Drucksache 18 / 15 214 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) vom 31. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Juni 2018) zum Thema: Wasserpumpen und deren Wasserqualität und Antwort vom 09. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Juni 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15214 vom 31. Mai 2018 über Wasserpumpen und deren Wasserqualität Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele manuell bedienbare Wasserpumpen stehen in Berlin im öffentlichen Verkehrsraum (z.B. auf Bürgersteigen ) zum Stand Juni 2018 und wie hat sich der Bestand der Wasserpumpen seit 2010 entwickelt? Antwort zu 1: In Berlin stehen insgesamt 1.784 Notwasserbrunnen im öffentlichen Verkehrsraum. Der Bestand ist seit 2010 annähernd stabil. Frage 2: Aus welchen Gründen spenden die Wasserpumpen kein Trinkwasser? Frage 3: Inwieweit unterscheidet sich bei den Wasserpumpen die Wasserqualität zwischen Wasser aus "Landesbrunnen " und dem trinkbaren Leitungswasser? Antwort zu 2 und zu 3: Die Pumpen fördern Grundwasser, um vom öffentlichen Trinkwassernetz in Notfällen (Zivil - oder Katastrophenschutz) unabhängig zu sein. Daher sind die Pumpen nicht an die Trinkwasserleitungen angeschlossen. Das geförderte Grundwasser wird keiner vorherigen Aufbereitung gemäß den Anforderungen aus der Trinkwasserverordnung unterzogen. 2 Frage 4: Welche Kosteneinsparungen sind damit verbunden, dass die Wasserpumpen kein trinkbares Wasser spenden ? Antwort zu 4: Da es nicht möglich ist, jede Wasserpumpe mit einer Aufbereitungstechnik auszurüsten, und dies auch nicht der Intention einer vom Trinkwassernetz unabhängigen Notwasserversorgung entspricht, ist ein Kostenvergleich hier nicht angebracht. Berlin, den 09.06.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz