Drucksache 18 / 15 207 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 28. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Mai 2018) zum Thema: Organisierte Kriminalität in Berlin – Detonation einer Autobombe in der Bismarckstraße am 15.03.2016 (II) und Antwort vom 15. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Juni 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15 207 vom 28. Mai 2018 über Organisierte Kriminalität in Berlin - Detonation einer Autobombe in der Bismarckstraße am 15.03.2016 (II) -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche konkreten Erkenntnisse konnten das Landeskriminalamt Berlin (LKA), die Staatsanwaltschaft Berlin sowie die 1. Mordkommission jeweils zur Detonation der Autobombe am 15.03.2016 in der Bismarckstraße gewinnen? (Aufstellung erbeten.) 2. Welche sachdienlichen Hinweise auf den Täter gab es aus der Bevölkerung und konnte der mutmaßliche Täter ergriffen werden? 3. Ordnet das LKA Berlin den Anschlag der Organisierten Kriminalität in Berlin zu und wenn ja, welchem Bereich und warum? 4. Welche Hinweise gibt es, dass der Täter osteuropäischen beziehungsweise russischen Mafiakreisen zugeordnet werden kann oder Kontakte dorthin unterhält? 5. Welche Hinweise gibt es, dass auch das Opfer der Organisierten Kriminalität aus dem osteuropäischen beziehungsweise russischen Umfeld zugeordnet werden kann? Zu 1. bis 5.: Da die überaus umfangreichen Ermittlungen weiterhin andauern, können keine konkreten Erkenntnisse mitgeteilt werden. 6. Welche Hinweise gibt es, dass der Anschlag in Zusammenhang mit Drogenkriminalität in Berlin steht? 7. Welche Hinweise gibt es, dass auch das Opfer und die mit dem Opfer in Zusammenhang stehenden Gruppierungen die Drogenkriminalität verwickelt sind? Zu 6. und 7.: Es haben sich im Zuge der Ermittlungen Hinweise auf Personen ergeben, die mit Betäubungsmittelhandel in Berlin in Verbindung gebracht werden können. Allerdings ist eine abschließende Feststellung, ob auch die verfahrensgegenständliche Tat damit im Zusammenhang steht, bislang nicht möglich. 2 8. Welche Dokumente wurden im Anschlagsauto gefunden und welche Rückschlüsse lassen diese Dokumente auf die eine Zielperson oder gegebenenfalls auch mehrere Zielpersonen des Anschlags zu? Zu 8.: In dem von dem Anschlag betroffenen Kraftfahrzeug wurden insbesondere persönliche Unterlagen des Verstorbenen gefunden. Im Übrigen muss auf die Antwort zu 1. bis 5. verwiesen werden. 9. Wann konnten DNA-Spuren gesichert werden, wie viele und wie lange hat ihre Auswertung gedauert? Zu 9.: Ab dem Zeitpunkt der Aufnahme der Tatortarbeit am 15. März 2016 konnte eine Vielzahl von DNA-Spuren gesichert werden. Die Auswertungen gingen zügig voran. Im Rahmen der andauernden Ermittlungen dauern auch weitere DNA-Untersuchungen an. 10. Konnte der mutmaßliche Täter anhand der DNA-Spuren bestimmt werden und wenn ja, zu welchem genauen Zeitpunkt? Zu 10.: Siehe Antwort zu 1. bis 5. 11. Galt der getötete Mesut T. als gefährdet und gab es mit ihm ein Sicherheitsgespräch? (Wenn ja, wann und wenn nein, warum nicht?) Zu 11.: Es lagen keine Erkenntnisse vor, wonach das Opfer Mesut T. als gefährdet galt. Demzufolge gab es kein Sicherheitsgespräch. 12. Gab es in diesem Zusammenhang ein Rechtshilfeersuchen an Spanien? (Wenn ja, wann und wo wurde der mutmaßliche Täter dort ermittelt bzw. festgenommen? Waren Zielfahnder im Einsatz und wenn ja, wie viele?) Zu 12.: Siehe Antwort zu 1. bis 5. 13. Welche genauen Informationen haben das LKA Berlin und die Staatsanwaltschaft über den Sprengsatz und werden diese als vollständig angesehen? 14. Was konkret ergab die Auswertung des verwendeten Sprengstoffes? Zu 13. und 14.: Im Rahmen der Untersuchungen zum Sprengsatz konnten Art und Menge des Sprengstoffes ermittelt werden. Jedoch dauern die Ermittlungen auch hierzu noch an. Entsprechend können weitere Angaben dazu nicht gemacht werden. 15. Konnte der Auftraggeber für diesen Mord ermittelt werden und wird weiterhin in diesem Sachverhalt ermittelt? (Wenn ja, mit welchem Ergebnis, bzw. warum wurden die Ermittlungen eingestellt?) Zu 15.: Siehe Antwort zu 1. bis 5. 16. Welcher Zusammenhang besteht zwischen dem Anschlag vom 15.03.2016 und dem Anschlag vom 01.06.2015 auf den Besitzer einer Kampfkunstschule in der Uhlandstraße? Zu 16.: Ein entsprechender Zusammenhang ist von einem in anderer Sache in Untersuchungshaft befindlichen Zeugen behauptet worden. Die Ermittlungen dauern an, so dass weitere Angaben hierzu nicht gemacht werden können. 3 Berlin, den15. Juni 2018 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung