Drucksache 18 / 15 210 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kristin Brinker (AfD) vom 24. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Mai 2018) zum Thema: Strategisches Controlling des Senats – Erkenntnisse nationaler und internationaler Forschungsinstitute belanglos? und Antwort vom 12. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Jun. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1/2 Senatsverwaltung für Finanzen Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/ 15210 vom 24. Mai 2018 über „Strategisches Controlling des Senats – Erkenntnisse nationaler und internationaler Forschungsinstitute belanglos?“ ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Abgeordneten: In der Anfrageserie „Spree-Athen“ - Wie entwickelt sich die Inflation in Berlin tatsächlich? – Teil 3“ (Drs. 18/14902) führt der Senat aus. „Der Verbraucherpreisindex (VPI) ist Bestandteil der amtlichen Statistik. Die unmittelbare Entscheidungshilfe für den Senat sind grundsätzlich die Ergebnisse der amtlichen Statistik, deren gesetzliche Aufgabe es ist, laufend Daten über Massenerscheinungen zu erheben, zu sammeln, aufzubereiten , darzustellen und zu analysieren. Nur die amtliche Statistik ist durch bundesgesetzliche Regelung den Grundsätzen der Neutralität, Objektivität und fachlichen Unabhängigkeit verpflichtet. Aus diesem Grund analysiert der Senat nicht die Aussagen der zahlreichen nationalen und internationalen Forschungseinrichtungen, wie zum Beispiel die der Deutschen Bank Research (DB Research) und daher erfolgt durch den Senat auch keine Bewertung von Analysen der DB Research.“ 1. Ist die Antwort des Senats so zu interpretieren, dass der Senat „Aussagen der zahlreichen nationalen und internationalen Forschungseinrichtungen [nicht analysiert]“, weil in volkswirtschaftlichen Fragen „unmittelbare Entscheidungshilfe für den Senat […] grundsätzlich die Ergebnisse der amtlichen Statistik [sind]“? Zu 1.: Einer grundsätzlichen Nutzung der amtlichen Statistik als Entscheidungshilfe steht nicht entgegen, dass in den Meinungsbildungsprozess des Senats zu wirtschaftlichen Fragestellungen auch Aussagen privater Forschungseinrichtungen einfließen können. 2. Werden Erkenntnisse und Empfehlungen der großen Wirtschaftsforschungsinstitute, wie z.B. dem DIW in Berlin, vom Berliner Senat a) zur Kenntnis genommen? b) berücksichtigt, z.B. bei der Finanzplanung? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? 3. Werden Erkenntnisse und Empfehlungen des Bundesfinanzministeriums oder ihm nahestehender bzw. finanziell unterstützter Forschungseinrichtungen oder des Europäischen- oder des Bundesrechnungshofes vom Berliner Senat a) zur Kenntnis genommen? 2/2 b) berücksichtigt, z.B. bei der Finanzplanung? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Zu 2. und 3.: Zu Frageteil a): Ja. Zu Frageteil b): Sie werden als Input im Prozess der internen Meinungsbildung berücksichtigt. 4. Welche Bedeutung hat der Stabilitätsbericht oder andere Analysen der Bundesbank für den Senat? Zu 4.: Der Stabilitätsbericht und andere Analysen der Bundesbank sind Elemente im Prozess der internen Meinungsbildung. 5. Werden Erkenntnisse und Empfehlungen der Bundesbank vom Berliner Senat a) zur Kenntnis genommen? b) berücksichtigt, z.B. bei der Finanzplanung? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? 6. Werden Erkenntnisse und Empfehlungen der Europäischen Institutionen (Kommission, Rat, Parlament , EZB, ESM, Investitionsbank, etc.) a) zur Kenntnis genommen? b) berücksichtigt, z.B. bei der Finanzplanung? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? 7. Werden Erkenntnisse und Empfehlungen vom „Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung“, Europäischen Institutionen (Kommission, Rat, Parlament, EZB, ESM, Investitionsbank , etc.) a) zur Kenntnis genommen? b) berücksichtigt, z.B. bei der Finanzplanung? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Zu 5. bis 7.: Zu Frageteil a): Ja. Zu Frageteil b): Sie werden als Input im Prozess der internen Meinungsbildung berücksichtigt. Der Bericht des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ist Gegenstand einer Befassung im Bundesrat. Berlin, den 12. Juni 2018 In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen