Drucksache 18 / 15 236 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 05. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Juni 2018) zum Thema: Berlinpass: Evaluierung und Ausblick und Antwort vom 15. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Jun. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Danny Freymark (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15236 vom 05. Juni 2018 über Berlinpass: Evaluierung und Ausblick ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Personengruppen sind berechtigt, den berlinpass zu erhalten? Zu 1.: Berechtigt zur Inanspruchnahme des berlinpass sind nachfolgend aufgeführte Personengruppen: Personen, die nachweislich folgende Leistungen beziehen: Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Des Weiteren sind die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft einer leistungsempfangenden Person (z.B. Ehegattin/Ehegatte, Lebenspartnerin/Lebenspartner und minderjährige unverheiratete Kinder) anspruchsberechtigt. Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) Des Weiteren sind die Haushaltsmitglieder einer leistungsempfangenden Person anspruchsberechtigt, sofern sie bei der Berechnung des Anspruchs auf Wohngeld berücksichtigt wurden. 2 Empfängerinnen und Empfänger einer besonderen Zuwendung für Haftopfer (Opferrente) nach § 17a Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) (Anlage 5) Empfängerinnen und Empfänger von Ausgleichsleistungen nach § 8 Berufliches Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) (Anlage 6) Empfängerinnen und Empfänger einer Ausgleichsrente für Schwerbeschädigte oder eines Berufsschadensausgleichs nach § 21 StrRehaG, § 4 Häftlingshilfegesetz (HHG) und § 3 Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) in Verbindung mit § 32 bzw. § 30 des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) (Anlage 7) Empfängerinnen und Empfänger einer Ausgleichsrente nach § 13 Absatz 1 des Gesetzes über die Anerkennung und Versorgung der politisch, rassisch oder religiös Verfolgten des Nationalsozialismus (PrVG) 2. Welche Möglichkeiten sieht der Senat hinsichtlich einer Ausweitung des Empfängerkreises? 3. Wie steht der Senat dazu, den berlinpass auch an ehrenamtlich Engagierte aus zugeben? Zu 2. und 3.: Der Senat plant derzeit keine Ausweitung des Kreises der Anspruchsberechtigten auf den berlinpass. 4. Wie viele Personen sind aktuell im Besitz eines Berlinpasses und wie haben sich die Besitzer quantitativ in den vergangenen fünf Jahren entwickelt? Zu 4.: Die Anzahl der ausgestellten Berlinpässe sowie die Entwicklung kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. bis 05/2018 2017 2016 2015 2014 2013 Ausgestellte Berlinpässe 207.709 471.558 444.135 462.805 536.549 536.867 In den Angaben der Jahre von 2014 bis 2016 sind die Daten des Landesamts für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) jetzt Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) nicht enthalten. Eine Registrierung der ausgestellten Berlinpässe erfolgt dort erst seit dem 01. Oktober 2016. Die von 2013 bis 2016 stetig sinkende Anzahl der ausgestellten Berlinpässe geht im Wesentlichen auf die sinkende Anzahl der Leistungsberechtigten in den jeweiligen Rechtskreisen zurück. Mit der Absenkung des Preises für das Berlin-Ticket S zum 01. Juli 2017 ist im Jahr 2017 trotz weiter sinkenden Empfängerzahlen ein Anstieg zu verzeichnen. Mit der Ausweitung der Empfängerkreise auf den berlinpass zum 01. Februar 2018 rechnet der Senat mit einem weiteren Anstieg der Anzahl der ausgestellten Berlinpässe im Jahr 2018. 5. Wie genau gestaltet sich das Antragsprocedere? Zu 5.: Die zu 1. genannten anspruchsberechtigten Personen weisen gegenüber den Bürgerämtern den Bezug der Leistungen durch Vorlage des aktuell gültigen Bewilligungsbescheides nach. Ferner sind ein Passfoto und die entsprechenden Ausweispapiere vorzulegen. Bei einem festgestellten Anspruch auf den berlinpass wird 3 dieser direkt vor Ort ausgestellt. Für die Ausstellung des berlinpass ist kein Termin beim Bürgeramt erforderlich. Empfängerinnen und Empfänger einer Ausgleichsrente nach § 13 Absatz 1 des Gesetzes über die Anerkennung und Versorgung der politisch, rassisch oder religiös Verfolgten des Nationalsozialismus (PrVG) weisen Ihren Anspruch auf den berlinpass gegenüber dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten nach. 6. Welche Optimierungsmöglichkeiten hinsichtlich der Beantragung des Berlinpasses sieht der Senat? Zu 6.: Zusammen mit den Bezirken und den beteiligten Senatsverwaltungen wird geprüft werden, ob die Ausstellung des berlinpass von den originär zuständigen Leistungsstellen (Jobcenter, Sozialamt, Wohngeldstellen, LAF, LAGeSo) eine entsprechende Prozessoptimierung insbesondere für die Anspruchsberechtigten darstellt. Ferner wird das Layout beim nächsten Druck des berlinpass dahingehend verändert, dass neben dem Enddatum nunmehr auch das Beginndatum des Anspruchs eingetragen wird. 7. Mit welchen Institutionen ist der Senat derzeit im Gespräch über weitere Vergünstigungen zur weiteren Qualifizierung des Berlinpasses? Zu 7.: Aktuell engagieren sich bereits 371 private und staatliche Institutionen beim berlinpass. Davon bieten 113 Institutionen freien Eintritt bzw. kostenlose Teilnahmemöglichkeiten und 258 Institutionen ermäßigten Eintritt bzw. Vergünstigungen an. Die wichtigsten privaten und staatlichen Einrichtungen im Land Berlin sind bereits Partner des berlinpass. Unabhängig davon werden kontinuierlich weitere Angebote aquiriert. So werden derzeit zum Beispiel Gespräche mit dem Indoor-Kletterpark, dem Bergwerk Berlin, dem Müggelturm, dem Feuerwehrmuseum und der Reederei Riedel geführt. Berlin, den 15. Juni 2018 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales