Drucksache 18 / 15 240 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Swyter (FDP) vom 04. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Juni 2018) zum Thema: Investitionen der Landeseigenen Unternehmen und Antwort vom 19. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Juni 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1/4 Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Florian Swyter (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15 240 vom 4. Juni 2018 über Investitionen der Landeseigenen Unternehmen ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Abgeordneten: Der Senat hat in seiner Pressemitteilung vom 30.05.2018 (Nr.18-010) darauf verwiesen, dass 2017 Rekordinvestitionen von 2,4 Mrd Euro durch Landeseigene Unternehmen getätigt wurden. 1. In welchen Bereichen wurden die Investitionen hauptsächlich getätigt? Bitte um detaillierte Aufschlüsselung . Zu 1.: Der Senat von Berlin hat in seiner Pressemitteilung vom 30.05.2018 (Nr. 18- 010) darauf verwiesen, dass die Beteiligungsunternehmen des Landes im Jahr 2017 Investitionen von rd. 2,4 Mrd. € getätigt haben. Das Beteiligungsportfolio des Landes umfasst Unternehmen im Landeseigentum (landeseigene Unternehmen) sowie Unternehmen mit Mehr- oder Minderheitsbeteiligung des Landes. Die gemeldete Investitionssumme umfasst die Investitionen aller Beteiligungen, nicht nur die der Landesunternehmen . Die höchsten Investitionsvolumina 2017 betreffen folgende Bereiche: - Wohnungsneubau und Wohnungszukäufe (städtische Wohnungsbaugesellschaften ) - Verkehrsanlagen und Verkehrsmittel (Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt des öffentlichen Rechts) - Baumaßnahmen Flughafen BER (Flughafen Berlin Brandenburg GmbH) - Be- und Entwässerungsnetz (Berliner Wasserbetriebe Anstalt des öffentlichen Rechts) - Krankenhäuser (Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH) Hinzu kommen Investitionen der sonstigen Beteiligungsunternehmen entsprechend deren Unternehmensgegenstand. 2/4 2. Welcher Anteil wurde an in Berlin ansässige Klein- und Mittelständische Unternehmen und/ oder Start-Ups vergeben? 3. Welcher Anteil entfiel auf innovative Vergabeverfahren a. vorkommerzielle Auftragsvergabe? b. wettbewerblicher Dialog? c. Innovationspartnerschaft? d. Verhandlungsverfahren/Verhandlungsvergabe? e. Zulassung und Wertung von Nebenangeboten? Zu 2. und 3.: Die Teilfragen betreffen Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Um Ihnen ungeachtet dessen eine Antwort zukommen zu lassen, hat er die bedeutenden Anstalten des öffentlichen Rechts und großen Unternehmen des privaten Rechts um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Die im Rahmen der Abfrage zum aktuellen Stand übermittelten Angaben werden zusammengefasst wiedergegeben: Zu 2.: Anteil Vergaben an in Berlin ansässige Klein- und Mittelständische Unternehmen und/ oder Start-Ups in % bezogen auf Investitionsvolumen 2017 Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) Anstalt des öffentlichen Rechts 30 Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt des öffentlichen Rechts 16 BERLINER WASSERBETRIEBE Anstalt des öffentlichen Rechts 90 degewo Aktiengesellschaft Keine Angabe möglich Flughafen Berlin Brandenburg GmbH 45 GESOBAU AG 38 Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin 57 HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mit beschränkter Haftung ca. 36 Messe Berlin GmbH ca. 80 STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mit beschränkter Haftung 57 Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH ca. 55 WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mit beschränkter Haftung 43 Zu 3. a) – c): Entsprechende Vergaben sind nicht erfolgt. 3/4 Zu 3. d): Anteil Verhandlungsverfahren/ Verhandlungsvergabe in % Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) Anstalt des öffentlichen Rechts 73 Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt des öffentlichen Rechts 42 BERLINER WASSERBETRIEBE Anstalt des öffentlichen Rechts 75 degewo Aktiengesellschaft 0 Flughafen Berlin Brandenburg GmbH größer 90 GESOBAU AG Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin 2 HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mit beschränkter Haftung 0 Messe Berlin GmbH 68 STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mit beschränkter Haftung ca. 75 Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH 67 WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mit beschränkter Haftung ca. 9 Zu 3. e): Anteil Zulassung und Wertung von Nebenangeboten in % Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) Anstalt des öffentlichen Rechts 0,6 Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt des öffentlichen Rechts k. A. BERLINER WASSERBETRIEBE Anstalt des öffentlichen Rechts 0,9 degewo Aktiengesellschaft 0,0 Flughafen Berlin Brandenburg GmbH unter 5,0 GESOBAU AG 0,0 Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin 0,0 HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mit beschränkter Haftung 0,0 Messe Berlin GmbH 0,0 STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mit beschränkter Haftung ca. 10,0 Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH 0,0 WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mit beschränkter Haftung 0,0 4/4 4. Welche Anreize setzt der Senat bei Landeseigenen Unternehmen, dass diese verstärkt in neue Technologien und deren Anwendung investieren? Zu 4.: Der Senat setzt in seinen Zielbildern auch Ziele hinsichtlich des Einsatzes neuer Technologien. Vorstellungen des Senats finden weiterhin Eingang in Gesetze. Beispielhaft ist das Berliner Energiewendegesetz anzuführen, das das Abgeordnetenhaus von Berlin auf Vorschlag des Senats beschlossen hat. Hieraus resultieren u.a. Vorgaben an die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt des öffentlichen Rechts, ab dem Jahr 2020 bei der Beschaffung von Linienbussen nur noch emissionsfreie Fahrzeuge zu berücksichtigen. Ziel ist es, dass im Jahr 2050 die gesamte Busflotte emissionsfrei ist. Der Senat unterstützt die Unternehmen bei der Einwerbung von Fördermitteln für die Anwendung neuer Technologien. Im obigen Beispiel kommen insbesondere die Förderrichtlinie „Elektromobilität“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sowie die Förderrichtlinie „Anschaffung von Elektrobussen im ÖPNV“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) in Betracht. 5. Plant der Senat zukünftig verstärkte Investitionen in innovative Vergabeverfahren? Zu 5.: Der Senat prüft, wie die Instrumente Innovationspartnerschaften oder der wettbewerbliche Dialog stärker in der Vergabepraxis Anwendung finden können. Berlin, den 19.06.2018 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen