Drucksache 18 / 15 225 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christian Buchholz (AfD) vom 01. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Juni 2018) zum Thema: Finanzielle Förderung der Jugendbildungsstätte „Kurt Löwenstein“, Bildungsund Begegnungsstätte „Luise & Karl Kautsky Haus“ und „SJD Die Falken“ und Antwort vom 22. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Juni 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Christian Buchholz (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15225 vom 01. Juni 2018 über Finanzielle Förderung der Jugendbildungsstätte „Kurt Löwenstein“, Bildungs- und Begegnungsstätte „Luise & Karl Kautsky Haus“ und SJD Die Falken“ ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In welcher Höhe wurde in den Jahren 2010-2018 die Jugendbildungsstätte „Kurt Löwenstein“ in Werftpfuhl/Brandenburg vom Land Berlin gefördert? Bitte nach Jahren und Projekten aufschlüsseln. 2. In welchen Haushaltstiteln und -kapiteln ist die Förderung der Jugendbildungsstätte „Kurt Löwenstein“ aufgeführt? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Zu 1. und 2.: Aus Mitteln des Landes Berlin wurden Projekte, Maßnahmen und Seminare im Rahmen der Grundförderung der Jugendbildungsstätten (JBS) und zur Kooperation von Schule und Jugend(-verbands)arbeit gefördert. *) Tarifanpassungsmittel wurden ab 2012 finanziert **) Erhöhung Grundförderung Jugendbildungsstätten 2017/18 wegen Umverteilung der Teilnehmertage wegen Schließung JBS verdi Konradshöhe 3. Das Land Berlin, dem der Gebäudekomplex und das Gelände mit dem ehemaligen Johanna-Heim in Werftpfuhl/Brandenburg gehört, übertrug der Jugendbildungsstätte Kurt Löwenstein 1994 die Nutzung. Auf welcher Grundlage erfolgt die Nutzung? Zu 3.: Das Grundstück wird für die Zwecke der Jugendarbeit gem. § 11 des Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) in Verbindung mit § 6 und § 47 Abs. 3 Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) genutzt. 4. Gibt es dazu ein Vertragsverhältnis und wer sind die Vertragsparteien? Zu 4.: Das Land Berlin, vertreten durch die für Jugend zuständige Senatsverwaltung hat einen Nutzungsvertrag mit der Jugendbildungsstätte "Kurt Löwenstein e.V." geschlossen. 5. Zahlt die Jugendbildungsstätte „Kurt Löwenstein“ seit 1994 für die Nutzung des Areals Nutzungsendgeld (z.B. Miete, Pacht- oder Nutzungsgebühren)? Wenn ja, was in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht? Bitte um Nennung 1994 – 2018! Zu 5.: Die Nutzung der Jugendbildungsstätte wurde ohne nominalen Pachtzins an den Träger überlassen. Dafür wurde die Jugendbildungsstätte verpflichtet, alle laufenden Kosten des Grundstückes und die Instandhaltung und Sanierungskosten zu tragen. Insoweit wird zugleich auf § 47 Ab.3. AG KJHG verwiesen. Höhe der Zuwendung an die JBS Kurt Löwenstein Grundförderung Tarifanpassungsmittel gesamt Grundförderung JBS Kooperation von Schule und Jugend(verbands )arbeit HJ Kapitel 1042 Titel 68490 Titel 68435 Tarif *) Titel 68425 Tarif *) Titel 68425 2010 208.824,00 208.824,00 9.375,00 2011 208.824,00 208.824,00 9.375,00 2012 208.824,00 6.905,00 215.729,00 9.375,00 2013 208.824,00 6.905,00 215.729,00 9.375,00 2014 208.824,00 12.566,40 221.390,40 9.344,40 2015 208.824,00 14.414,40 223.238,40 9.377,50 2016 208.824,00 18.480,00 227.304,00 9.348,00 2017 **) 219.841,50 59.532,30 279.373,80 10.698,20 2018 224.926,50 66.681,75 291.608,25 10.914,25 6. Wer ist Zahlungspflichtiger bzw. Kostenträger? Zu 6.: Der Vertrag ist mit dem Träger der Jugendbildungsstätte "Kurt Löwenstein" e.V. geschlossen. 7. In den Folgejahren und auch nach dem Einzug im Jahr 1997 wurde das großzügige Areal und die hohen Gebäude bei laufendem Betrieb der Bildungsstätte stetig saniert und erweitert. In welcher Form und Höhe hat sich das Land Berlin an der Sanierung und Erweiterung der Bildungsstätte beteiligt? Zu 7.: Das Land Berlin hat sich an den Kosten zur Erhaltung des Baudenkmals bei der Turmsanierung im Jahr 2014 in Höhe von 50.000 Euro und zur Gewährleistung des Brandschutzes an der Schornsteinsanierung im Jahr 2017 in Höhe von 25.000 Euro beteiligt. 8. Wie viele Berliner Schulklassen nehmen seit 2010 jährlich an Veranstaltungen, Seminaren u.ä. in der Jugendbildungsstätte „Kurt Löwenstein“ teil? Bitte nach Jahren 2010-2018! Zu 8.: Jahr Anzahl der Schulklassen 2010 24 2011 22 2012 24 2013 25 2014 25 2015 24 2016 24 2017 26 9. Welche Berliner Schulen entsenden jährlich Klassen oder Schülergruppen zur Jugendbildungsstätte „Kurt Löwenstein“? Bitte um Nennung der Schulen nach Jahren 2010-2018! Zu 9.: Die Jugendbildungsstätte kooperiert seit 2010 in unterschiedlichem Umfang mit Berliner Schulen aus allen 12 Bezirken. Hierzu gehören z.B. Schulklassen der Carl- Benz-Schule, der Gustave-Eiffel-Schule, des Campus Rütli, der Georg-Weerth- Schule, der Fritz-Karsen-Schule, der Anna-Seghers-Schule, der Grundschule am Schleipfuhl, der HansGrade-Schule, der Fritz-Reuter-Schule sowie der Gustav- Langenscheidt-Schule. 10. Wie viele Schülervertreter, Schülersprecher und Klassensprecher werden dadurch jährlich erreicht? Bitte nach Jahren 2010-2018! Zu 10.: Die Anzahl der Seminare ist der folgenden Tabelle zu entnehmen: Schülervertretungsseminare Anzahl Schülerinnen und Schüler 2010 36 2011 33 2012 110 2013 68 2014 52 2015 60 2016 23 2017 41 11. In welcher Höhe fördert das Land Berlin die „SJD Die Falken“? Bitte die Förderung nach Jahren von 2010-2018 und nach Projekten bzw. nicht projektgebundener Förderung aufschlüsseln. 12. In welchen Haushaltstiteln und -kapiteln ist die Förderung der „SJD Die Falken“ aufgeführt? Zu 11. und 12.: Der Jugendverband „SJD Die Falken“ erhält von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) für Maßnahmen, Projekte und Seminare folgende Zuwendungsmittel: *) Tarifanpassungsmittel wurden ab 2012 finanziert Höhe der Zuwendung an die SJD Die Falken Grundförderung JV Tarifanpassungsmittel gesamt Grundförderung JV Kooperation von Schule und Jugend(verbands )arbeit HJ Kapitel 1042 Titel 68490 Titel 68435 Tarif *) Titel 68425 Tarif *) Titel 68425 2010 136.717,00 136.717,00 7.210,00 2011 141.727,00 141.727,00 8.403,00 2012 127.371,00 9.525,00 136.896,00 5.914,00 2013 127.532,00 9.525,00 137.057,00 5.771,00 2014 127.749,00 3.240,00 130.989,00 0,00 2015 112.646,00 3.862,00 116.508,00 0,00 2016 113.935,00 5.555,00 119.490,00 0,00 2017 115.436,00 16.329,00 131.765,00 0,00 2018 116.127,00 17.803,00 133.930,00 0,00 13. 2009 erwarb die „SJD Die Falken“ das „Luise & Karl Kautsky Haus“ in der Saarstraße 14 in 12161 Berlin. War das Haus zuvor im Besitz des Landes Berlin? Zu 13.: Nein, das Haus war zuvor nicht im Besitz des Landes Berlin. 14. Hat die „SJD Die Falken“ für den Erwerb des „Luise & Karl Kautsky Hauses“ eine Förderung oder sonstige Vergünstigungen durch das Land Berlin erhalten? Zu 14.: Bei dem „Luise & Karl Kautsky Haus“ handelt es sich um eine Einrichtung des Bundesverbandes der „SJD Die Falken“. Der Träger hat für den Erwerb des Hauses keine sonstigen Vergünstigungen oder Mittel durch das Land Berlin erhalten. 15. Wie viele Berliner Schulklassen nehmen seit 2010 jährlich an Veranstaltungen, Seminaren u.ä. in der Bildungs- und Begegnungsstätte „Luise & Karl Kautsky Haus“ teil? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. 16. Welche Berliner Schulen entsenden jährlich Klassen oder Schülergruppen zur Bildungs- und Begegnungsstätte „Luise & Karl Kautsky Haus“? Bitte um Nennung der Schulen nach Jahren aufgeschlüsselt. 17. Wie viele Schülervertreter, Schülersprecher und Klassensprecher werden dadurch jährlich erreicht? Bitte nach Jahren aufschlüsseln! Zu 15. bis 17.: Da das Land Berlin die Einrichtung des Bundesverbandes der „SJD Die Falken“ nicht fördert, liegen keine Angaben über die konkreten Nutzerinnen und Nutzer vor. Berlin, den 22. Juni 2018 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie