Drucksache 18 / 15 223 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Franz Kerker (AfD) vom 28. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Juni 2018) zum Thema: Islamische Theologie und die Expertise der Universitäten Erlangen und Osnabrück und Antwort vom 20. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Jun. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung - Herrn Abgeordneten Franz Kerker (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15223 vom 28. Mai 2018 über Islamische Theologie und die Expertise der Universitäten Erlangen und Osnabrück ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Abgeordneten Bei der Etablierung der Islamischen Theologie in Deutschland nimmt Prof. Dr. Bülent Uçar, seit 2007 Inhaber des Lehrstuhls für Islamische Religionspädagogik an der Universität Osnabrück, eine Schlüsselrolle ein. Der Bundespräsident würdigte 2015 seine „Pionierarbeit im Bereich der Islamischen Religionspädagogik, einem für das Zusammenleben in der Bundesrepublik zentralen Bereich“ mit der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes am Bande. Umso bedeutsamer ist daher seine Habilitationsschrift, die seit 2006 durch Prof. Mathias Rohe betreut und, einer Auskunft auf dessen Homepage zufolge, 2008 auch abgeschlossen wurde. Allerdings ist die Arbeit über „Moderne Koranexegese und die Wandelbarkeit der Scharia in der aktuellen Diskussion der Türkei“ nie veröffentlicht worden. Der Titel der Schrift deutet auf inhaltliche Überschneidungen mit der von Herrn Uçar 2005 publizierten Dissertation hin, welche wiederum auf einer stark erweiterten Fassung seiner Bonner Magisterarbeit aus dem Jahre 2001 beruht. [ Vgl.: „Recht als Mittel zur Reform von Religion und Gesellschaft. Die türkische Debatte um die Scharia und die Rechtsschulen im 20. Jahrhundert.“ Rezensiert von Ulrich Rebstock in der Zeitschrift der Deutschen Morgenländischen Gesellschaft ZDMG Bd. 157 (2007) S. 234 – 236. ] 1.) Welche Erkenntnisse hat der Senat über den Abschluß der Habilitation Herrn Uçars? Zu 1.: Keine. - - 2 2.) Die Habilitationsordnung der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg führt unter § 10 die Kriterien der Schriftlichen Habilitationsleistung auf: „Die schriftliche Habilitationsleistung besteht entweder aus einer eigens für die Habilitation gefertigten, druckreifen, noch nicht veröffentlichten wissenschaftlichen Arbeit (Habilitationsschrift) oder aus einer Mehrzahl von Fachpublikationen mit dem einer Habilitationsschrift entsprechenden wissenschaftlichen Gewicht.“ 2.a.) Wären an der Humboldt-Universität zwei Jahre ein realistischer Zeitraum für die Erstellung einer Habilitationsschrift bis zur Druckreife? Zu 2 a): Es liegen keine diesbezüglichen statistischen Erhebungen vor. 2.b.) Wäre es an der Humboldt-Universität zulässig, innerhalb eines laufenden Berufungsverfahrens die Kriterien für die Schriftliche Habilitationsleistung dahingehend zu wechseln, daß anstelle einer Habilitationsschrift nunmehr eine Mehrzahl von Fachpublikationen als hinreichend gelten kann? Zu 2 b): Ist einer Bewerberin oder einem Bewerber mit der Habilitation die Befähigung, ein wissenschaftliches Fach in Forschung und Lehre selbständig zu vertreten, zuerkannt worden, werden die Voraussetzungen hierfür im Rahmen eines Berufungsverfahrens nicht mehr geprüft. Dieses ist vielmehr Gegenstand des Habilitationsverfahrens. 2.c.) Hat der Senat Kenntnis davon, welche Form der Schriftlichen Habilitationsleistung im Habilitationsverfahren Herrn Uçars Berücksichtigung fand? Zu 2 c): Nein. 3.) Auf Initiative des Senates wurde eine Arbeitsgruppe „Hochschulische Anbindung der Islamischen Theologie “ eingerichtet. Mitglieder sind u.a. Experten der Universität Osnabrück und der Friedrich-Alexander- Universität Erlangen-Nürnberg. 3.a) Ist Prof. Mathias Rohe als Vertreter der Universität Erlangen Mitglied der Arbeitsgruppe? Zu 3 a): Nein. 3.b) Ist Prof. Bülent Uçar als Vertreter der Universität Osnabrück Mitglied der Arbeitsgruppe? Zu 3 b): Herr Prof. Uçar war Mitglied der Arbeitsgruppe. 4.) Neben den Vertretern islamischer Verbände sollen dem inzwischen verkleinerten Beirat für Islamische Theologie auch zwei Personen muslimischen Glaubens angehören, welche die Einstellungsvoraussetzungen für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer Islamischer Theologie oder einer fachnahen Wissenschaft erfüllen. - - 3 4.a) Wird dem Beirat auch Herr Uçar angehören? 4.b.) Wird dem Beirat auch Herr Rohe angehören? Zu 4 a) und 4 b): Es liegen noch keine diesbezüglichen Entscheidungen vor. Berlin, den 20. Juni 2018 In Vertretung Steffen Krach Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung -