Drucksache 18 / 15 220 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Anne Helm, Niklas Schrader und Hakan Taş (LINKE) vom 31. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Juni 2018) zum Thema: Rechter Aufmarsch der AfD am 27. Mai 2018 – Ressourceneinsatz und Maßnahmen der Polizei und Antwort vom 13. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Juni 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Frau Abgeordnete Anne Helm (LINKE), Herrn Abgeordneten Niklas Schrader (LINKE) und Herrn Abgeordneten Hakan Taş (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15 220 vom 31. Mai 2018 über Rechter Aufmarsch der AfD am 27. Mai 2018 – Ressourceneinsatz und Maßnahmen der Polizei ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Polizist*innen welcher Untergliederungseinheiten waren beim Polizeieinsatz im Zusammenhang mit dem rechten Aufmarsch "Zukunft Deutschland" am 27.05.2018 und den Gegenversammlungen insgesamt im Einsatz? (Bitte eine genaue Einzelaufschlüsselung nach Einheiten, Bundesländern/Bund und Einsatzzeiträumen. Bitte Demonstrationen getrennt in der Beantwortung der Anfrage aufführen.) 2. Wie viele Polizeidienstkräfte aus welchen anderen Bundesländern waren an dem unter 1. genannten Polizeieinsatz insgesamt beteiligt? Zu 1. und 2.: Anlässlich der Versammlung "Zukunft Deutschland" und sachbezogener Gegenveranstaltungen umfasste der Kräfteansatz der Polizei Berlin nebst Unterstützungskräften in der Spitze 2325 Mitarbeitende. Hiervon waren insgesamt 839 unterstützende Dienstkräfte eingesetzt. Die Kräfteanzahl gliedert sich wie folgt: Polizei Berlin: Präsidialstab 6 Dienstkräfte Serviceeinheiten 12 Dienstkräfte Direktion 1 62 Dienstkräfte Direktion 2 67 Dienstkräfte Direktion 3 88 Dienstkräfte Direktion 4 21 Dienstkräfte Direktion 5 62 Dienstkräfte Direktion 6 67 Dienstkräfte Direktion Einsatz 982 Dienstkräfte Landeskriminalamt 100 Dienstkräfte Polizeiakademie 19 Dienstkräfte Seite 2 von 8 Unterstützungskräfte: Bundespolizei 150 Dienstkräfte Niedersachsen 139 Dienstkräfte Hamburg 103 Dienstkräfte Sachsen-Anhalt 75 Dienstkräfte Nordrhein-Westfalen 123 Dienstkräfte Sachsen 90 Dienstkräfte Rheinland-Pfalz 41 Dienstkräfte Mecklenburg Vorpommern 28 Dienstkräfte Baden-Württemberg 87 Dienstkräfte Brandenburg 3 Dienstkräfte. Eine Untergliederung nach Einsatzzeiträumen und Demonstrationen ist auf Grund der dynamischen Einsatzlage nicht möglich. 3. Waren Dienstkräfte der Bundespolizei an dem Polizeieinsatz im Rahmen des unter 1. genannten Polizeieinsatzes beteiligt und wenn ja, wie viele von welchen jeweiligen Bundespolizeistandorten? Zu 3.: Am 27. Mai 2018 waren unterstützend folgende Einsatzkräfte der Bundespolizei eingesetzt: Bundespolizeiabteilung Bayreuth 39 Dienstkräfte Bundespolizeiabteilung Blumberg 103 Dienstkräfte Bundespolizeiinspektion Polizeiliche Sonderdienste Berlin 8 Dienstkräfte. 4. Befanden sich unter den eingesetzten Bundespolizist*innen auch Dienstkräfte der BFE+ BPOL? Wenn ja, wie viele, aus welchem jeweiligen Anlass und in welchem dienstlichen Auftrag waren diese an welchen jeweiligen Orten eingesetzt? Wenn nein, kann der Senat ausschließen, dass BFE+ BPOL Einheiten eingesetzt oder bereitgehalten wurden? Zu 4.: Die Polizei Berlin hat am 27. Mai 2018 keine Dienstkräfte der BFE+ der Bundespolizei eingesetzt. Für die genannten Einsatzmaßnahmen wurden auch im Vorfeld keine Einsatzkräfte der BFE+ angefordert. 5. Welche Polizeidienstkräfte der Bundespolizei von welchen jeweiligen Bundespolizeistandorten verwendeten am 27.05.2018 Dienstfahrzeuge mit den KfZ-Kennzeichen BP 28 997, BP 28 857, BP 28 863, BP 28 861, BP 28 969, BP 28 504, BP 28 856, BP 28 859, BP 28 858, BP 28 953, BP 28 260, BP 28 839, BP 28 841, BP 28 846, BP 28 838, BP 28 843 und BP 28 994? Zu 5.: Die Polizei Berlin führt keine Statistik im Sinne der Fragestellung. 6. Wie viele Zivilpolizist*innen (Dienstkräfte in bürgerlicher Kleidung) waren bei dem unter 1. genannten Polizeieinsatz in welchem jeweiligen dienstlichen Auftrag im Einsatz? 7. Welcher konkreten Untergliederungseinheit (Zivile Tatbeobachter*innen, FAO-Einheit, Direktionen, MEK, LKA 5 etc.) gehörten die im Rahmen des unter 1. genannten Polizeieinsatzes eingesetzten Zivilpolizist*innen jeweils an? (Bitte jeweils nach AfD-Demonstration und Gegendemonstrationen aufschlüsseln.) Seite 3 von 8 8. Wie viele Polizist*innen des LKA 5 – Abteilung Polizeilicher Staatsschutz welcher genauen Dezernate waren bei dem unter 1. genannten Polizeieinsatz eingesetzt? (Bitte jeweils nach Demonstration "Zukunft Deutschland" und Gegendemonstrationen aufschlüsseln.) Zu 6., 7. und 8.: Am 27. Mai 2018 waren 127 Dienstkräfte in bürgerlicher Kleidung eingesetzt. Davon Landeskriminalamt 56 Dienstkräfte Direktion 1 4 Dienstkräfte Direktion 2 2 Dienstkräfte Direktion 3 25 Dienstkräfte Direktion 5 2 Dienstkräfte Direktion 6 2 Dienstkräfte Direktion Einsatz 30 Dienstkräfte Unterstützungskräfte 6 Dienstkräfte Zur genauen Aufschlüsselung der eingesetzten, zivilen Polizeikräfte in einem eng begrenzten Einsatzabschnitt mit Aufträgen wird aus taktischen Gründen keine weitere Auskunft erteilt. Die Veröffentlichung dieser Information würde das polizeiliche Handeln voraussehbar machen und die Erfüllung des öffentlichen Auftrages verhindern oder erschweren. Die Funktionsfähigkeit der Polizei wäre eingeschränkt, so dass eine Gefährdung von bedeutenden Rechtsgütern und auch Dritter zu befürchten wäre. 9. Wie viele Kameras wurden bei bei dem unter 1. genannten Polizeieinsatz mitgeführt? a. Über welche Zeiträume, aus welchem jeweiligen Anlass, in welchen Situationen und auf welcher jeweiligen Rechtsgrundlage sind diese eingesetzt worden? (Bitte jeweils nach Zeiträumen, Anlass, Anzahl und Art der Kameras, Situationen und der jeweiligen Rechtsgrundlage für das Filmen auflisten.) Zu 9. a: Die Polizei Berlin führt keine Statistik im Sinne der Fragestellung. Einzig die Fertigung von Übersichtsaufnahmen, welche nicht gespeichert werden, wird dokumentiert. Dies ist mit Kenntnis aller Versammlungsleiterinnen und Versammlungsleiter zur Gewinnung einer Gesamtübersicht sowie zur Lenkung und Leitung der Versammlungsbewegungen in der Zeit von 13:05 – 17:11 Uhr erfolgt. b. Kam es auch zur Speicherung der gemachten Aufnahmen? Zu 9. b: Durch die eingesetzten Polizeidienstkräfte wurden auch Aufnahmedaten gespeichert. c. Wie viele Minuten Filmmaterial sind dabei entstanden? Zu 9. c: Insgesamt sind Einsatzaufzeichnungen mit einer Gesamtlänge von ca. 165 Minuten angefertigt worden. 10. Wie viele Teilnehmer*innen und welche teilnehmenden Gruppierungen der Demonstration "Zukunft Deutschland" wurden durch wie viele Polizeidienstkräfte auf ihrem An- und Abreiseweg auf welchen Wegstrecken begleitet? (Bitte nach Anzahl der Teilnehmer*innen und Anzahl der eingesetzten Einsatzkräfte, dem entsprechenden Verkehrsmittel und der jeweiligen Wegstrecke aufschlüsseln.) Seite 4 von 8 Zu 10.: 39 Bundestagsabgeordnete der AfD wurden durch die Polizei zu Fuß vom Marie- Elisabeth-Lüders-Haus über den Schiffbauerdamm sowie das Kapelle-Ufer zum Hauptbahnhof begleitet. Auf Grund der dynamischen Einsatzlage kann keine konkrete Zahl der Einsatzkräfte benannt werden. Die weitere Begleitung teilnehmender Personen erfolgte auf der Anreise durch die Bundespolizei. In der Abreise erfolgte eine temporäre Begleitung von ehemaligen Teilnehmenden der Versammlung „Zukunft Deutschland“ durch Einsatzkräfte zur Unterstützung der Bundespolizei in der S-Bahn. Die konkrete Anzahl der hierbei eingesetzten Polizeidienstkräfte kann, bedingt durch die sich permanent fortentwickelnde Einsatzsituation, nicht benannt werden. 11. Hat die Berliner Polizei oder haben Polizeien anderer Bundesländer/ des Bundes auf Hinweis der Berliner Polizei vor der Demonstration "Zukunft Deutschland" Reisebusse oder PKW anreisender Teilnehmer*innen der obengenannten Gruppierungen angehalten? a. Wenn ja, um welche Gruppierungen und Untergruppierungen handelte es sich? b. Wenn ja, kam es dabei zu Durchsuchungen von Fahrzeugen oder Personen mit welchem jeweiligen Ergebnis? c. Wenn ja, kam es dabei zu Personenkontrollen mit welchem jeweiligen Ergebnis? Zu 11. a – c: Die Polizei Berlin hat keine anreisenden Teilnehmenden der genannten Versammlung angehalten. Über in diesem Zusammenhang durchgeführte Maßnahmen anderer Bundesländer oder des Bundes ist dem Senat von Berlin nichts bekannt geworden. d. Wenn nein, warum nicht? Zu 11. d: Es lagen keine Hinweise vor, die eine Überprüfung der anreisenden Versammlungsteilnehmenden gerechtfertigt hätten. 12. Hat die Berliner Polizei am Antreteplatz der Versammlung Vorkontrollen durchgeführt? Wenn ja, a. in welcher Form (stichprobenartig etc.) und mit Blick auf welche Gegenstände? b. wurden dabei Gegenstände sichergestellt und wenn ja, welche und mit welcher jeweiligen Begründung? c. wurden im Rahmen der Vorkontrolle Platzverweise ausgesprochen und wenn ja, wie viele? Zu 12.: Ja. Zu 12. a: Es wurden verdachtsabhängige Kontrollmaßnahmen zum Auffinden von verbotenen, strafrechtlich sowie gefahrenabwehrrechtlich relevanten Gegenständen durchgeführt. Zu 12. b: Es wurden folgende Gegenstände sichergestellt bzw. beschlagnahmt: 1 Holzstock 2 Paar Handschuhe 1 Gabel 1 Fahrradhelm 1 Schutzbrille 3 Pfefferspray 1 Einhandmesser Seite 5 von 8 1 Transparent 1 Wasserflasche 1 Halstuch 2 T-Shirts. Alle Gegenstände wurden nach Vorliegen einer Straftat beschlagnahmt bzw. gefahrenabwehrend nach dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz Berlin (ASOG Bln) sichergestellt. Zu 12. c: Nein. 13. Von wie vielen Personen wurden am 27.05.2018 im Rahmen der Versammlung "Zukunft Deutschland" die Personalien festgestellt? a. von Teilnehmer*innen der Versammlung "Zukunft Deutschland"? b. von Teilnehmer*innen der Gegenversammlungen? 14. Wie viele Ingewahrsamnahmen hat die Polizei am 27.05.2018 im Rahmen der Versammlung „Zukunft Deutschland“ jeweils vorgenommen? a. gegen Teilnehmer*innen der Versammlung „Zukunft Deutschland“? b. gegen Teilnehmer*innen der Gegenversammlungen? 15. Wie viele Festnahmen hat die Polizei am 27.05.2018 im Rahmen der Versammlung „Zukunft Deutschland“ jeweils vorgenommen? a. gegen Teilnehmer*innen der Versammlung „Zukunft Deutschland“? b. gegen Teilnehmer*innen der Gegenversammlungen? Zu 13. - 15.: Es gab gegen insgesamt 38 Personen freiheitsentziehende bzw. freiheitsbeschränkende Maßnahmen, welche auch die Feststellung der Personaldaten der Betroffenen beinhalteten. Zu 13. a - 15. a: Es waren 13 Teilnehmende der Versammlung „Zukunft Deutschland“ betroffen. Alle Betroffenen wurden nach Abschluss der notwendigen polizeilichen Maßnahmen am Einsatzort entlassen. Zu 13. b - 15. b: Bei 25 Teilnehmenden der angemeldeten Gegenversammlungen waren freiheitsentziehende bzw. freiheitsbeschränkende Maßnahmen notwendig. Hiervon wurden neun Personen unmittelbar am Einsatzort entlassen. 16 Personen mussten einer weiteren polizeilichen Bearbeitung zugeführt werden; 15 von ihnen wurden nach Bearbeitungsende entlassen. Bei einer Person war eine richterliche Vorführung zur Prüfung eines Anschlussgewahrsams gem. ASOG Berlin notwendig; dieses wurde durch den prüfenden Richter verneint und die Person im Anschluss entlassen. 16. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher konkreter Tatvorwürfe hat die Polizei am 27.05.2018 im Rahmen der Versammlung „Zukunft Deutschland“ jeweils eingeleitet und warum jeweils? a. gegen Teilnehmer*innen der Versammlung „Zukunft Deutschland“? (Bitte nach den obengenannten Gruppierungen aufschlüsseln.) b. gegen Teilnehmer*innen der Gegenversammlungen? Seite 6 von 8 Zu 16. a: Es wurden insgesamt 16 Ermittlungsverfahren gegen Teilnehmende der Versammlung „Zukunft Deutschland“ eingeleitet. Diese schlüsseln sich wie folgt auf: 3 x Verdacht Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen 1 x Verdacht gefährliche Körperverletzung 6 x Verdacht Körperverletzung 1 x Verdacht Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 1 x Verdacht Verstoß Versammlungsgesetz 1 x Verdacht Beleidigung 3 x sonstige Erfassungsgründe. Zu 16. b: Insgesamt wurden 71 Ermittlungsverfahren gegen Teilnehmende der Gegenproteste eingeleitet. Diese schlüsseln sich wie folgt auf: 9 x Verdacht Beleidigung 9 x Verdacht Besonders schwerer Landfriedensbruch 1 x Verdacht Einfacher Taschendiebstahl 4 x Verdacht gefährliche Körperverletzung 3 x Verdacht Gefangenenbefreiung 7 x Verdacht Körperverletzung 9 x Verdacht Landfriedensbruch 1 x Verdacht öffentliche Aufforderung zu Straftaten 1 x Verdacht Sonstiger einfacher Diebstahl sonstiges Gut 1 x Verdacht Sonstiger Raub auf Straßen, Wegen oder Plätzen 14 x Verdacht Verstoß Versammlungsgesetz 9 x Verdacht Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und gleichgestellte Personen 3 x Verdacht Sachbeschädigung. 17. Zu wie vielen Personen aus der Versammlung „Zukunft Deutschland“, gegen die ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, liegen polizeiliche Vorerkenntnisse aus den folgenden Bereichen vor: a. aus dem Phänomenbereich PMK rechts, b. aus der Datei „Szenekunde Sport“, c. Organisierte Kriminalität? Zu 17.: Zu den Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, liegen keine polizeilichen Vorerkenntnisse aus den genannten Bereichen vor. 18. Hat die Polizei im Rahmen der Demonstration "Zukunft Deutschland" am 27.05.2018 gegen Teilnehmer*innen der Gegenversammlungen Pfefferspray eingesetzt? Wenn ja, wann, wo aus welchem Anlass und auf welcher Rechtsgrundlage jeweils? Zu 18.: Nach vorliegenden Erkenntnissen gab es keinen Einsatz von Pfefferspray gegenüber Teilnehmenden angemeldeter Gegenversammlungen. Im Rahmen von massiven Störversuchen gegenüber den Teilnehmenden der Demonstration "Zukunft Deutschland" mussten die Einsatzkräfte vereinzelt Reizstoffe auf Grundlage des § 2 Abs. 3 des Gesetzes über die Anwendung unmittelbaren Seite 7 von 8 Zwanges bei der Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Landes Berlin (UZwG Berlin) einsetzen. Die hierbei betroffenen, angreifenden Personen waren keiner der angemeldeten Gegenversammlungen zuzurechnen. 19. Hat die Polizei beim Aufzug der Demonstration "Zukunft Deutschland" am 27.05.2018 das Zeigen des Hitlergrußes oder ihm gleichstehender Kennzeichen beobachtet? Wenn ja, a. wann, wo und in welchen Situationen? b. führte jeder einzelne dieser Hitlergrüße oder ihm gleichstehenden Kennzeichen zu polizeilichen Maßnahmen bzw. zu einem Ermittlungsverfahren? Wenn nein, warum nicht? Zu 19.: Ja. Zu 19. a: Im Rahmen der verdachtsabhängigen Kontrollmaßnahmen zu der genannten Versammlung wurden durch die Einsatzkräfte insgesamt drei Personen festgestellt, bei denen sich der Verdacht einer möglichen strafbaren Handlung gemäß § 86a StGB ergab. Zwei dieser Personen wurden im Zusammenhang mit einem mitgeführten, möglicherweise strafrechtlich relevanten Plakat festgestellt. Bei der dritten angeführten Person wurde ein sichtbar getragenes Tattoo bemerkt, welches ebenfalls die Einleitung eines Strafverfahrens begründete. Zu 19. b: Ja. 20. Welche polizeilichen Maßnahmen führten Dienstkräfte der Berliner Polizei im Berliner Hauptbahnhof durch und welche Mittel des unmittelbaren Zwangs wurden wann, wo, gegen wen, aus welchem Anlass und auf welcher Rechtsgrundlage jeweils eingesetzt? Zu 20.: Der Polizei Berlin unterstellte Einsatzkräfte unterstützten temporär die Maßnahmen der Bundespolizei im Bereich des Hauptbahnhofes, da es dort zu Auseinandersetzungen zwischen den ehemaligen Versammlungsteilnehmenden der Demonstration „Zukunft Deutschland“ und Teilnehmenden ehemaliger Gegenversammlungen kam. In diesem Zusammenhang musste durch Einsatzkräfte vereinzelt unmittelbarer Zwang in Form von körperlicher Gewalt gem. § 2 Abs.1 UZwG Berlin gegen Angehörige beider Gruppen angewendet werden. Um weitere Auseinandersetzungen zwischen den Beteiligten zu unterbinden, wurde im Bereich 1. Obergeschoss Zugang Gleis 15/16 eine Sperrlinie errichtet. 21. Wurden gegen Personen aus dem Anlass heraus, dass sie angeblich Bildaufzeichnungen von Polizeidienstkräften im Einsatz angefertigt haben sollen, polizeiliche Maßnahmen eingeleitet? Wenn ja, welche Maßnahmen, auf welchen jeweiligen Rechtsgrundlagen, wann und wo gegen a. Journalist*innen, b. sonstige Personen? Zu 21. a: Nein. Zu 21. b: In einem Fall wurden im Bereich einer Absperrung auf der Straße des 17. Juni uniformierte Polizeibeamtinnen durch eine unbekannt gebliebene männliche Person Seite 8 von 8 aus einer Entfernung von ca. einem Meter fotografiert. Hierbei wurden offensichtlich einzelne Portraitaufnahmen gefertigt. Die unbekannt gebliebene Person wurde im Sinne möglicher Verletzungen von Persönlichkeitsrechten der betroffenen Mitarbeiterinnen rechtlich belehrt, worauf sie sich ohne weitere polizeiliche Maßnahmen und ohne Erhebung personenbezogener Daten vom Ort entfernte. Die Person wies sich nicht als Journalist aus. Der Vorgang wurde seitens der Mitarbeiterinnen nicht dokumentiert. Er wurde erst auf Nachfrage bekannt. Berlin, den 13. Juni 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport