Drucksache 18 / 15 241 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 31. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Juni 2018) zum Thema: Ende der Geheimniskrämerei: LMB-Quote aller öffentlichen und privaten Schulen in Berlin (XI) und Antwort vom 21. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Jun. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15241 vom 31. Mai 2018 über Ende der Geheimniskrämerei: LMB-Quote aller öffentlichen und privaten Schulen in Berlin (XI) ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie begründet der Senat die Klassifizierung der Anlagen 1a und 2a der Drs. 18/13211 als Verschlusssache nur für den Dienstgebrauch im Lichte der Urteile des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Juli 2009 (Az. 2 BvE 5/06) und vom 7. November 2017 (Az. 2 BvE 2/11), in denen das Bundesverfassungsgericht klargestellt hat, dass der parlamentarische Informationsanspruch auf Beantwortung gestellter Fragen grundsätzlich in der Öffentlichkeit angelegt ist und nur berechtigte und hinreichend begründete Geheimhaltungsinteressen die grundsätzlich öffentliche Beantwortung parlamentarischer Anfragen einschränken können? 2. Welche hinreichend begründeten Geheimhaltungsinteressen erfordern die Einschränkung der grundsätzlichen Parlamentsöffentlichkeit der Anlagen 1a und 2a der Drs. 18/13211? Zu 1. bis 2.: Das Bundesverfassungsgericht hat anerkannt, dass parlamentarische Anfragen unter Geheimschutzvorkehrungen beantwortet werden dürfen, wenn durch die offene Beantwortung Grundrechte Dritter verletzt werden würden und im konkreten Fall die Verletzung des Grundrechts schwerer wiegt als die Einschränkung der politischen Verwertbarkeit der Auskunft. Durch die offene Angabe der schulgenauen LMB-Quoten würde öffentlich erkennbar, an welchen Schulen nahezu alle oder gar alle Schülerinnen und Schüler Haushalten angehören , die Sozialleistungen beziehen. Mit dem Zusatzwissen, wer diese Schulen besucht, wird erkennbar, wer Sozialleistungen bezieht. Damit wird das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz in Gestalt des von § 35 Sozialgesetzbuch - Erstes Buch geschützten Sozialgeheimnisses verletzt und eine Diskriminierung der betroffenen Personen steht zu befürchten . Das Grundrecht kann auch nicht wirksam dadurch geschützt werden, dass diese Schulen bei der offenen Beantwortung der Fragen nach den schulgenauen LMB-Quoten ausge- - - 2 spart werden, denn durch Abgleich mit dem Schulverzeichnis würde erkennbar, um welche Schulen es sich handelt. Die Verbindung von genauer Schulbezeichnung und schulbezogener LMB-Quote in einer Verschlusssache gibt dem Abgeordneten die gewünschte Information und ermöglicht im zuständigen Ausschuss des Abgeordnetenhauses auch eine nicht öffentliche Diskussion darüber, ohne betroffene Personen in der Öffentlichkeit bloßzustellen. Für die Debatte im Plenum des Parlaments wird durch die anonymisierten Listen deutlich, wie viele Schulen welcher Schulart in welchem Bezirk hohe LMB-Quoten aufweisen. Damit bleibt die parlamentarische Kontrolle der Arbeit des Senats möglich. 3. Wie hoch ist die aktuelle prozentscharfe LMB-Quote jeder einzelnen öffentlichen allgemein bildenden Grundschule in Berlin? 4. Wie hoch ist die aktuelle prozentscharfe LMB-Quote jeder einzelnen öffentlichen allgemein bildenden Oberschule in Berlin? 5. Wie hoch ist die aktuelle prozentscharfe LMB-Quote jeder einzelnen öffentlichen Berufsschule in Berlin? 6. Wie hoch ist die aktuelle prozentscharfe LMB-Quote jeder einzelnen privaten allgemein bildenden Grundschule in Berlin? 7. Wie hoch ist die aktuelle prozentscharfe LMB-Quote jeder einzelnen privaten allgemein bildenden Oberschule in Berlin? 8. Wie hoch ist die aktuelle prozentscharfe LMB-Quote jeder einzelnen privaten Berufsschule in Berlin? Zu 3. bis 8.: Es wird verwiesen auf die Antworten zu der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/13211 vom 05. Februar 2018 über „Ende der Geheimniskrämerei: LMB-Quote aller öffentlichen und privaten Schulen in Berlin (VIII)“ und zu der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/13619 vom 22. Februar 2018 über „Ende der Geheimniskrämerei: LMB-Quote aller öffentlichen und privaten Schulen in Berlin (IX)“. Dort sind die aktuellen prozentscharfen LMB-Quoten jeder einzelnen Schule mit Schulnummern und Schulnamen als Verschlusssache nur für den Dienstgebrauch dargestellt. Die aktuellen prozentscharfen LMB-Quoten jeder einzelnen Schule sind dort ohne Schulnummern und Schulnamen als Parlamentsdrucksache zur Veröffentlichung dargestellt. Berlin, den 21. Juni 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie