Drucksache 18 / 15 198 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) vom 29. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Mai 2018) zum Thema: Wann wird die Schivelbeiner Straße im Wohngebiet Arnimplatz als Wohngebietsstraße anerkannt? und Antwort vom 06. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Juni 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Andreas Otto (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15198 vom 29. Mai 2018 über Wann wird die Schivelbeiner Straße im Wohngebiet Arnimplatz als Wohngebietsstraße anerkannt? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Hat der Senat begonnen zu prüfen, ob die Schivelbeiner Straße als Wohngebietsstraße im Stadtentwicklungsplan Verkehr klassifiziert werden kann, so dass dann eine durchgehende, zeitlich unbegrenzte Tempo-30-Regelung rechtlich möglich wäre? Frage 2: Welche Ergebnisse liegen aus dem bisherigen Prüfungsprozess schon vor? Frage 3: Wann gedenkt der Senat, die oben genannte Prüfung abzuschließen? Antwort zu 1 bis zu 3: Eine Überprüfung erfolgte letztmalig in 2017. Eine erneute Prüfung ist veranlasst worden. Ein Ergebnis wird voraussichtlich Ende des Jahres vorliegen. Berlin, den 06.06.2018 In Vertretung Jens-Holger Kirchner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz