Drucksache 18 / 15 232 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Paul Fresdorf (FDP) vom 30. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Juni 2018) zum Thema: Nutzung der Kompensationsmittel „Zeit für Anleitung“ und Antwort vom 13. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Jun. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Paul Fresdorf (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 15 232 vom 30. Mai 2018 über Nutzung der Kompensationsmittel „Zeit für Anleitung“ ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1.) Wie hoch ist das finanzielle Volumen, das die Senatsverwaltung für das Kompensationsmittel „Zeit für Anleitung“ zur Verfügung stellt? Zu 1.: Im aktuellen Doppelhaushalt des Landes Berlin sind für „Zeit für Anleitung“ (Titel 1040/68635) in den Jahren 2018 und 2019 jährlich jeweils 7.436.000,- € /7.964.000,- € bereitgestellt. 2.) Welche Erkenntnisse liegen der Senatsverwaltung zur Nutzung der Gutscheine für die Bewilligung der Kompensationsmittel „Zeit für Anleitung“ vor? (Bitte auflisten nach 1. Jahr, 2. Jahr und 3. Jahr der berufsbegleitenden Ausbildung) Zu 2.: Mit Stand Juni 2018 wurde für das laufende Semester in insgesamt 2.310 Fällen ein Antrag auf Kompensationsmittel für „Zeit für Anleitung“ gestellt und entsprechend ausgezahlt. Die Fälle der Inanspruchnahme verteilen sich wie folgt auf die drei Ausbildungsjahre: 2 Bewilligte Anträge Zeit für Anleitung 1. Ausbildungsjahr 1.080 2. Ausbildungsjahr 786 3. Ausbildungsjahr 444 Gesamt 2.310 Die oben genannte Anzahl an Anträgen ist beim Berliner Institut für Frühpädagogik bis zur festgelegten Einreichungsfrist am 15. April eingegangen. Laut der im Februar 2018 in Kraft getretenen Ausführungsvorschrift wäre eine Berücksichtigung der nach Fristablauf eingegangenen Anträge nicht mehr möglich. Aufgrund der derzeitig angespannten Situation in den Kitas wurde jedoch eine neue Frist gewährt. In begründeten Einzelfällen können Anträge unter konkreter Schilderung des unverschuldeten Fristversäumnisses bis zum 22.06.2018 an das Berliner Institut für Frühpädagogik gerichtet werden. 3.) Warum ist das BIfF -Berliner Institut für Frühpädagogik e. V.- für die Bearbeitung der Gutscheine zuständig und nicht die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie? 4.) Wie erfolgt die Absprache zwischen dem BIfF- Berliner Institut für Frühpädagogik e. V. - und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hinsichtlich der Auszahlung der Kompensationsmittel? Zu 3. und 4.: Das BIfF wurde von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBildJugFam) als Dienstleister beauftragt, um eine kurzfristige und zeitnahe Umsetzung zu gewährleisten. Die für diese zusätzliche Aufgabe erforderlichen Personalressourcen waren bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie nicht verfügbar. Das Berliner Institut für Frühpädagogik e.V. (BIfF) ist per Vertrag mit der Bearbeitung und Auszahlung der Mittel für „Zeit für Anleitung“ im Rahmen der berufsbegleitenden Teilzeitausbildung in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung im Land Berlin beauftragt. Dieser Vertrag regelt u.a. den Leistungsumfang und das Verfahren. Auf der Grundlage des § 27 des Kindertagesförderungsgesetzes (KitaFöG) vom 23.06.2005, zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 19.12.2017, wurde im Februar 2018 eine Ausführungsvorschrift für Zeit für Anleitung erlassen. Dort sind die Verfahren für die antragstellenden Kita-Träger geregelt, u.a. die Anspruchsberechtigung, das für die Beantragung zu nutzende Formular, die einzureichenden Unterlagen und die Stichtage. Die Beantragung und Auszahlung erfolgt semesterweise. Für das Wintersemester müssen die Gutscheine bis zum 31.10. des Jahres beantragt werden, für das Sommersemester spätestens bis zum 15.04. des Jahres. Die Antrags-Gutscheine gehen beim BifF zum Stichtag ein, werden dort registriert und auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft. Jeweils nach Ablauf des Stichtages 3 werden der SenBildJugFam die Anzahl der Antragseingänge mitgeteilt und die zur Auszahlung erforderlichen Mittel in der entsprechenden Höhe angefordert. Nach Erhalt der entsprechenden Transfermittel von der SenBildJugFam nimmt das BifF die Auszahlung an die Kita-Träger vor. Berlin, den 13. Juni 2018 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie