Drucksache 18 / 15 203 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Wild (fraktionslos) vom 29. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Mai 2018) zum Thema: Flüchtlingsunterkunft Bäkestraße 6 in 12207 Berlin und Antwort vom 12. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Jun. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Andreas Wild (fraktionslos) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 15203 vom 29.Mai 2018 über Flüchtlingsunterkunft Bäkestraße 6 in 12207 Berlin Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das landeseigene Wohnungsunternehmen degewo AG um Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahme wurde von dem Wohnungsunternehmen in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt. Frage 1: An der Bäkestraße, unmittelbar am Teltowkanal, baut die Degewo eine Wohnanlage (ohne Keller) für Flüchtlinge. Das Grundstück galt lange als unbebaubar, da es zu feucht ist. Die Straße ist nach der „Bäke“ benannt. Das Fließ wird seit langem über ein unterirdisches Kanalsystem zwischen Birkbuschstraße und Hindenburgdamm durch Steglitz geführt und erst nach eintausend Metern an der Haydnstraße sichtbar. Von dort fließt das Wasser der kanalisierten Bäke durch den Bäkepark in den Bäketeich, der wiederum über ein Rohrsystem und nur getrennt durch die Uferpromenade mit dem Teltowkanal verbunden ist. Die vom Kanal durchschnittenen Gebiete besitzen eine nur ganz unzureichende natürliche Entwässerung. Für das nach der Havel zu entwässernde Gebiet kommen nur die Bäke nebst ihren Seitengräben in Betracht. Die Eröffnung der annähernd fertiggestellten Flüchtlingsunterkunft verzögert sich, weil der Bauherr vergessen hat, Drainagen zu legen. Wie hoch sind die Kosten für das nachträgliche Aufreißen des Bodens, um die erforderlichen Drainagen zu verlegen? Antwort zu 1: Das Grundstück der Bäkestrasse 4-6 ist ein Grundstück, das der degewo durch das Land Berlin zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum übertragen wurde. Es liegt im 2 Geltungsbereich des B-Plans XII-126, (Festsetzung: 30.03.1965 -ergänzende Festsetzungen XII-A 1971). Der B-Plan weist als Art der Nutzung ein Sondergebiet (SO) für universitäre Nutzung aus, also zunächst nicht zulässig für reine Wohnnutzung. Um das Baugrundstück trotzdem einer schnellen und dringend benötigten Wohnnutzung für Geflüchtete zuführen zu können, hat degewo auf der Grundlage der befristeten Regelung des § 246 BauGB die Bebauung mit einer Geflüchtetenunterkunft beantragt. Die Genehmigung dafür erfolgte im November 2016. Die Planung und der Bau der Geflüchtetenwohnungen hatte das Ziel, die Wohngebäude in einer ersten Phase als Geflüchtetenwohnungen dem LAF zu vermieten und in einer 2. Phase, mit geringfügigen Umbaumaßnahmen, als bezahlbaren Wohnungsbau an alle Mieterinnen und Mieter Berlins zu vermieten. Die Bodenverhältnisse des Baugrundstückes sind mit besonderer Sorgfalt zu untersuchen und zu beplanen gewesen. Für das Grundstück Bäkestr. 4-6 waren die geologische Lage und Topografie zu beachten, aber auch die vielen über die Jahre der Nichtnutzung des Grundstückes zum Teil missbräuchlich verbrachten Abfälle, die eine nicht unbeachtliche organische Aufschüttung des Geländes zur Folge hatten. Dem Baugrund wurde daher durch eine großräumige Geländemodellierung und eine anschließende Bohrpfahlgründung Rechnung getragen. Aufgrund der anstehenden Torf- und Muddeschichten besteht keine Versickerungsfähigkeit des Bodens. Daher ist auch keine Drainage, sondern eine direkte Abführung der Oberflächenniederschläge zu einer zentralen Regenretention mit einer Einleitbeschränkung von 15 l/s in das Regenwassernetz der Berliner Wasserbetriebe realisiert worden. Die im Rahmen der Außenanlagen entstehenden Mulden fangen bei außergewöhnlichen-Regenereignissen die Wassermassen auf und geben diese als Verdunstung wieder in den Wasserkreislauf ab. Diese Leistungen wurden geplant, ausgeschrieben und werden von einer Garten- und Landschaftsbaufirma im Rahmen ihrer Beauftragung ausgeführt. Die degewo war zu jeder Zeit in fachlicher Kenntnis, sodass nachträglich keine Kosten für Bodenaufreißarbeiten hinsichtlich einer Drainage entstanden sind. Das Bauvorhaben ist im geplanten Termin- und Kostenrahmen erstellt worden. Berlin, den 12.06.2018 In Vertretung Sebastian Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen