 48 34 122 15 238 Neukölln 25 37 9 32 0 103 Treptow- Köpenick 15 40 4 6 1 66 Marzahn- Hellersdorf 15 33 10 6 4 68 Lichtenberg 23 17 4 22 3 69 Reinickendorf 41 43 5 15 12 116 Insgesamt 353 536 154 454 137 1.634 Datenquelle: Fachverfahren ISBJ-KiTa 31.12.2017 Der Senat beabsichtigt, die Kindertagespflege weiter zu stärken. Unternehmen, Betriebe , Kirchengemeinden und Wohnungsbaugesellschaften sollen verstärkt zur Bereitstellung von Räumen für Kindertagespflege gewonnen werden. Auch die Berücksichtigung der Kindertagespflege als Form der Kindertagesbetreuung sollte beim Abschluss städtebaulicher Verträge im Rahmen des Berliner Modells verstärkt genutzt werden. Verstärkte Werbemaßnahmen, der Ausbau der Fachberatung in den bezirklichen Jugendämtern sowie Qualifizierung und Vergütungsanpassungen sind ebenfalls wichtige Ausbaufaktoren. Berlin, den 13. Juni 2018 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie