Drucksache 18 / 15 238 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Robbin Juhnke (CDU) vom 04. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Juni 2018) zum Thema: Unklarheit beim Senat bei der Zahl von erwarteten Flüchtlingen? und Antwort vom 15. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Jun. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1/1 Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Dr. Robbin Juhnke (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15238 vom 04.06.2018 über „Unklarheit beim Senat bei der Zahl von erwarteten Flüchtlingen?“ ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist dem Senat bewusst, dass die Senatsverwaltung für Finanzen bei der Beantwortung von Bürgerbriefen unterschiedliche Zahlen zum gleichen Sachverhalt kommuniziert hat? So wird in einem Schreiben vom 23. Februar 2018 bemerkt, dass „nach wie vor ein hoher Bedarf an Unterkünften für Geflüchtete besteht, der von der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales mit 19.000 Plätzen angegeben wird.“ Derselbe Sachverhalt wird in einem Schreiben vom 17. April dieses Jahres hingegen mit „ca. 10.000 Plätzen“ angegeben. Zu 1. Ja. 2. Sind diese Unterschiede auf veränderte Sachverhalte oder auf falsche Darstellungen zurückzuführen ? 3. Wenn es sich um einen veränderten Sachverhalt handeln sollte, welche Konsequenzen hat dieser auf die Planung der zu errichtenden „Modularen Flüchtlingsunterkünfte“? Zu 2 und 3. Der Senat ist stets um möglichst exakte Auskünfte bemüht. Jedoch schwankt das Delta zwischen bestehenden und benötigten Platzzahlen in der Flüchtlingsunterbringung und hängt von immobilienwirtschaftlichen Einzelfragen, z.B. der Bezugsreife von Gemeinschaftsunterkünften, sowie von den aktuellen Zuwanderungszahlen ab. Klarstellend ist zu betonen, dass an den Planungen für die zu errichtenden modularen Unterkünfte für Flüchtlinge festgehalten wird, da weiterhin ein erheblicher Platzbedarf für die Unterbringung besteht. Berlin, den 15.06.2018 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen