Drucksache 18 / 15 244 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Trefzer (AfD) vom 04. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Juni 2018) zum Thema: Plagiate und kein Ende? Betrug und Fälschung in der Wissenschaft und Antwort vom 22. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Juni 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung - Herrn Abgeordneten Martin Trefzer (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15 244 vom 04.06.2018 über Plagiate und kein Ende? Betrug und Fälschung in der Wissenschaft ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ohne Einbeziehung der Hochschulen beantworten kann. Die staatlichen Berliner Hochschulen wurden daher um Stellungnahme gebeten. 1. Wie definieren die einzelnen Hochschulen und Fachhochschulen in Berlin das Vorliegen eines wissenschaftlich unzulässigen Plagiats? Zu 1.: Die Hochschulen inklusive der Fachhochschulen definieren als wissenschaftlich unzulässiges Plagiat im Wesentlichen einheitlich die Verwendung fremden geistigen Eigentums ohne Kenntlichmachung, d. h. die Anmaßung einer Autorenschaft. 2. Welche Methoden verwenden die Berliner Hochschulen und Fachhochschulen, um Plagiate ausfindig zu machen? Welche Hochschulen und Fachschulen verfügen über zentrale Beratungsstellen zum Thema Plagiarismus ? Zu 2.: Plagiate, die bereits während der Begutachtung der Arbeit entdeckt werden, werden in der Regel aufgrund der wissenschaftlichen Expertise der Prüferinnen und Prüfer bzw. Gutachterinnen und Gutachter ausfindig gemacht. Typische Anhaltspunkte sind Stil- oder Layoutbrüche , wechselnde Rechtschreibung bei Fachbegriffen, die Nutzung unterschiedlicher Formeln, Symbole oder Legenden für denselben Sachverhalt, unterschiedliche Arten von Quellenangaben und Unstimmigkeiten im Quellenverzeichnis. Besteht ein Plagiatsverdacht , erfolgt ein Abgleich mit bekannten Literaturquellen oder mit Hilfe von Suchmaschi- - -2 nen. Teilweise wird auch im Rahmen von Verteidigungen der Arbeiten geprüft, ob der Prüfling das methodische Vorgehen und die Ergebnisse der Arbeit selbstständig begründen kann. An der Charité – Universitätsmedizin Berlin (Charité) führt die Geschäftsstelle „Gute wissenschaftliche Praxis“ darüber hinaus systematisch Stichproben bei Dissertationen und Habilitationen durch. Dazu nutzt sie eine Plagiatserkennungssoftware (vgl. dazu Frage 3). Ist der akademische Grad bereits verliehen, werden Plagiate meist aufgrund von Hinweisen externer Personen oder Institutionen ausfindig gemacht. Die zentrale Beratung zum Thema Plagiarismus stellen die Hochschulen inklusive der Fachhochschulen wie folgt sicher: - Vertrauens- bzw. Ombudspersonen: Freie Universität Berlin (FU), Charité, Technische Universität Berlin (TU), Universität der Künste Berlin (UdK), Hochschule für Musik „Hanns Eisler“ (HfM), Kunsthochschule Berlin (Weißensee) – Hochschule für Gestaltung (KHB), Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR, dort personengleich mit dem Vorsitz der Kommission zur Untersuchung wissenschaftlichen Fehlverhaltens) - Geschäftsstelle „Gute wissenschaftliche Praxis“: Charité - ressortzuständiges Mitglied der Hochschulleitung: HWR - Rechtsamt bezüglich rechtlicher Aspekte: FU. Die meisten Hochschulen inklusive der Fachhochschulen bieten zudem Lehr- und Weiterbildungsveranstaltungen zum wissenschaftlichen Arbeiten an und geben entsprechende Hinweise auf ihren Webseiten. 3. Welche Software verwenden die Berliner Hochschulen und Fachhochschulen, um Plagiate ausfindig zu machen? (Insofern keine einheitliche Handhabung besteht, bitte nach Fakultäten bzw. Instituten aufschlüsseln ) a.) Welche Hochschulen verwenden Urkund, Turnitin oder Copyscape? b.) Welche Hochschulen verwenden Ephorus, PlagAware, Strike Plagiarism, PlagScan, Compilation, Plagiarism Detect, Docoloc oder Duplichecker? c.) Welche Hochschulen verwenden: Plagtracker, Plagiarisma, OAPS oder Plagiarism Finder? Zu 3.: Die Hochschulen inklusive der Fachhochschulen nutzen aktuell Plagiatserkennungssoftware eher zurückhaltend. Sie machen darauf aufmerksam, dass sich Plagiatserkennungssoftware in der Regel nicht ohne urheber- und datenschutzrechtliche Probleme anwenden lässt. Muss zum Beispiel die zu untersuchende Arbeit elektronisch vervielfältigt (hochgeladen ) werden, beginge man ohne entsprechende Vereinbarungen mit der Autorin oder dem Autor einen Urheberrechtsverstoß. Datenschutzrechtliche Probleme werden vor allem gesehen , wenn der Server in einem Land steht, in dem die europäischen Datenschutzvorschriften nicht gelten. Darüber hinaus berichten einige Hochschulen inklusive der Fachhochschulen , dass Plagiatserkennungssoftware weniger verlässliche Ergebnisse bringt als allgemeine Suchmaschinen. Soweit Plagiatserkennungssoftware eingesetzt wird (vgl. - -3 nachfolgende Aufschlüsselung), wird die Veröffentlichung der konkreten Produktbezeichnung für kontraproduktiv gehalten, da sich Personen mit Plagiatsabsichten auf die Eigenheiten der Software einstellen könnten. Zu 3. a): Unter 3. a) erfragte Produkte werden von der Charité, der HWR und dem Fachbereich 3 der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW) eingesetzt. An der TU befindet sich die Fakultät Wirtschaft und Management aktuell im Klärungsprozess mit dem Datenschutzbeauftragten , ob eine unter a) benannte Software eingesetzt werden kann. Zu 3. b) und 3. c): Plagiatserkennungssoftware, die unter 3. b) und 3. c) erfragt wird, wird nicht eingesetzt. 4. a.) Welche Kooperationen und Projekte unterhalten die Berliner Hochschulen und Fachhochschulen, um Plagiate ausfindig zu machen? b.) Welche Form der Kooperation gibt es mit VroniPlag? Zu 4. a): An der Humboldt-Universität zu Berlin (HU) betreibt das HEADT Centre am Institut für Bibliotheks - und Informationswissenschaften Forschung im Bereich „Research Integrity“. Es ist in Deutschland und international gut vernetzt. Die HTW hostet das Plagiatsportal von Frau Prof. Dr. Debora Weber-Wulff (http://plagiat.htw-berlin.de). Darüber hinaus gibt Frau Prof. Dr. Weber-Wulff im In- und Ausland Vorträge und Workshops zum Thema Plagiate (https://people.f4.htwberlin .de/~weberwu/vortraege.shtml), bietet Weiterbildungen an und betreibt plagiatsbezogene Forschungsprojekte. Zu 4. b): Die Hinweise von VroniPlag werden zur Kenntnis genommen und ausgewertet. An der HTW ist Frau Prof. Dr. Debora Weber-Wulff aktives Mitglied von VroniPlag Wiki. 5. An welchen Berliner Hochschulen und Fachhochschulen müssen Qualifikationsarbeiten neben der Druckfassung auch digital eingereicht werden? (Bei unterschiedlicher Handhabung bitte nach Fakultäten bzw. Instituten aufschlüsseln). Zu 5.: An den Hochschulen inklusive der Fachhochschulen müssen folgende Qualifikationsarbeiten auch digital eingereicht werden: - -4 Hochschule ergänzende Einreichung digitaler Fassung FU - Abschlussarbeiten in den Fachbereichen Philosophie und Geisteswissenschaften, Physik, Mathematik und Informatik, Erziehungswissenschaft und Psychologie, Geschichts- und Kulturwissenschaften , Geowissenschaften (mit Ausnahme des Bachelor- und Masterstudiengangs Meteorologie ), Rechtswissenschaften, Politik- und Sozialwissenschaften sowie Wirtschaftswissenschaften - Dissertationen außer im Fachbereich Erziehungswissenschaften und Psychologie, soweit dort der akademische Grad Dr. phil. vergeben wird, sowie im Fachbereich Geschichts- und Kulturwissenschaften HU - alle Arten studentischer Qualifikationsarbeiten - Dissertationen an der Lebenswissenschaftlichen Fakultät, Kultur-, Bildungs- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät, Philosophischen Fakultät, Sprach- und literaturwissenschaftlichen Fakultät sowie der Theologischen Fakultät Charité - Abschlussarbeiten im Bachelorstudiengang Gesundheitswissenschaften (mit Möglichkeit zu Ausnahmeentscheidungen) und in den Masterstudiengängen Health Professions Education und Public Health - Dissertationen - Habilitationsschriften TU - Abschlussarbeiten (mit Möglichkeit zu Ausnahmeentscheidungen ) - Dissertationen UdK Dissertationen an der Fakultät Musik HfM keine Hochschule für Schauspielkunst „Ernst Busch“ (HfS) keine KHB keine HTW Abschlussarbeiten (mit Möglichkeit zu Ausnahmeentscheidungen ) Beuth-Hochschule für Technik Berlin Abschlussarbeiten in den Fachbereichen I, II, IV, V und VII; in den übrigen Fachbereichen ist die ergänzende Einreichung einer digitalen Fassung üblich , aber nicht verpflichtend HWR Abschlussarbeiten „Alice Salomon“-Hochschule Berlin für Sozialarbeit und Sozialpädagogik Abschlussarbeiten - -5 6. Es gibt Betreuer, die Arbeiten ihrer Studenten und Mitarbeiter unter eigenem Namen veröffentlichen. Welche dieser Fälle von geistigem Diebstahl sind an den Berliner Hochschulen und Fachschulen bekannt geworden ? Zu 6.: An der HTW gab es einen Fall, in dem Teile einer studentischen Abschlussarbeit wörtlich übernommen wurden. Da es sich um allgemein bekannte Inhalte handelte, die Übernahme also primär die redaktionelle Darstellung betraf, wurde ein minder schwerer Fall angenommen . An der HU wird aktuell ein Fall geprüft. 7. Es gibt Agenturen, die Ghostwriting für Seminararbeiten und Doktorarbeiten anbieten. Welche und wie viele Fälle von Ghostwriting sind an den Berliner Hochschulen und Fachschulen bekannt geworden und wie wurden sie geahndet? Zu 7.: An der HU gab es 2017 eine Hausarbeit und eine Abschlussarbeit, bei denen ein Ghostwriting festgestellt wurde. Beide Arbeiten wurden mit „nicht bestanden“ benotet. Darüber hinaus wurde 2015 ein Ghostwriting bei einer Dissertation entdeckt. Der Doktorgrad wurde aberkannt. An der HTW ist ein Fall von Ghostwriting bei einer studentischen Arbeit bekannt geworden . Die Arbeit wurde ebenfalls mit „nicht bestanden“ benotet. 8. a.) Wie viele Plagiatsfälle sind an der HU bekannt geworden und in welcher Form wurden sie geahndet? (Bitte nach Jahr aufschlüsseln und nach Hausarbeiten, Abschlussarbeiten, Doktorarbeiten und Habilitationen trennen) b.) Wie wurde die HU darauf aufmerksam, dass es sich um ein Plagiat handeln könnte? c.) In welchen Fällen wurden akademische Titel aberkannt? (Bitte Titel der Dissertationen bzw. Habilitationen und Verfasser benennen) d.) In welcher Form wurde und wird die Aberkennung von akademischen Titeln öffentlich gemacht? e.) Was geschieht mit als Plagiat entlarvten Qualifikationsarbeiten? Werden sie aus der Bibliothek genommen ? Oder wird ein Vermerk dazu gesetzt, dass es sich (in Teilen) um ein Plagiat handelt? Zu 8 a): An der HU sind Plagiatsfälle in folgender Anzahl bekannt geworden und wie folgt geahndet worden: - -6 Jahr Anzahl Hausarbeiten Anzahl Abschluss - arbeiten Ahndung 2013 24 5 Wird während der Begutachtung ein Täuschungsversuch festgestellt, gilt die Arbeit in der Regel als "nicht bestanden". Wird die Täuschung erst entdeckt , nachdem die Erbringung der Leistung bereits bestätigt ist, wird die Bestätigung in der Regel aufgehoben. Diese Sanktionen kommen in der ganz überwiegenden Zahl der Fälle zur Anwendung . Kommt es zu wiederholten Täuschungsversuchen oder Täuschungen, kann eine weitere Wiederholung der betroffenen Studienleistung oder Prüfung ausgeschlossen werden. Derartige Entscheidungen sind sehr selten. Wird die Täuschung erst bekannt, nachdem der akademische Grad vergeben ist, kann der akademische Grad entzogen werden. Solche Fälle sind nicht aufgetreten. 2014 11 5 2015 13 5 2016 33 0 2017 13 5 Jahr Anzahl Dissertationen Ahndung Anzahl Habilitationsschrif - ten Ahndung 2013 0 0 2014 4 2 x Entzug des Doktorgrades, 1 x Vorwurf nicht berechtigt, 1 x Verfahren noch nicht abgeschlossen 0 2015 1 Vorwurf nicht berechtigt 0 2016 2 Vorwürfe nicht berechtigt 0 2017 2 Vorwürfe nicht berechtigt 1 noch in Prüfung Zu 8. b): Die HU wurde durch die Prüferinnen und Prüfer bzw. Gutachterinnen und Gutachter sowie durch externe Hinweise darauf aufmerksam, dass es sich um ein Plagiat handeln könnte. - -7 Zu 8. c): Die erfragten Daten sind personenbezogen. Die Zulässigkeit der Übermittlung personenbezogener Daten bestimmt sich nach § 20 Abs. 1 Satz 2 Berliner Datenschutzgesetz in der Fassung vom 17. Dezember 1990, zuletzt geändert durch Art. 23 des Gesetzes vom 2. Februar 2018, GVBI. S. 160 (nachfolgend: BlnDSG). Hiernach dürfen personenbezogene Daten an Fraktionen des Abgeordnetenhauses zur Erfüllung ihrer Aufgaben nur herausgegeben werden, wenn die in § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 oder 3 des Bundesdatenschutzgesetzes -alt (BDSG-alt) genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Übermittlung ist also zulässig, soweit diese zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse der Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt (§ 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BDSG-alt). Alternativ ist sie zulässig, wenn die Daten allgemein zugänglich sind oder die verantwortliche Stelle sie veröffentlichen dürfte, es sei denn, dass das schutzwürdige Interesse der Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung gegenüber dem berechtigten Interesse der verantwortlichen Stelle offensichtlich überwiegt (§ 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BDSG-alt). Diese Rechtsgedanken sind auch nach dem Außerkrafttreten des § 28 BDSG-alt zu berücksichtigen. Die Abwägung führte zu dem Ergebnis, dass die schutzwürdigen Interessen der betroffenen Personen überwiegen (§ 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BDSG-alt). Die Einzelheiten der in Rede stehenden Verwaltungsverfahren sind auch weder veröffentlicht noch dürfen sie veröffentlicht werden (§ 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BDSG-alt). Die Hochschulen wurden daher gebeten, aggregierte Daten zu übermitteln. Die aggregierten Daten sind im Rahmen der Frage 8. a) dargestellt. Zu 8. d): Die Entziehung akademischer Grade, mit denen ein Studium abgeschlossen wird, wird nicht veröffentlicht. Bei Dissertationen und Habilitationen entscheidet über die Veröffentlichung eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens bei Vorliegen eines berechtigten öffentlichen Interesses im Einzelfall der Präsident bzw. die Präsidentin. Die im Jahre 2014 ausgesprochenen Entziehungen des Doktorgrades wurden nicht veröffentlicht. Zu 8. e): Werden Arbeiten veröffentlicht (vor allem Dissertationen und Habilitationsschriften) und steht nach Abschluss der formalen Verfahren fest, dass ein Plagiat im Sinne eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens vorliegt, werden die Arbeiten im Katalog der Universitätsbibliothek entsprechend gekennzeichnet. 9. a.) Wie viele Plagiatsfälle sind an der FU bekannt geworden und in welcher Form wurden sie geahndet? (Bitte nach Jahr aufschlüsseln und nach Hausarbeiten, Abschlussarbeiten, Doktorarbeiten und Habilitationen trennen) b.) Wie wurde die FU darauf aufmerksam, dass es sich um ein Plagiat handeln könnte? c.) In welchen Fällen wurden akademische Titel aberkannt? (Bitte Titel der Dissertationen bzw. Habilitationen und Verfasser benennen) d.) In welcher Form wurde und wird die Aberkennung von akademischen Titeln öffentlich gemacht? - -8 e.) Was geschieht mit als Plagiat entlarvten Qualifikationsarbeiten? Werden sie aus der Bibliothek genommen ? Oder wird ein Vermerk dazu gesetzt, dass es sich (in Teilen) um ein Plagiat handelt? Zu 9. a): An der FU sind Plagiatsfälle in folgender Anzahl bekannt geworden und wie folgt geahndet worden: Jahr Anzahl Hausarbeiten Anzahl Abschluss - arbeiten (Bachelor und Master ) Ahndung 2013 5 2 Wird während der Begutachtung ein Täuschungsversuch festgestellt, gilt die Arbeit in der Regel als "nicht bestanden". Zusätzlich kann bestimmt werden , dass die Lehrveranstaltungen ganz oder teilweise zu wiederholen sind. In schwerwiegenden Fällen, die die Entziehung des Hochschulgrades rechtfertigen würden, kann die gesamte Prüfung für endgültig nicht bestanden erklärt werden. Wird die Täuschung erst bekannt, nachdem der akademische Grad vergeben ist, kann der akademische Grad entzogen werden. 2014 12 0 2015 5 2 2016 8 1 2017 10 1 2018 5 0 Jahr Anzahl Dissertationen Ahndung Anzahl Habilitationsschrif - ten Ahndung 2013 6 2 x Entzug des Doktorgrades , 4 x Verfahren noch nicht abgeschlossen 0 2014 5 2 x Entzug des Doktorgrades , 1 x Einräumung des Fehlverhaltens und Rückgabe der Promotionsurkunde , 1 x Vorwurf nicht berechtigt , 1 x Vorwurf nicht ausreichend für nähere Untersuchung 0 - -9 2015 1 Verfahren noch nicht abgeschlossen 0 2016 2 Dissertationen nicht angenommen (Doktorgrad nicht verliehen) 1 Vorwurf nicht berechtigt 2017 2 Verfahren noch nicht abgeschlossen 0 Zu 9. b): Die FU wurde durch die Prüferinnen und Prüfer bzw. Gutachterinnen und Gutachter sowie durch Hinweisschreiben darauf aufmerksam, dass es sich um ein Plagiat handeln könnte. Zu 9. c): Die Antwort zu Frage 8. c) gilt entsprechend. Die Hochschulen wurden daher gebeten, aggregierte Daten zu übermitteln. Die aggregierten Daten sind im Rahmen der Frage 9. a) dargestellt. Zu 9. d): Eine Veröffentlichung jenseits der Maßnahmen, die zu Frage 9. e) beschrieben werden, ist nicht vorgesehen. Zu 9. e): Studentische Qualifikationsarbeiten müssen nicht veröffentlicht werden und werden auch nicht in die Bibliotheken der Freien Universität eingestellt. Bei Dissertationen wird im Falle der Entziehung des Doktorgrades, soweit sich das Werk in einer Bibliothek der FU befindet, ein Hinweis auf die Entziehung angebracht. Außerdem werden die Institutionen, die die Dissertation zuvor erhalten hatten, entsprechend informiert . Zur Aberkennung einer Lehrbefähigung kam es noch nicht. Gegebenenfalls würde ähnlich verfahren wie bei Dissertationen. 10. a.) Wie viele Plagiatsfälle sind an der TU bekannt geworden und in welcher Form wurden sie geahndet? (Bitte nach Jahr aufschlüsseln und nach Hausarbeiten, Abschlussarbeiten, Doktorarbeiten und Habilitationen trennen) b.) Wie wurde die TU darauf aufmerksam, dass es sich um ein Plagiat handeln könnte? c.) In welchen Fällen wurden akademische Titel aberkannt? (Bitte Titel der Dissertationen bzw. Habilitationen und Verfasser benennen) d.) In welcher Form wurde und wird die Aberkennung von akademischen Titeln öffentlich gemacht? e.) Was geschieht mit als Plagiat entlarvten Qualifikationsarbeiten? Werden sie aus der Bibliothek genommen ? Oder wird ein Vermerk dazu gesetzt, dass es sich (in Teilen) um ein Plagiat handelt? - -10 Zu 10. a): Bei Haus- und Abschlussarbeiten fallen die Plagiate in der Regel bereits während der Begutachtung auf. Die Arbeit gilt in diesen Fällen als "nicht bestanden". Da die Gründe für das Nichtbestehen statistisch nicht differenziert erfasst werden, ließ sich die Anzahl der Plagiate nicht ermitteln. Auch die Fälle, in denen akademische Grade nachträglich aberkannt werden, werden statistisch nicht erfasst. Hinsichtlich der Dissertationen wurden 2013 zwei Plagiatsvorwürfe bekannt. In beiden Fällen räumten die Betroffenen das Fehlverhalten ein und gaben die Promotionsurkunden zurück. 2017 wurde ein weiterer Plagiatsvorwurf bekannt. Die daraufhin eingesetzte Kommission hat handwerkliche Fehler festgestellt. Der Plagiatsverdacht hat sich jedoch nicht bestätigt, so dass der Doktorgrad nicht entzogen wurde. Plagiate bei Habilitationen sind nicht bekannt geworden. Die TU kann nicht garantieren, dass die Zahlen abschließend sind. Zu 10. b): Auf die Plagiatsvorwürfe aus dem Jahr 2013 wurde die TU über VroniPlag aufmerksam. Zu 10. c): Die Antwort zu Frage 8. c) gilt entsprechend. Die Hochschulen wurden daher gebeten, aggregierte Daten zu übermitteln. Die aggregierten Daten sind im Rahmen der Frage 10. a) dargestellt. Zu 10. d): Eine Veröffentlichung ist nicht vorgesehen. Zu 10. e): Bei Dissertationen werden die Volltext-Zugänge auf dem Repositorium der TU und bei der Deutschen Nationalbibliothek gesperrt. Die parallelen Print-Exemplare befinden sich weiterhin im Bestand der Universitätsbibliothek. Der Zugriff ist allerdings gesperrt. - -11 Die Seite VroniPlag listet für Berlin folgende Namen: Es folgt eine Auflistung von 44 namentlich genannten Personen. Vom Abdruck wurde aus datenschutzrechtlichen Gründen abgesehen. 11. a.) Bei welchen der von VroniPlag für Berlin gelisteten Personen beurteilten die Fakultäten die erhobenen Plagiatsvorwürfe als nicht ausreichend für eine nähere Untersuchung der Arbeit? b.) Bei welchen dieser Personen beurteilten die Fakultäten den Plagiatsgrad als nicht ausreichend für eine Aberkennung des akademischen Grades? c.) In welchen Fällen wurde zwar nicht auf Plagiat erkannt, wurden aber handwerkliche Mängel, Unregelmäßigkeiten oder wissenschaftliches Fehlverhalten festgestellt? d.) In welchen Fällen wurde der verliehene akademische Titel wieder aberkannt? Zu 11 a) bis d): Personenbezogene Daten können aus den Gründen, die zur Frage 8. c) dargelegt wurden, nicht übermittelt werden. Für die aggregierten Daten der HU, FU und TU wird auf die Antworten zu den Fragen 8. a), 9. a) und 10. a) verwiesen. Die Charité hat Folgendes mitgeteilt : Jahr Anzahl Dissertationen Ahndung Anzahl Habilitationsschrif - ten Ahndung 2013 0 1 Entscheidung gegen Sanktionen 2014 26 6 x Entzug des Doktorgrades, 9 x Rüge, 1 x Einstellung des Verfahrens, 10 x Verfahren noch nicht abgeschlossen 4 2 x Rüge, 2 x Verfahren noch nicht abgeschlossen 2015 1 Verfahren noch nicht abgeschlossen 0 2016 0 0 2017 2 Verfahren noch nicht abgeschlossen 1 Verfahren noch nicht abgeschlossen 2018 1 Verfahren noch nicht abgeschlossen 0 - -12 12. Sind der Humboldt-Universität die Plagiatsvorwürfe gegen M. H. bekannt? Wenn ja: wie wurde darauf reagiert? Gab es eine Prüfung der Dissertation und der Habilitationsschrift? Wenn ja: zu welchem Ergebnis ist sie gekommen? Zu 12.: Die Plagiatsvorwürfe gegen Frau M. H. sind der HU bekannt. Sie werden derzeit geprüft. Weitere personenbezogene Informationen können aus den zu Frage 8. c) erläuterten Datenschutzgründen nicht gegeben werden. 13. Wann und wie wurden der Freien Universität die Plagiatsvorwürfe gegen den CDU-Parlamentarier Frank Steffel bekannt? Wann wird die nachträgliche Prüfung der Arbeit abgeschlossen sein? Zu 13.: Die Plagiatsvorwürfe gegen Frank Steffel sind der FU bekannt. Sie werden derzeit geprüft. Weitere personenbezogene Informationen können aus den zu Frage 8. c) erläuterten Datenschutzgründen nicht gegeben werden. Berlin, den 22. Juni 2018 In Vertretung Steffen Krach Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung -