Drucksache 18 / 15 230 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kristian Ronneburg (LINKE) vom 04. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Juni 2018) zum Thema: Denkmalschutz auf der U5 – Nachfragen zur Schriftlichen Anfrage 18/11816 und Antwort vom 16. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Jun. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Herrn Abgeordneten Kristian Ronneburg (Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 15 230 vom 04. Juni 2018 über Denkmalschutz auf der U5 – Nachfragen zur Schriftlichen Anfrage 18/11816 Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und bat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) um eine Stellungnahme, die in die Beantwortung eingeflossen ist. 1. Ist bereits die Eintragung der Bahnhöfe der Linie U5 in die Denkmalliste erfolgt? Wenn nein, warum nicht? Zu 1.: Die Eintragung der Bahnhöfe der Linie U5 ist noch nicht erfolgt. Das Landesdenkmalamt Berlin zieht wegen des größeren Umbaudrucks bei Bahnhöfen der Nachkriegszeit auf den Strecken der Linien U6, U7 und U9 deren Eintragung vor. 2. Konnte mittlerweile eine Einigung zwischen dem Landesdenkmalamt Berlin mit den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) hinsichtlich der Leitlinien zum denkmalgerechten Umgang mit den Bahnhöfen, die der Vereinfachung und Verkürzung der denkmalpflegerischen Abstimmungsprozesse dienen sollen , erfolgen? Falls nicht, warum nicht und bis wann ist mit einer Einigung zu rechnen? Zu 2.: Die Ergänzung der Grundsatzvereinbarung von 2001 zwischen den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) und dem Landesdenkmalamt Berlin (LDA) um die Bahnhöfe der Nachkriegszeit ist bereits formuliert. Seite 2 von 3 Die Abstimmungen zwischen BVG und LDA zu den Bahnhöfen der Linien U6, U7 und U9 sind abgeschlossen. Eine Abstimmung zu den Bahnhöfen der Linie U5 steht bevor. 3. Welche inhaltlichen Festlegungen sollen in den Leitlinien getroffen werden? Zu 3.: Die vorgesehene erweiterte Grundsatzvereinbarung zu den Bahnhöfen der Nachkriegszeit enthält für alle wesentlichen Bauteile jedes Bahnhofs, der in die Denkmalliste eingetragen werden soll, Angaben zum Erhalt und zum möglichen Ersatz von Materialien sowie allgemeine Angaben zu notwendigen neuen Einbauten. 4. Werden an allen Bahnhöfen Aufzüge angebracht werden können? 5. Inwiefern ist gewährleistet, dass der Anbau von Aufzügen an den lediglich mit Rampen ausgestatteten U5-Bahnhöfen nahtlos nach dem Ausbau der Bahnhöfe, die aktuell weder barrierefrei noch barrierearm sind, erfolgen kann? Zu 4. und 5.: Maßnahmen zur Sicherheit und Barrierefreiheit sind notwendig und werden grundsätzlich nicht durch den Denkmalschutz behindert. 6. Welche Maßnahmen sollen konkret nach bisherigem Planungsstand im Rahmen der Sanierung auf den Bahnhöfen der Linie U5 (siehe Schriftliche Anfrage 18/10910) erfolgen? Zu 6.: Derzeit sind keine Maßnahmen geplant. Für die Bahnhöfe auf dem Streckenabschnitt Biesdorf-Hönow muss in den nächsten Jahren auf allen Bahnhöfen der Einbau eines Blindenleitsystems erfolgen. Hierzu ist die Erneuerung der Bodenflächen notwendig. Des Weiteren müssen sämtliche elektrotechnischen Anlagen erneuert werden, gleichermaßen wie alle Treppen, da diese nicht mehr den heutigen Anforderungen entsprechen. Wie bereits beim Bahnhof Kienberg erfolgt, müssen alle statischen Bauteile genau untersucht werden, um Mängel ausschließen zu können oder ggf. entsprechende Sanierungen einzuleiten. 7. Inwiefern kann auch eine optische Aufwertung an den Bahnhöfen unter den Auflagen des Denkmalschutzes erfolgen? Seite 3 von 3 Zu 7.: Unzählige sanierte Denkmale, darunter auch viele Verkehrsdenkmale, in der Stadt bezeugen die Leistungen der Denkmalpflege und Baupflege für die Verbesserung des Straßen- und Stadtbildes von Berlin. Berlin, den 16.06.2018 In Vertretung Gerry Woop Senatsverwaltung für Kultur und Europa