Drucksache 18 / 15 243 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Niklas Schrader (LINKE) vom 05. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Juni 2018) zum Thema: Überprüfung von zivilgesellschaftlichen Projekten durch den Verfassungsschutz in Berlin? und Antwort vom 15. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Juni 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Niklas Schrader (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15243 vom 05. Juni 2018 über Überprüfung von zivilgesellschaftlichen Projekten durch den Verfassungsschutz in Berlin? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Nach Auskunft der Bundesregierung in der Bundestags-Drs. 19/2086 sind im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend insgesamt 51 zivilgesellschaftliche Projektträger anlassbezogen einer Überprüfung auf mögliche verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse durch das Bundesamt für Verfassungsschutz unterzogen worden: a. Wie viele Berliner Projekte bzw. Projektträger waren nach Kenntnis des Senats von diesen Überprüfungen betroffen? b. Um welche Projekte bzw. Projektträger handelt es sich dabei? c. Inwieweit sind Stellen des Landes Berlin über die Überprüfungspraxis durch die Bundesregierung informiert worden? d. Was ist dem Senat über die Ergebnisse der Überprüfungen bekannt? Zu 1. a) und b): Der Senat nimmt zu Tätigkeiten von Bundesbehörden keine Stellung. Zu 1. c) und d): Dem Senat ist die Presseberichterstattung zu dem Projekt „Bündnis Neukölln – Miteinander für Demokratie, Respekt und Vielfalt“ bekannt. 2. Wird auch durch den Berliner Senat ein Verfahren zur Überprüfung der geförderten Projekte und Projektträger ähnlich dem so genannten „Haber-Verfahren“ des Bundesministeriums des Innern angeboten und wenn ja, a. wie viele Projekte bzw. Projektträger waren hiervon betroffen? b. um welche Projektträger bzw. Projekte handelt es sich? c. was waren die jeweiligen Ergebnisse der Überprüfungen? Seite 2 von 2 Zu 2. a) bis c): Nein. Ungeachtet dessen steht es den Berliner Behörden jederzeit und losgelöst vom Anfragegegenstand frei, bei der Behörde für Verfassungsschutz in Berlin zu Förderprojekten anzufragen. Berlin, den 15. Juni 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport